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(2015) Was sind Beiträge zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen?

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2015. Die aktuelle Version für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Was sind Beiträge zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen?

Beiträge zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen können von Angehörigen freier Berufe gezahlt werden. Hierzu gehören zum Beispiel Ärzte, Rechtsanwälte und Notare, Steuerberater oder Architekten. Es werden jedoch nur Beiträge akzeptiert, wenn sie an solche berufsständischen Versorgungseinrichtungen gerichtet sind, deren Leistung mit der der gesetzlichen Rentenversicherungsträger vergleichbar ist. Arbeitnehmer können die Beiträge zu landwirtschaftlichen Alterskassen und Beiträge zu einer freiwilligen gesetzlichen Rentenversicherung eintragen.

Altersvorsorgeaufwendungen können im Jahre 2015 bis zu einem Höchstbetrag von 22.172 Euro bei Ledigen und 44.344 Euro bei Verheirateten geltend gemacht werden, doch sie wirken sich nur mit einem bestimmten Abzugssatz steuermindernd aus. Im Jahre 2015 beträgt der Abzugssatz 80 Prozent, sodass sich die Beiträge steuermindernd auswirken bis zu 17.738 Euro bzw. 35.476 Euro (80 % von 22.172 Euro / 44.344 Euro). Der Abzugssatz steigt bis 2025 jedes Jahr um 2 Prozentpunkte.

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