Schlagwort: Finanzminister

Nachzahlungszinsen im Jahre 2013 verfassungsgemäß

Nachzahlungszinsen im Jahre 2013 verfassungsgemäß

Bei Steuernachforderungen, Steuerstundung, Steuerhinterziehung und Aussetzung der Vollziehung berechnet das Finanzamt immer noch zu Lasten der Bürger einen Zinssatz von 6 Prozent pro Jahr. D.h. die Nachzahlungszinsen für jeden vollen Monat des Verzinsungszeitraumes betragen 0,5 % des fälligen Steuerbetrages. Dies ist so im Gesetz festgelegt (§ 238 AO).
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