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SteuerGo FAQs

 


Feldhilfe: (2015) darin enthaltene Kapitalerträge, die der Abgeltungsteuer unterliegen oder - im Fall von ausländischen Kapitalerträgen - unterliege

Geben Sie hier die ausländischen Kapitalerträge ein, die der Abgeltungsteuer unterliegen.

Für die Beantragung der unbeschränkten Steuerpflicht und für die Anwendung der personen- und familienbezogenen Steuervergünstigungen ist die Höhe der Auslandseinkünfte, die während der Zeit im Ausland erzielt wurden und die nicht der deutschen Einkommensteuer unterlegen haben, zu prüfen.