Steuererklärung 2021: Abgabetermine stehen fest

Steuererklärung 2021: Abgabetermine stehen fest

Seit Februar 2022 haben Bundesregierung und Bundesrat über den Gesetzentwurf für das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz debattiert. Am 19.05.2022 wurde jetzt das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz im Bundestag durch die Koalition und mit Zustimmung der CDU verabschiedet. In dem Gesetz ging es neben weiteren Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie auch um neue Abgabetermine für die aktuelle und zukünftige Steuererklärungen.

Stichtag: 31. Oktober 2022

Wer eine Steuererklärung abgeben muss, sollte sich dieses Jahr statt des 31. Juli 2022 den 31. Oktober 2022 für die Abgabe vormerken. Bis dahin haben Sie Zeit, Ihre Unterlagen für die Steuer 2021 bei Ihrem zuständigen Finanzamt einzureichen.

Steuerbürger, die die Hilfe eines Steuerberaters in Anspruch nehmen, bekommen ebenfalls mehr Zeit. Für sie verlängert sich die Frist für das Steuerjahr 2020 nochmals vom 31.05.2022 auf den 31.08.2022. Für die Steuererklärung 2021 wurde der Termin auch schon auf den 31.08.2023 festgelegt.

Wer freiwillig abgibt, kann sich für die Steuererklärung wie gehabt bis zum 31.12.2025 Zeit nehmen.

Wegen Corona gelten geänderte Abgabefristen für Ihre Steuererklärungen:

Wenn Sie Ihre Steuererklärung… … freiwillig abgeben: …abgeben müssen
(mit Steuerberater)
Für das Steuerjahr 2020 31.12.2024 31.10.2021
(31.05.2022)
Für das Steuerjahr 2021 31.12.2025 31.10.2022
(31.08.2023)
Für das Steuerjahr 2022 31.12.2026 30.09.2023
(31.07.2024)
Für das Steuerjahr 2023 31.12.2027 31.08.2024
(31.05.2025

 

In unserem Blog finden Sie weitere ausführliche Informationen zum Thema Abgabefristen und Abgabepflichten:

  • Steuererklärung: Wer muss pünktlich abgeben?
  • Abgabefrist verpasst
  • Fristverlängerung beantragen
  • Steuerberater sorgt für Fristverlängerung
  • Verspätungszuschlag: Seit 2020 wird es teuer!
  • Wer freiwillig abgibt, hat länger Zeit

16 Kommentare zu “Steuererklärung 2021: Abgabetermine stehen fest”:

  1. Irmtraud Weber

    Wie bekomme ich die nätigen Zugangsdaten für die Zeuererklärung?
    Zum Anmelden heisst es, ich bräuchte Zugangsdaten per Mail und per Post, die ich angeben muss…???

    1. Thilo Rudolph

      Hallo Irmtraud,

      um sich bei SteuerGo zu registrieren, benötigen Sie eine Mailadresse und ein selbstgewähltes Passwort: Registrieren.

      Eine Bezahlung ist erst notwendig, wenn Sie Ihre Steuererklärung auch mit unserem Programm abgeben wollen.

      Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen keine individuelle steuerliche Beratung durchführen dürfen. Bei tiefergehenden Fragen wenden Sie sich daher bitte für eine verbindliche Auskunft an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Steuerfragen in Ihrer Nähe.

      Mit freundlichen Grüßen

      Thilo Rudolph
      SteuerGo.de

    1. Thilo Rudolph

      Hallo Stefan,
      Rentner müssen immer dann eine Steuererklärung machen, wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte den Grundfreibetrag (2021: 9.744 Euro) übersteigt (§ 56 EStDV).

      Dieser Grundfreibetrag ist für alle Menschen gleich, egal ob Rentner oder nicht. Im Jahr 2021 lag er bei 9.744 Euro für Ledige und 19.488 Euro für Verheiratete. Das erscheint nicht gerade viel, doch es ist gar nicht so schwer, diese Grenze zu unterschreiten. Schließlich geht es hier nur um die Einkünfte, die noch zu versteuern sind, also das, was nach Abzug von Rentenfreibetrag, Sparerfreibetrag, Sonderausgaben und Werbungskosten noch übrig ist.

      Liegt Ihr gesamtes Einkommen unter dem steuerfreien Existenzminimum, dann können Sie sich von der Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung befreien lassen. Viele Finanzämter handhaben das relativ unbürokratisch: Eine Aufstellung der Einnahmen und der dazugehörigen Werbungskosten und Freibeträge reicht oft aus, um die Beamten zu überzeugen.

      Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen keine individuelle steuerliche Beratung durchführen dürfen. Bei tiefergehenden Fragen wenden Sie sich daher bitte für eine verbindliche Auskunft an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Steuerfragen in Ihrer Nähe.

      Mit freundlichen Grüßen

      Thilo Rudolph
      SteuerGo.de

  2. Meinzinger

    Hallo,
    ich habe von meiner Steuerberaterin den Auftrag, die Grundsteuer-Feststellungserklärung zu erstellen. Leider finde ich das hier nicht. Welche Internetseite muss ich öffnen?
    Mit freundlichen Grüßen
    August H. Meinzinger

    1. Thilo Rudolph

      Hallo Meinzinger,

      wir bieten auf unserer Seite die Bearbeitung der Einkommensteuererklärung an.

      Für Privatpersonen empfehlen wir den Online-Service des Bundesfinanzministeriums für alle Bundesländer, die das Bundesmodell nutzen: Grundsteuererklärung für Privateigentum. Auf der Seite können private Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern, Eigentumswohnungen und unbebauten Grundstücken ihre Grundsteuererklärung einfach und kostenlos online die Grundsteuererklärung abgeben!

      Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen keine individuelle steuerliche Beratung durchführen dürfen. Bei tiefergehenden Fragen wenden Sie sich daher bitte für eine verbindliche Auskunft an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Steuerfragen in Ihrer Nähe.

      Mit freundlichen Grüßen

      Thilo Rudolph
      SteuerGo.de

  3. Dmitrij

    Guten Tag! Ich habe meine Steuererklärung vor 3 Monaten eingereicht, als ich durch Steuer in Deutschland lebte.go. Jetzt bin ich nach Irland gezogen und meine Steuererklärung hängt und ich weiß nicht, wie ich sie an die Steuererklärung schicken soll. Denn dort steht die Steuer nicht zur Verfügung. Und ich kann nicht anrufen , Deutsch kenne ich sehr schlecht.

    1. Thilo Rudolph

      Hallo Dimitrij,

      zum Bearbeitungsstand Ihrer Steuererklärung können wir keine Auskunft geben, da die Bearbeitung durch Ihr zuständiges Finanzamt erfolgt.

      Hier hilft es nur, bei Ihrem Finanzamt direkt nachzufragen.

      Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen keine individuelle steuerliche Beratung durchführen dürfen. Bei tiefergehenden Fragen wenden Sie sich daher bitte für eine verbindliche Auskunft an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Steuerfragen in Ihrer Nähe.

      Mit freundlichen Grüßen

      Thilo Rudolph
      SteuerGo.de

  4. Liefländer Ute

    Zur Grundsteuerwerterklärung benötige ich die Zugangsdaten von Elster.
    Können Sie mir diese bitte übermitteln.
    Beste Grüße
    Ute Liefländer

    1. Thilo Rudolph

      Hallo Ute,

      die Bearbeitung Ihrer Grundsteuererklärung bieten wir mit SteuerGo nicht an.

      Bei Fragen zu Ihren Zugangsdaten im Elster-Portal, wenden Sie sich bitte an den Elster-Support.

      Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen keine individuelle steuerliche Beratung durchführen dürfen. Bei tiefergehenden Fragen wenden Sie sich daher bitte für eine verbindliche Auskunft an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Steuerfragen in Ihrer Nähe.

      Mit freundlichen Grüßen

      Thilo Rudolph
      SteuerGo.de

    1. Thilo Rudolph

      Hallo Besir,

      gerne können Sie Ihre Steuererklärung mit SteuerGo bearbeiten. Registrieren Sie sich einfach und starten eine neue Steuerklärung. Bei Fragen hilft Ihnen unser Kundenservice gerne weiter.

      Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen keine individuelle steuerliche Beratung durchführen dürfen. Bei tiefergehenden Fragen wenden Sie sich daher bitte für eine verbindliche Auskunft an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Steuerfragen in Ihrer Nähe.

      Mit freundlichen Grüßen

      Thilo Rudolph
      SteuerGo.de

  5. Michal

    Hello,

    A question regarding the deadlines:
    Is it still possible to submit tax return for 2019 & 2018 without using a tax consultant ?

    I get different answers from my search in google, so I’m a bit confused ?

    Many thanks in advance!

    1. Thilo Rudolph

      Hi Michal,

      if you file a tax return with the tax office even though you are not required to do so, this is called an application assessment in tax law. In the case of an application assessment, you generally have four years to file the tax return and secure a tax refund.

      Filing a tax return is always voluntary if you are not required to do so by law. This applies in particular to employees in tax class I who only have income from their employment as an employee.

      At the end of 2022, the deadline for the tax return for 2018 finally expires. The tax return for 2018 must be submitted to the tax office by midnight on December 31, 2022.

      Please understand that for legal reasons we are not allowed to provide individual tax advice. If you have more in-depth questions, please contact a tax advisor or lawyer in tax matters in your area for binding information.

      Yours sincerely

      Thilo Rudolph
      SteuerGo.de

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