Wird der Arbeitsweg mit dem Flugzeug zurückgelegt, müssen Sie für die Berechnung der Fahrtkosten wie folgt vorgehen:
Ein Beispiel: Sie wohnen in München und arbeiten in Frankfurt. Von Ihrer Wohnung zum Münchner Flughafen sind es 9 Kilometer und vom Frankfurter Flughafen zur Ihrem Arbeitgeber 6 Kilometer. Sie können folglich 15 Kilometer im Rahmen der Entfernungspauschale für 230 Tage ansetzen. Zusätzlich zahlen pro Tag für Ihr Flugticket 66 Euro. Insgesamt entstehen Ihnen dann an 230 Tagen 1.035 Euro im Rahmen der Entfernungspauschale plus 15.180 Euro für die Flugtickets.