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(2015) Kann ich Geldbußen, Ordnungsgelder und Verwarnungsgelder absetzen?

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2015. Die aktuelle Version für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Kann ich Geldbußen, Ordnungsgelder und Verwarnungsgelder absetzen?

Solche Gelder, die von Gerichten oder Behörden in Deutschland oder von Organen der Europäischen Gemeinschaften festgesetzt werden, sind nicht als Betriebsausgaben abziehbar. Dies gilt jedoch nicht für Geldbußen, die von Gerichten oder Behörden anderer Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaften festgesetzt werden.

Geldstrafen, die in einem Strafverfahren festgesetzt werden, sind nicht abzugsfähig. Hingegen können von einem ausländischen Gericht verhängte Geldstrafe dann als Betriebsausgaben absetzbar sein, wenn sie in Widerspruch zu wesentlichen Grundsätzen der deutschen Rechtsordnung stehen.