Feldhilfe:
(2013)
Der andere Elternteil seine Unterhaltsverpflichtung zu weniger als 75% erfüllt.
Setzen Sie bitte hier ein Häkchen, wenn der andere Elternteil seine Unterhaltsverpflichtung gegenüber dem Kind zu weniger als 75% erfüllt hat.
Sie können dann (ohne Zustimmung des anderen Elternteils) den vollen Kinder- und Erziehungsfreibetrag beanspruchen.
Der andere Elternteil erhält für dieses Kind dann keine Freibeträge.