Schlagwort: Einkommensgrenze

Grundrentenzuschlag: Höhere Einkommensfreibeträge ab 2024

Grundrentenzuschlag: Höhere Einkommensfreibeträge ab 2024

Seit 2021 gibt es den sogenannten Grundrentenzuschlag. Um den Zuschlag erhalten zu können, müssen mindestens 33 Jahre an Grundrentenzeiten vorhanden sein. Dazu zählen beispielsweise Zeiten mit Pflichtbeiträgen aus Berufstätigkeit, Kindererziehungszeiten und Pflegezeiten sowie Zeiten, in denen man Leistungen bei Krankheit oder Rehabilitation bekommen hat.


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Elterngeld: Fragen-Antworten-Katalog zu den Neuregelungen

Elterngeld: Fragen-Antworten-Katalog zu den Neuregelungen

Erwerbstätige Mütter und Väter, die sich nach der Geburt des Kindes um dessen Betreuung kümmern, erhalten zum Ausgleich für das wegfallende Einkommen das staatliche Elterngeld. Für Geburten ab dem 1. April 2024 gilt eine neue Einkommensgrenze, ab der der Anspruch auf Elterngeld entfällt. Zudem werden die Möglichkeiten für einen parallelen Bezug von Elterngeld neu gestaltet.


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Elterngeld: Wegfall des Elterngeldes für gutverdienende Eltern

Elterngeld: Wegfall des Elterngeldes für gutverdienende Eltern

Erwerbstätige Mütter und Väter, die sich nach der Geburt des Kindes um dessen Betreuung kümmern, erhalten zum Ausgleich für das wegfallende Einkommen das staatliche Elterngeld. Grundlage für das Elterngeld ist das durchschnittliche monatliche Bruttoeinkommen des betreuenden Elternteils in den letzten zwölf Monaten vor der Geburt des Kindes, von dem Steuern und Sozialabgaben mit Pauschalsätzen abgezogen werden und so ein fiktives Nettoeinkommen berechnet wird.
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Höhere Einkommensgrenze für Familienversicherung

Höhere Einkommensgrenze für Familienversicherung

In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sind Familienangehörige beitragsfrei mitversichert, wenn ihr Gesamteinkommen regelmäßig im Monat ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 SGB IV nicht überschreitet.


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Verbesserung bei der Arbeitnehmer-Sparzulage

Verbesserung bei der Arbeitnehmer-Sparzulage

Vermögenswirksame Leistungen sind Geldleistungen des Arbeitgebers zusätzlich zum Gehalt, die er in eine Anlage nach Wahl des Mitarbeiters überweist. Zu unterscheiden ist dabei zwischen der Anlage in Unternehmensbeteiligungen (Beteiligungssparen) und der Anlage für wohnwirtschaftliche Zwecke (Bausparen).
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Sozialversicherung: Grenzen im Jahr 2022 sinken teilweise

Sozialversicherung: Grenzen im Jahre 2022 sinken teilweise

Die Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung sowie weitere Sozialversicherungswerte werden Jahr für Jahr aufs Neue an die Einkommensentwicklung angepasst. Aktuell hat das Bundeskabinett eine Verordnung zu den Werten der Sozialversicherung, die ab 1.1.2022 gelten werden, beschlossen.


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Neue Ländergruppeneinteilung ab 2021 für Angehörigen im Ausland

Neue Ländergruppeneinteilung ab 2021 für Angehörigen im Ausland

Viele ausländische Mitbürger, die in Deutschland leben und arbeiten, unterstützen ihre Angehörigen im Ausland. Aber auch Personen, die einen ausländischen Ehepartner haben, leisten Unterhalt an dessen Angehörige. Für bedürftige Angehörige und für Kinder, die dauernd im Ausland leben, werden der Unterhaltshöchstbetrag und der Anrechnungsfreibetrag für eigenes Einkommen entsprechend den Verhältnissen des Wohnsitzstaates gekürzt. Je nach Lebensstandard im Wohnsitzstaat erfolgt eine Kürzung nach Ländergruppeneinteilung um ein, zwei oder drei Viertel.
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Sozialversicherung: Neue Beitragsbemessungsgrenzen ab 2021

Wie sich die Sozialversicherungsbeiträge 2021 ändern

Ab 1. Januar 2021 gelten neue Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung (Sozialversicherung) sowie weitere wichtige Werte. Sie werden wie jedes Jahr an die Einkommensentwicklung angepasst. Eine Verordnung dazu hat das Bundeskabinett beschlossen.


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Einkommensgrenze für die Steuererklärungspflicht steigt

Einkommensgrenze für die Steuererklärungspflicht steigt

Beziehen weder Sie noch Ihr Ehegatte Arbeitslohn aus einem aktiven Beschäftigungsverhältnis oder Versorgungsbezüge aus einem früheren Dienstverhältnis, müssen Sie eine Einkommensteuererklärung abgeben, wenn die steuerpflichtigen Einkünfte – genauer: der „Gesamtbetrag der Einkünfte“ – den steuerlichen Grundfreibetrag übersteigen (§ 56 EStDV).
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