Feldhilfe:
(2013)
davon mit Sammelbeförderung zurückgelegt
Geben Sie hier die Anzahl der Kilometer an, die Sie auf dem Weg zur Arbeitsstätte im Rahmen einer sogenannten "Sammelbeförderung" zurückgelegt haben. Eine Sammelbeförderung liegt vor, wenn der Arbeitgeber die Beförderung mehrerer Arbeitnehmer organisiert und veranlasst. Sie darf nicht in die Entscheidungsbefugnis des Arbeitnehmers fallen.
Beispiel: Die einfache Entfernung zwischen Ihrer Wohnung und Ihrer Arbeitsstätte beträgt 10 Kilometer, die Sie vollständig per Sammelbeförderung zurücklegen. Dann tragen Sie in dieses Feld ebenfalls 10 Kilometer ein.
Eine freiwillige Fahrgemeinschaft ist keine steuerfreie Sammelbeförderung.
Wichtiger Hinweis: Bei einer steuerfreien Sammelbeförderung kann der Arbeitgeber seit dem 1.1.2004 keine Entfernungspauschale mehr geltend machen.