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Was sind Werbungskosten im Zusammenhang mit Vermietung und Verpachtung einer Immobilie?

Von Ihren Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung können Sie die daraus entstandenen Werbungskosten abziehen. Werbungskosten sind Aufwendungen, die dem Erwerb, der Sicherung und der Erhaltung der Immobilie dienen.

Dabei werden die Werbungskosten von den Mieteinnahmen abgezogen. Ein positives Ergebnis, also ein Gewinn, erhöht die Summe Ihrer Steuerlast. Ein negatives Ergebnis führt zu einer Steuerersparnis.

Ein durch hohe Werbungskosten entstandener steuerlicher Verlust aus Vermietung und Verpachtung kann dann mit anderen positiven Einkünften verrechnet werden. Ausschlaggebend für die Eintragung der Werbungskosten in die Steuererklärung ist der Zeitpunkt der Zahlung. Wann die Aufwendungen entstanden sind oder wann Sie die Rechnung erhalten haben, spielt dagegen in der Regel keine Rolle.

Sie können auch dann Werbungskosten ansetzen, wenn die Immobilie noch gar nicht vermietet wird. Dazu muss aber eine Vermietungsabsicht vorliegen. Wenn Sie dies tun, wird das Finanzamt die Kosten vorerst anerkennen, aber den Steuerbescheid nur vorläufig erstellen. Vermieten Sie die Immobilie nicht, kann das Finanzamt den Werbungskostenabzug wieder zurücknehmen.

Was sind Werbungskosten im Zusammenhang mit Vermietung und Verpachtung einer Immobilie?

Feldhilfen

Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung

Alle Einnahmen, die Sie aus der Vermietung des angegebenen Objekts erzielt haben.

Überschuss

Der Überschuss ergibt sich aus der Differenz zwischen den erzielten Einnahmen und den entstandenen Ausgaben/Werbungskosten.

Anteil des Steuerpflichtigen (in %)

Geben Sie hier an, wie groß der Anteil ist, der auf den Suprug entfällt.

Anteil der Ehefrau (in %)

Einkünften aus Vermietung, die den Einkünften žena zugerechnet werden.

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Wählen Sie hier bitte aus, wem die Immobilie gehört.

Handelt es sich um ein Gemeinschaftseigentum beider Ehepartner, können Sie angeben, in welchem Verhältnis das Eigentum zwischen den Partnern aufgeteilt ist. In der Regel beträgt jeder Anteil 50%.

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Summe der Einnahme:

  • Mieteinnahmen für Wohnungen (ohne Umlagen)
  • Einnahmen für andere Räume (ohne Umlagen / Umsatzsteuer)
  • Einnahmen für an Angehörige vermietete Wohnungen (ohne Umlagen)
  • Einnahmen aus Vermietung von Garagen, Werbeflächen, Grund und Boden für Kioske usw.
  • Vereinnahmte Mieten für frühere Jahre / verrechnete Mietkautionen / auf das Kalenderjahr entfallende Mietvorauszahlungen aus Baukostenzuschüssen
  • Vereinnahmte Umsatzsteuer
  • Öffentliche Zuschüsse
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Summe der Einnahmen aus umgelegten Neben- / Betriebskosten (z. B. Wasser, Allgemeinstrom, Müllabfuhr, Zentralheizung)