Schlagwort: Finanzamt

Wir helfen in der Corona-Krise

Wir helfen in der Corona-Krise

Gerade jetzt ist es immer mehr Nutzern wichtig, die Steuererklärung schnell abzugeben, um möglichst rasch von der Steuerrückzahlung durch das Finanzamt zu profitieren. Deshalb die gute Nachricht für unsere Kunden, Mitarbeiter und Partner. Wir machen trotz Corona ohne Einschränkungen weiter wie bisher und sind für Sie da – ohne Kurzarbeit und ohne Entlassungen.
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Die Finanzämter haben mit der Bearbeitung begonnen

Die Finanzämter haben mit der Bearbeitung begonnen

Die obersten Finanzbehörden hatten eigentlich den 15. März 2020 als offiziellen Termin festgelegt, ab dem die Finanzämter mit der Bearbeitung der Steuererklärung 2019 beginnen. Denn Arbeitgeber, Versicherungen und andere Institutionen haben bis Ende Februar Zeit, alle wichtigen Unterlagen zur Steuererklärung beim Finanzamt einzureichen. Daher starten die meisten Finanzämter Mitte März mit der Bearbeitung. Es gibt in diesem Jahr allerdings wieder einige Spitzenreiter, die schon vorliegende Steuererklärungen für 2019 lobenswerterweise bereits bearbeitet haben.
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Auswertung von lohnsteuer-kompakt.de: Das schnellste Finanzamt kommt aus Nordrhein-Westfalen

Schnellstes Finanzamt Deutschlands 2019

Auch im letzten Jahr hieß es wieder: Bis zum 31. Juli musste die Steuererklärung beim Finanzamt sein. Somit gab es für die Mitarbeiter im Finanzamt wieder viel zu tun. Nach Abgabe der Steuererklärung kann es den Bürgern gar nicht schnell genug gehen mit dem Steuerbescheid. Wie schnell die Steuererklärung bearbeitet wird, hängt stark davon ab, bei welchem Finanzamt man ist. Doch welches Finanzamt in Deutschland ist im vergangenen Jahr das schnellste oder gar das langsamste gewesen?
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Elektronischer Datenabruf: Die vorausgefüllte Steuererklärung

In unserem Programm SteuerGo steht der elektronische Datenabruf im Rahmen der vorausgefüllten Steuererklärung (VaSt) der Finanzverwaltung für alle Steuererklärungen ab dem Steuerjahr 2014 zur Verfügung.
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eBay: An- und Verkauf kann steuerpflichtig sein!

eBay: An- und Verkauf von Artikeln aus Haushaltsauflösungen ist steuerpflichtig

Personen, die Artikel über eBay angeblich privat verkaufen, sind vor einem Zugriff des Fiskus nicht geschützt. Die Finanzbeamten prüfen mitunter recht systematisch, wer auf den Plattformen zwar als Privatmann oder -frau auftritt, tatsächlich aber wie ein gewerblicher Händler tätig ist. Und so führt einmal der Verkauf einer – angeblich geerbten – Sammlung von Pelzmänteln zur Einkommensteuer- und Umsatzsteuerpflicht und ein anderes Mal der Verkauf von Bierdeckeln (vgl. BFH vom 12.8.2015, XI R 43/13 und FG Köln v. 4.3.2015, 14 K 188/13).
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Finanzämter starten im März 2019 mit der Bearbeitung der Einkommensteuer 2018

Steuererklärung: Verspätungszuschlag bei verspäteter Abgabe

Arbeitgeber, Versicherungen und andere Institutionen können, wie in den Jahren zuvor, bis Ende Februar die für die Steuerberechnung benötigten Unterlagen an die Finanzverwaltung elektronisch übermitteln. Dementsprechend starten die Finanzämter Anfang März 2019 mit der Bearbeitung der Einkommensteuer für das Jahr 2018.
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Steuerbescheide: Keine Änderung bei Ermittlungsfehler des Finanzamts

Steuerbescheide: Keine Änderung bei Ermittlungsfehler des Finanzamts

Einmal erlassene Steuerbescheide können zu Ihrem Nachteil nur in engen Grenzen geändert werden. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn der Steuerbescheid vorläufig oder unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ergangen ist. Wenn ein solcher Vorbehalt oder eine Vorläufigkeit aber nicht vorliegen, versuchen die Finanzämter zuweilen, eine Änderung damit zu begründen, dass eine neue Tatsache vorliegen würde, die dem zuständigen Finanzbeamten erst jetzt bekannt geworden sei. Dies ermögliche eine Änderung nach § 173 der Abgabenordnung (AO). In vielen Fällen hat die Finanzverwaltung damit auch durchaus Erfolg – aber nicht immer!
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Steuererklärung 2016: Abgabefrist endet am 31. Mai 2017

Steuererklärung 2016: Abgabefrist endet am 31. Mai 2017

Die Steuererklärung schieben viele Bürger gerne vor sich her. Doch jetzt vergeht die Zeit besonders schnell, denn am 31. Mai 2017 endet die offizielle Abgabefrist für die jährliche Steuererklärung. Zumindest gilt dieser Termin für diejenigen, die zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind. Und auch nur dann, wenn Sie Ihre Steuererklärung selber machen. Falls ein Steuerberater mit der Erstellung beauftragt wird, verlängert sich die Frist automatisch bis zum 31. Dezember 2017.
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Verbindliche Auskunft: Die formelle Auskunft ist für das Finanzamt bindend

Verbindliche Auskunft: Die formelle Auskunft ist für das Finanzamt bindend

Wer vom Amt kommt, ist meistens klüger. Auch beim Finanzamt können Sie Auskünfte zu Steuerfragen bekommen, doch diese sind eher unverbindlich. Was aber nützt dies, wenn man bei wichtigen wirtschaftlichen Entscheidungen eine verlässliche Auskunft über die steuerlichen Auswirkungen zu komplizierten Sachverhalten benötigt? Und so gibt es auch die Möglichkeit, vom Finanzamt eine verbindliche Auskunft zu bekommen.
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Jetzt Lohnsteuerermäßigung für 2017 beantragen!

Jetzt Lohnsteuerermäßigung für 2017 beantragen!

Steuerpflichtige können beim Finanzamt einen Lohnsteuerfreibetrag auf Ihrer Lohnsteuerkarte eintragen lassen. So erhöht sich das monatliche Nettoeinkommen, da der Arbeitgeber aufgrund der eingetragenen Freibeträge weniger Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer vom Arbeitslohn einbehält. Der Antrag auf Lohnsteuerermäßigung ist einfach und kann sich lohnen.
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Elektronischer Datenabruf: Jetzt wird Ihre Steuerklärung noch einfacher!

Ab sofort können unsere Kunden verschiedene Daten, die das Finanzamt über Sie gespeichert hat, elektronisch abfragen. Hierbei handelt es sich insbesondere um Daten, die durch Dritte (zum Beispiel Arbeitgeber, Versicherungen) an die Finanzverwaltung übermittelt wurden.
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Steuererklärung 2015: Abgabefrist endet am 31. Mai 2016

Steuererklärung 2015: Abgabefrist endet am 31. Mai 2015

Die Steuererklärung schieben viele Bürger gerne vor sich her. Doch jetzt vergeht die Zeit besonders schnell, denn am 31. Mai 2016 endet die offizielle Abgabefrist für die jährliche Steuererklärung. Zumindest gilt dieser Termin für diejenigen, die zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind. Und auch nur dann, wenn Sie Ihre Steuererklärung selber machen. Falls ein Steuerberater mit der Erstellung beauftragt wird, verlängert sich die Frist automatisch bis zum 31. Dezember 2016.
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Rentenerhöhung: Ordentlicher Zuwachs ab Juli 2015

Zum 1. Juli eines Jahres werden die Renten im Allgemeinen angepasst. Die Höhe der Bruttorenten wird jährlich mithilfe der komplizierten Rentenanpassungsformel festgelegt. Basis der Rentenanpassung ist die Lohnentwicklung des Vorjahres.


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Erdbeben-Katastrophe in Nepal 2015: Steuerliche Förderung zur Unterstützung

Im April 2015 haben schwere Erdbeben in Nepal sehr große Schäden an der Infrastruktur verursacht, die nach der Naturkatastrophe eine humanitäre Katastrophe befürchten lassen. Bei solchen Katastrophen ist die Spendenbereitschaft in Deutschland meistens sehr hoch. Und wenn die Spender großzügig sind, will sich auch der Fiskus nicht lumpen lassen und gibt ihnen auf erleichterte Weise einen Teilbetrag über die Steuer zurück.
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Arbeitgeberdarlehen: Neues vorteilhaftes Wahlrecht für Mitarbeiter

In vielen Firmen können Mitarbeiter von ihrem Arbeitgeber zinslose oder zinsverbilligte Darlehen erhalten, die sie oft als „goldene Fessel“ an das Unternehmen binden. Den Zinsvorteil will das Finanzamt natürlich als sog. geldwerten Vorteil versteuert haben. Dabei gelten unterschiedliche Regelungen für Bankmitarbeiter und Beschäftigte anderer Unternehmen.
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Lohnsteuerermäßigung: Lohnsteuerfreibetrag gilt künftig für zwei Jahre

Beim monatlichen Lohnsteuerabzug berücksichtigt der Arbeitgeber einen Lohnsteuerfreibetrag, den man sich vom Finanzamt zu den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) aufnehmen lassen kann. Der Lohnsteuerfreibetrag gilt derzeit jeweils für die Dauer eines Jahres und muss jedes Jahr aufs Neue beantragt werden (§ 39a Abs. 1 Satz 3 bis 5 EStG).
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Ausbildungskosten: Wann Studienkosten unstreitig Werbungskosten sind

Aufwendungen für ein Erststudium im Anschluss an das Abitur sowie für eine erstmalige Berufsausbildung außerhalb eines Ausbildungsdienstverhältnisses sind nur begrenzt bis zu 6.000 Euro als Sonderausgaben absetzbar (§ 10 Abs. 1 Nr. 7 und § 9 Abs. 6 EStG). Ob die Gesetzesregelung in Bezug auf die Studienkosten verfassungsgemäß ist, muss derzeit das Bundesverfassungsgericht prüfen (Aktenzeichen 2 BvL 22/14, 2 BvL 23/14, 2 BvL 24/14 u.a.).
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Arbeitszimmer: Kosten für Modernisierung des Badezimmers anteilig absetzbar

Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sind bis 1.250 Euro als Werbungskosten oder Betriebsausgaben absetzbar, sofern „kein anderer Arbeitsplatz“ zur Verfügung steht, und in unbegrenzter Höhe, falls das Arbeitszimmer den „beruflichen Mittelpunkt“ darstellt. Bei der Kostenermittlung werden Aufwendungen, die den Raum direkt betreffen, in voller Höhe erfasst und Aufwendungen, die das Gebäude betreffen, mit dem Arbeitszimmeranteil einbezogen.
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Steuersparmodell: Ist ein Darlehen zwischen Eheleuten steuerlich günstig?

Oft gewähren Angehörige einander Darlehen. Wird ein solches Privatdarlehen vom Darlehensnehmer zur Einkunftserzielung genutzt, kann er die gezahlten Schuldzinsen als Betriebsausgaben oder Werbungskosten absetzen und so seine Steuerschuld in Höhe des individuellen Steuersatzes von bis zu 45 % mindern. Der Darlehensgeber hingegen braucht die vereinnahmten Darlehenszinsen lediglich mit dem günstigen Abgeltungsteuersatz von 25 % versteuern, oder?
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Ehrenamtliche Tätigkeiten: Mit Aufwandsspenden Steuern sparen

Viele Menschen engagieren sich ehrenamtlich in Vereinen und Verbänden, in Organisationen und Kirchen. Das gilt für Vorstandsmitglieder, Vereinsmitglieder, freie Mitarbeiter und sonstige Dienstleister. Sie setzen nicht nur unentgeltlich ihre Zeit und Arbeitskraft ein, sondern tragen damit zusammenhängende Aufwendungen auch noch selbst. Falls Sie einen Anspruch auf die Erstattung der Aufwendungen durch Vertrag oder Satzung haben und auf die Erstattung verzichten, können Sie Ihre Aufwendungen als sog. Aufwandsspenden geltend machen und dafür wenigstens eine Steuererstattung vom Finanzamt bekommen (§ 10b Abs. 3 Satz 5-6 EStG).
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