Ist die Haushaltshilfe im Rahmen eines Minijobs mit einem Monatslohn unter 450 Euro tätig, sind die Aufwendungen ebenfalls steuerlich begünstigt:
Die Aufwendungen sind bis zu 2.550 Euro mit 20 Prozent, höchstens 510 Euro im Jahr, direkt von der Steuerschuld abziehbar.
Seit 2009 wird der abzugsfähige Höchstbetrag von 510 Euro nicht mehr zeitanteilig gekürzt, wenn das Beschäftigungsverhältnis nicht während des ganzen Jahres besteht.
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