Kategorie: Steuertipps

Steuerzinsen: Nachzahlungszinsen im Jahre 2015 verfassungsgemäß?

Steuerzinsen: Nachzahlungszinsen im Jahre 2015 verfassungsgemäß?

Bei Steuernachforderungen, Steuerstundung, Steuerhinterziehung und Aussetzung der Vollziehung berechnet das Finanzamt immer noch zu Lasten der Bürger einen Zinssatz von 6 Prozent pro Jahr, d.h. für jeden vollen Monat des Verzinsungszeitraumes 0,5 % des fälligen Steuerbetrages. Dies Nachzahlungszinsen sind so im Gesetz festgelegt (§ 238 AO).
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Hochwasserkatastrophe 2017: Steuererleichterungen für Geschädigte

Hochwasserkatastrophe 2017: Steuererleichterungen für Geschädigte

Durch die massiven Regenfälle Ende Juli 2017 und die damit verbundenen Überschwemmungen (Hochwasser) sind in weiten Teilen Süd-Niedersachens beträchtliche Schäden entstanden. Viele Menschen stehen nach der Hochwasserkatastrophe 2017 vor dem Nichts, haben Hab und Gut verloren, sehen nur noch die Trümmer ihrer Existenz. Die Beseitigung der Schäden wird zu erheblichen finanziellen Belastungen führen.
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Gold: Wie Verkaufsgewinne und -verluste steuerlich behandelt werden

Gold: Wie Verkaufsgewinne und -verluste steuerlich behandelt werden

Gold und Silber haben in den vergangenen zwölf Monaten deutlich an Wert gewonnen. Da überlegen nicht wenige, sich jetzt von ihren Goldmünzen und Goldbarren zu trennen und „Kasse zu machen“. Wie aber werden Gewinne und Verluste aus der Veräußerung von Gold steuerlich behandelt?
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Rückentraining im Fitnessstudio steuerlich absetzbar?

Rückentraining im Fitnessstudio steuerlich absetzbar?

Nicht nur Horst Schlämmer (alias Hape Kerkeling), sondern sehr viele Menschen „haben Rücken“. Gemeint sind Rücken-, Schulter- und Nackenschmerzen. „Es ist ein Kreuz mit dem Kreuz!“ Man sollte etwas dagegen tun. Beispielsweise ein Rückentraining im Fitnessstudio absolvieren und damit die Rückenmuskulatur stärken. Und gleich kommt der Gedanke: Wenn schon nicht die Krankenkasse zahlt, hilft wenigstens das Finanzamt beim Bezahlen?
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Hochwasserkatastrophe 2016: Steuererleichterungen für Geschädigte

Hochwasserkatastrophe 2016: Steuererleichterungen für Geschädigte

Durch Unwetter mit Hochwasser im Mai und Juni 2016 sind in weiten Teilen Deutschlands Schäden in Milliardenhöhe entstanden. Zahlreiche Orte sind verwüstet, unzählige Menschen stehen vor dem Nichts, haben Hab und Gut verloren, sehen nur noch die Trümmer ihrer Existenz. Die Beseitigung der Schäden wird zu erheblichen finanziellen Belastungen führen. Den Geschädigten und auch den Unterstützern will der Fiskus mit verschiedenen Steuererleichterungen helfen.
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Elektronischer Datenabruf: Jetzt wird Ihre Steuerklärung noch einfacher!

Ab sofort können unsere Kunden verschiedene Daten, die das Finanzamt über Sie gespeichert hat, elektronisch abfragen. Hierbei handelt es sich insbesondere um Daten, die durch Dritte (zum Beispiel Arbeitgeber, Versicherungen) an die Finanzverwaltung übermittelt wurden.
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Erbstreitigkeiten: Kosten für Zivilprozess absetzbar?

Kosten für Zivilprozess wegen Erbstreitigkeiten nicht absetzbar

Nach früherer BFH-Rechtsprechung und nach neuer Gesetzeslage ab 2013 sind Kosten eines Zivilprozesses nur dann als außergewöhnliche Belastungen absetzbar, wenn der Prozess existenziell wichtige Bereiche oder den Kernbereich menschlichen Lebens berührt und „wenn der Steuerpflichtige Gefahr liefe, seine Existenzgrundlage zu verlieren und seine lebensnotwendigen Bedürfnisse in dem üblichen Rahmen nicht mehr befriedigen zu können“ (§ 33 Abs. 2 Satz 4 EStG). Gilt das aber auch für Erbstreitigkeiten?
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Prädikat „BEST OF 2016“: SteuerGo erhält INNOVATIONSPREIS-IT 2016 der „Initiative Mittelstand“

INNOVATIONSPREIS-IT 2016 - BEST OF 2016

Die Initiative Mittelstand unter der Schirmherrschaft des TÜV NORD hat SteuerGo den INNOVATIONSPREIS-IT 2016 für besonders innovative IT-Lösungen mit hohem Nutzen verliehen. SteuerGo hat die Fachjury überzeugt und wurde mit dem Prädikat „BEST OF 2016“ ausgezeichnet!

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Steuererklärung für 2015: Optimierte Bedienbarkeit von Lohnsteuer kompakt und SteuerGo

Die Online-Steuererklärungen Lohnsteuer kompakt und SteuerGo starten mit wichtigen Verbesserungen ins neue Steuerjahr und werden somit noch kundenfreundlicher. SteuerGo ist auch auf Englisch und Polnisch verfügbar. Vor allem die Bedienbarkeit der Anwendungen wurde deutlich verbessert und die Plausibilitätsprüfung optimiert.


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SteuerGo mit BITMi-Gütesiegel „‚Software Made in Germany“ ausgezeichnet

Die Berliner Steuer-Anwendung SteuerGo ist vom Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi) mit dem Gütesiegel „Software Made in Germany“ ausgezeichnet worden. Dr. Oliver Grün, BITMi-Präsident und Vorstand der GRÜN Software AG, überreichte das Gütesiegel an den Geschäftsführer des Betreibers forium GmbH, Felix Bodeewes.
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Steuererklärung für Anleger: Mit ein paar Tricks geht’s schneller

Viele Anleger dürften bereits eine Jahressteuerbescheinigung erhalten haben. Denn Ende Mai ist wieder Stichtag – die Steuererklärung muss fertig ausgefüllt beim Finanzamt liegen. Eine lästige Pflicht, mit der sich keiner gerne beschäftigt. Dabei ist es eigentlich gar nicht so schwer, sich die zu viel gezahlten Steuern zurückzuholen. Mit ein paar Tipps & Tricks ist das Thema schnell vom Tisch. 
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Spenden: Gutes tun wird vom Fiskus belohnt

Spenden können Sie komplett als Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Wenn Sie mehr als 20 Prozent Ihrer gesamten Jahreseinkünfte für gute Zwecke stiften, wird Ihnen dieser Teil erst fürs nächste Jahr angerechnet. Ein Limit gibt es für Zuwendungen an politische Parteien. Hier sind bis zu 1.650 Euro (Verheiratete 3.300 Euro) im Jahr abzugsfähig.
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Steuererklärung auf PC, Tablet und Smartphone: Mit Lohnsteuer kompakt und SteuerGo Zeit und Steuern sparen

Die Online-Steuererklärungen Lohnsteuer kompakt und SteuerGo starten mit wichtigen Verbesserungen ins neue Steuerjahr und werden somit noch kundenfreundlicher. SteuerGo wurde speziell für Tablet-Nutzer konzipiert und ist auch auf Englisch und Polnisch verfügbar. Einmalig in Deutschland: Das klassische Online-Steuer-Programm Lohnsteuer kompakt ist ab sofort ebenfalls geräteübergreifend in gleichbleibender Qualität zu nutzen.
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Steuererklärung für 2014 ab sofort verfügbar!

Unaufhaltsam rückt das Jahresende 2014 näher und Lohnsteuer kompakt startet in die neue Steuersaison.  Ab sofort können Sie Ihre Steuererklärung für 2014 beginnen. Mit den aktuellen Steuertipps können Sie schon jetzt Ihre Steuererstattung optimieren. Lediglich die Abgabe der Steuererklärung 2014 bei Ihrem Finanzamt ist erst ab Neujahr 2015 möglich.
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Bund der Steuerzahler stellt sein 42. Schwarzbuch vor

54339dc16a59a_schwarzbuch_3D_2014Regionalflughäfen, Saunatempel, Meeresfischzucht – das Schwarzbuch „Die öffentliche Verschwendung 2014“ nimmt vor allem Wirtschaftsflops kommunaler Unternehmen unter die Lupe. Von Kostenexplosionen über Fehlplanungen bis zu teurer Politikwerbung hat der Bund der Steuerzahler (BdSt) insgesamt mehr als 100 exemplarische Fälle auf allen staatlichen Ebenen recherchiert. Bei der heutigen Präsentation stellte BdSt-Präsident Reiner Holznagel nachdrückliche Forderungen an Politik und Verwaltung und legte konkrete Lösungsvorschläge vor.


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Die vereinfachte Steuererklärung

Vier Seiten Mantelbogen und drei Seiten Anlage N – das ist das Minimum an Steuererklärung, das Arbeitnehmer auszufüllen haben. Zumindest normalerweise. Was Sie vielleicht nicht wissen: Es geht auch kürzer! Mit der sogenannten „vereinfachten Steuererklärung“ machen Sie Ihre Einkommensteuererklärung im Schnelldurchlauf. Das Formular hat gerade mal zwei Seiten, das Ausfüllen dauert also keine halbe Stunde. Alles was Sie brauchen ist das Formular EST 1V.
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Steuererklärung für Eilige: Mit SteuerGo unterwegs Steuern sparen

Die Steuererklärung für 2013 muss bis zum 2. Juni beim Finanzamt eingegangen sein. Wer jetzt noch einen Steuerendspurt einlegen will, kann mit SteuerGo besonders schnell zum Ziel kommen. Denn mit SteuerGo können Steuerpflichtige ihre Steuererklärung nicht nur am heimischen Computer, sondern auf Wunsch auch auf ihrem Tablet oder Smartphone erledigen. Das Steuer-Portal www.steuergo.de passt sich automatisch an jedes Ausgabegerät an. Einmalig in Deutschland: Kunden können ihre Steuerdaten aus jedem anderen Steuerprogramm übernehmen. Ein weiteres Highlight: SteuerGo gibt es auch auf Englisch.
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com! (Heft 03/2014): Test: Steuersoftware 2014

Lohnsteuer kompakt ist Testsieger bei den Web-Applikationen.

Bewertung: „Anders als der Name vermuten lässt, beschränkt sich Lohnsteuer kompakt nicht auf Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit. Ein übersichtliches Interview leitet durch die Steuererklärung, verständliche Hilfetexte bieten weiterführende Infos. Auch auf den individuellen Steuerfall abgestimmte Steuertipps und ein Planspielmodus unterstützen den Anwender.“