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(2015) Was muss ich nicht als Lohnersatzleistungen in der Steuererklärung angeben?

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2015. Die aktuelle Version für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Was muss ich nicht als Lohnersatzleistungen in der Steuererklärung angeben?

Es gibt auch steuerfreie Leistungen, die nicht im Progressionsvorbehalt erfasst werden und deshalb nicht zu einem höheren Steuersatz führen. Dazu gehören insbesondere:

  • Kindergeld, Erziehungsgeld, Wohngeld, Sozialhilfe,
  • Arbeitslosengeld II,
  • Mehraufwandsentschädigung für 1-Euro-Jobs.
  • Arbeitslosengeld, das aus dem Ausland bezogen wird,
  • Krankentagegeld aus einer privaten Krankenversicherung,
  • Zuschuss-Wintergeld und Mehraufwands-Wintergeld,
  • Streikgelder und Aussperrungsgelder,
  • Wehrsold beim freiwilligen Wehrdienst,
  • Taschengeld bei den Jugendfreiwilligendiensten (ab 2011),
  • Gründungszuschuss für Existenzgründer (§ 93 SGB III),
  • Betreuungsgeld ab 1.8.2013.

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