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SteuerGo FAQs

 


Feldhilfe: (2013) Der andere Elternteil seine Unterhaltsverpflichtung zu weniger als 75% erfüllt.

Setzen Sie bitte hier ein Häkchen, wenn der andere Elternteil seine Unterhaltsverpflichtung gegenüber dem Kind zu weniger als 75% erfüllt hat.

Sie können dann (ohne Zustimmung des anderen Elternteils) den vollen Kinder- und Erziehungsfreibetrag beanspruchen.

Der andere Elternteil erhält für dieses Kind dann keine Freibeträge.