Schlagwort: Abgabefristen

Ab Mitte März: Bearbeitungsstart der Finanzämter

Ab Mitte März: Bearbeitungsstart der Finanzämter

Frühestens ab Mitte März 2022 könnten die Finanzämter mit der Bearbeitung der Einkommensteuererklärungen 2021 beginnen, so das Landesamt für Steuern in Niedersachsen in einer aktuellen Pressemitteilung. Grund hierfür seien die gesetzlichen Fristen, die Arbeitgebern, Versicherungen und anderen Institutionen bis zum 28. Februar eines Jahres Zeit lassen, um der Finanzverwaltung die erforderlichen Daten, wie Lohnsteuerbescheinigungen, Beitragsdaten zur Kranken- und Pflegeversicherung, Altersvorsorge sowie Rentenbezugsmitteilungen, zur Bearbeitung der Steuererklärung zu übermitteln.
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Finanzämter starten ab März 2020 mit der Bearbeitung der Steuererklärungen

Die Finanzämter haben mit der Bearbeitung begonnen

Die Steuerverwaltung kann ab März die Einkommensteuererklärungen für das abgelaufene Jahr bearbeiten, so dass die ersten Steuerbescheide bereits im selben Monat versendet werden können. Dies berichtete heute Hessens Finanzminister Dr. Thomas Schäfer.
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Steuererklärung: Verlängerung der Abgabefristen gelten erst ab 2018

Steuererklärung: Verlängerung der Abgabefristen gelten erst ab 2018

Zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung ist man verpflichtet, wenn ein bestimmter Grund gemäß § 46 Abs. 2 Nr. 1 bis 7 EStG vorliegt. Dann erfolgt eine sog. Pflichtveranlagung oder Veranlagung von Amts wegen. Für die Abgabe der Steuererklärung 2016 gelten folgende Abgabefristen (gemäß Fristenerlass der Finanzverwaltung):
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