Die Renten aus landwirtschaftlichen Alterskassen gehören wie die Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung zur so genannten Basisversorgung. Das bedeutet:
Das Finanzamt zieht automatisch ohne weiteren Nachweis einen Pauschbetrag für Werbungskosten von 102 Euro ab. Wenn Sie höhere Aufwendungen haben, sollten Sie diese in der Steuererklärung angeben, um Ihr zu versteuerndes Einkommen nach unten zu drücken. Angeben können Sie beispielsweise Steuerberatungskosten (für die Anlage R), eine Rentenberatung oder den Anwalt, wenn er Sie in Rentenfragen unterstützt. Diese höheren Ausgaben müssen Sie allerdings nachweisen.