Feldhilfe:
(2013)
Flug- und Fährkosten für Heimfahrten
Tragen Sie hier alle Flug- und Fährkosten ein, die Ihnen für die Fahrten zwischen Ihrer Erst- und Ihrer Zweitwohnung entstanden sind.
Wichtig: Für Reisen mit dem Flugzeug dürfen Sie keine Entfernungspauschale geltend machen. Sie müssen also hier die tatsächlichen Kosten für Flüge angeben.