Schlagwort: Datenabruf


Papierlose Steuererklärung: Gut fürs Klima

Die komprimierte Steuererklärung auf Papier hat ausgedient. Seit 2022 fordern die Finanzbehörden, dass Steuererklärungen immer authentifiziert an das Finanzamt übertragen werden. Das gilt für alle elektronischen Übermittlungen ab dem Steuerjahr 2021. Einige sind froh darüber, andere ärgern sich. Schließlich hat es die letzten Jahre doch super funktioniert, richtig? Aber werfen wir doch mal einen Blick auf die positiven Fakten, die die papierlose Abgabe mit sich bringt:

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Elektronischer Datenabruf: Die vorausgefüllte Steuererklärung

In unserem Programm SteuerGo steht der elektronische Datenabruf im Rahmen der vorausgefüllten Steuererklärung (VaSt) der Finanzverwaltung für alle Steuererklärungen ab dem Steuerjahr 2014 zur Verfügung.
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März 2017: Bearbeitungsstart für die Einkommensteuer 2016

März 2017: Bearbeitungsstart für die Einkommensteuer 2016

Die Finanzämter wollen wie in den vergangenen Jahren Anfang März 2017 mit der Bearbeitung der Einkommensteuer für das Jahr 2016 starten. Bis zu diesem Zeitpunkt haben Arbeitgeber, Versicherungen und andere Institutionen Zeit, die für die Steuerberechnung benötigten Unterlagen elektronisch an die Finanzverwaltung zu übermitteln.
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Elektronischer Datenabruf: Jetzt wird Ihre Steuerklärung noch einfacher!

Ab sofort können unsere Kunden verschiedene Daten, die das Finanzamt über Sie gespeichert hat, elektronisch abfragen. Hierbei handelt es sich insbesondere um Daten, die durch Dritte (zum Beispiel Arbeitgeber, Versicherungen) an die Finanzverwaltung übermittelt wurden.
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