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SteuerGo FAQs

 


Feldhilfe: (2015) Bestand eine Haushaltsgemeinschaft oder eine gemeinsame Wohnung mit mindestens einer weiteren volljährigen Person?

Wählen Sie hier "ja", wenn im Jahr 2015 mindestens eine weitere volljährige Person in Ihrer Wohnung gemeldet war.

Für Monate, in denen Sie in einer Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen volljährigen Person leben, erhalten Sie keinen Entlastungsbetrag. Es gelten dabei folgende Ausnahmen:

  • Die andere volljährige Person ist ein Kind, für das Sie Anspruch auf Kindergeld/Freibeträge für Kinder haben.
  • Die andere volljährige Person ist Ihr leibliches Kind bzw. Ihr Adoptiv-, Pflege-, Stief- oder Enkelkind, das sich zu einem Wehrdienst von höchstens drei Jahren verpflichtet oder Entwicklungshelfer ist.
  • Sie bilden mit der anderen volljährigen Person keine Haushaltsgemeinschaft.