Ihr Vater lebt zusammen mit Ihrer Schwester in einem Haushalt. Sie zahlen Ihrem Vater 6.000 Euro und Ihrer Schwester nichts.
Ihre Aufwendungen werden auf beide Personen gleichmäßig verteilt, d.h. da Ihre Schwester nicht unterhaltsberechtigt ist, können Sie nur die auf Ihren Vater entfallenden 3.000 Euro steuerlich geltend machen.