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SteuerGo FAQs

 


Feldhilfe: (2013) Flug- und Fährkosten für Heimfahrten

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2020. Die Version die für die Steuererklärung 2020 finden Sie unter:
(2023): Flug- und Fährkosten für Heimfahrten

Tragen Sie hier alle Flug- und Fährkosten ein, die Ihnen für die Fahrten zwischen Ihrer Erst- und Ihrer Zweitwohnung entstanden sind.

Wichtig: Für Reisen mit dem Flugzeug dürfen Sie keine Entfernungspauschale geltend machen. Sie müssen also hier die tatsächlichen Kosten für Flüge angeben.