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15a. (Saison-)Kurzarbeitergeld (in 15. enthalten)
Tragen Sie hier den Betrag aus Zeile 15a Ihrer Lohnsteuerbescheinigung ein:
"(Saison-)Kurzarbeitergeld (in 15. enthalten)"

Der hier eingetragene Betrag muss bereits Bestandteil der Angaben in Zeile 15 sein und dient ausschließlich der gesonderten Ausweisung des (Saison-)Kurzarbeitergeldes.
Typischerweise betrifft dies:
- Saison-Kurzarbeitergeld
- Kurzarbeitergeld nach dem SGB III
Hinweis: (Saison-)Kurzarbeitergeld ist zwar steuerfrei, unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt. Es erhöht somit den Steuersatz, mit dem Ihre übrigen steuerpflichtigen Einkünfte besteuert werden.
Tragen Sie hier keinen Betrag ein, wenn Sie kein (Saison-)Kurzarbeitergeld erhalten haben.