Die doppelte Haushaltsführung mit Wohnmobil wirft in der Praxis einige steuerliche Fragen auf. Viele Arbeitnehmer überlegen, ob sie statt einer klassischen Zweitwohnung auch ein Wohnmobil als Unterkunft am Arbeitsort nutzen können. Doch wird ein Camper steuerlich anerkannt – und unter welchen Voraussetzungen?
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Doppelte Haushaltsführung: Stellplatzkosten zusätzlich absetzbar
Wer aus beruflichen Gründen einen zweiten Haushalt am Beschäftigungsort führt, kann viele der entstehenden Mehrkosten steuerlich geltend machen. Besonders relevant ist dabei die doppelte Haushaltsführung, denn hier lassen sich Unterkunftskosten grundsätzlich als Werbungskosten abziehen. Allerdings greift seit Jahren eine klare Begrenzung: Für die Unterkunft am Beschäftigungsort sind monatlich höchstens 1.000 Euro abziehbar.
Umso wichtiger ist ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs, das für Klarheit sorgt. Denn nicht alle Kosten rund um die Zweitwohnung fallen unter diese Grenze. Stellplatzkosten gehören ausdrücklich nicht dazu.
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Doppelte Haushaltsführung: Wer nicht Mieter ist, verliert Steuervorteil
Bei der doppelten Haushaltsführung können beruflich veranlasste Unterkunftskosten am Arbeitsort steuerlich geltend gemacht werden. Doch laut Bundesfinanzhof gilt: Der Werbungskostenabzug entfällt, wenn nicht der beruflich Tätige selbst Mieter der Zweitwohnung ist und die Miete zahlt.
Doppelte Haushaltsführung im Ausland: Keine 60 qm-Regel für Unterkunftskosten
Die doppelte Haushaltsführung im Ausland bringt steuerliche Vorteile – vor allem bei den Unterkunftskosten. Denn im Gegensatz zur Regelung im Inland kann man die tatsächliche Miete absetzen, ohne durch eine 1.000-Euro-Grenze oder die 60-qm-Regel beschränkt zu sein. Hier erfährst du, was laut Bundesfinanzhof gilt und wie du deine Werbungskosten optimal geltend machst.
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Doppelte Haushaltsführung bei Ein-Personen-Haushalt: Sensationsurteil
Viele Berufstätige mit weiter entferntem Arbeitsplatz kennen das Problem: Eine zweite Wohnung in der Nähe der Arbeitsstätte ist notwendig. Bisher galt, dass für die steuerliche Anerkennung einer doppelten Haushaltsführung eine finanzielle Beteiligung an den Haushaltskosten des Hauptwohnsitzes nachgewiesen werden muss. Doch nun hat der Bundesfinanzhof (BFH) ein wegweisendes Urteil gefällt – mit wichtigen Vorteilen für Steuerpflichtige, die einen Ein-Personen-Haushalt führen.
Doppelte Haushaltsführung: Einrichtungsgegenstände für die Zweitwohnung
Zu den abzugsfähigen Kosten für eine doppelte Haushaltsführung gehören auch Ausgaben für die Anschaffung von notwendigen Einrichtungsgegenständen und Hausrat für die Zweitwohnung (BFH-Urteil vom 3.12.1982, BStBl. 1983 II S. 467).
Doppelte Haushaltsführung: Wann ist eine finanzielle Beteiligung ausreichend?
Liegt der Arbeitsort weit vom Wohnort entfernt, ist dort oftmals eine Zweitwohnung erforderlich. Wenn also aus beruflichen Gründen neben der Hauptwohnung ein Zweithaushalt entsteht, liegt eine doppelte Haushaltsführung vor. Bei Ledigen kommt dem eigenen Hausstand am Hauptwohnort eine größere Bedeutung als Verheirateten zu. Eine neue Bedingung für den „eigenen Hausstand“ ist seit 2014 die finanzielle Beteiligung an den Kosten der Lebensführung in der Hauptwohnung (§ 9 Abs. 1 Nr. 5 EStG). Die Frage ist, wann eine ausreichende finanzielle Beteiligung vorliegt.
Doppelte Haushaltsführung: Rundfunkbeitrag für Zweitwohnung unzulässig
Liegt der Arbeitsort weit vom Wohnort entfernt, ist dort oftmals eine Zweitwohnung erforderlich. Wenn also aus beruflichen Gründen neben der Hauptwohnung ein Zweithaushalt entsteht, liegt eine doppelte Haushaltsführung vor. Einen Teil der damit verbundenen Kosten können Sie auf das Finanzamt abwälzen. Neben den Fahrtkosten für eine wöchentliche Heimfahrt sowie dem Verpflegungspauschbetrag für die ersten drei Monate sind auch die Kosten der Zweitwohnung als Werbungskosten absetzbar.
Vielpendler-Option bei doppelter Haushaltsführung: Eine oft übersehene Steuerchance
Die Vielpendler-Option kann für Arbeitnehmer interessant sein, die beruflich einen zweiten Haushalt führen und deutlich häufiger als einmal pro Woche nach Hause fahren. Statt nur eine Familienheimfahrt pro Woche anzusetzen, können dann sämtliche Heimfahrten steuerlich berücksichtigt werden. Dafür müssen jedoch andere Werbungskosten entfallen.
Familienheimfahrten bei doppelter Haushaltsführung: Nachweise werden wichtiger
Wer aus beruflichen Gründen neben seinem Hauptwohnsitz einen zweiten Haushalt am Beschäftigungsort unterhält, kann die Kosten einer doppelten Haushaltsführung steuerlich geltend machen. Besonders wichtig sind dabei die Familienheimfahrten. Doch aktuelle Entscheidungen zeigen: Das Finanzamt prüft zunehmend genauer, ob die geltend gemachten Familienheimfahrten bei doppelter Haushaltsführung tatsächlich stattgefunden haben.
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Homeoffice-Pauschale: Abzug auch bei doppelter Haushaltsführung
In den Jahren 2020 und 2021 können Arbeitnehmer und Selbstständige, die zuhause arbeiten und deren Arbeitsplatz nicht die steuerlichen Voraussetzungen für ein Arbeitszimmer erfüllt, einen Pauschalbetrag von 5 Euro pro Tag als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben geltend machen. Maximal sind 600 Euro im Jahr absetzbar. Der Pauschalbetrag für die Nutzung des Arbeitsplatzes in der Wohnung wird nur für die Kalendertage gewährt, an denen die berufliche Tätigkeit ausschließlich „in der Wohnung ausgeübt“ und keine andere Betätigungsstätte aufgesucht wird.
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Wohnungseinrichtung: Kosten bei doppelter Haushaltsführung zusätzlich absetzbar
Im Rahmen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung sind auch die Unterkunftskosten bzw. die Kosten der Zweitwohnung als Werbungskosten absetzbar oder können vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet werden. Anerkannt werden stets nur nachgewiesene Kosten, keine Pauschbeträge. Dazu zählen auch die Anschaffungskosten für die Wohnungseinrichtung, wie der Bundesfinanzhof festgestellt hat.
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Doppelter Haushalt im Ausland: 2.000-Euro-Grenze ab 2026
Bei einem doppelten Haushalt im Ausland konnten Unterkunftskosten bislang deutlich großzügiger abgesetzt werden als im Inland. Ab dem Jahr 2026 ändert sich das grundlegend: Der Gesetzgeber führt erstmals eine feste 2.000 Euro-Grenze für Unterkunftskosten ein. Der folgende Beitrag erklärt verständlich, was künftig gilt, wer betroffen ist und welche Ausnahmen bestehen.
Doppelter Haushalt: Kostenbeteiligung bei Familienwohnung im Ausland
Die Aufwendungen für eine beruflich veranlasste doppelte Haushaltsführung sind steuerlich als Werbungskosten abziehbar. Eine doppelte Haushaltsführung liegt aber nur vor, wenn der Arbeitnehmer neben der Wohnung am Arbeitsort zuhause einen eigenen Hausstand unterhält und sich dort auch an den Kosten der Lebensführung finanziell beteiligt. Dazu muss er mehr als zehn Prozent der monatlich regelmäßig anfallenden laufenden Kosten der Haushaltsführung übernehmen (BMF-Schreiben vom 24.10.2014, BStBl. 2014 I S. 1412, Rz. 100; BMF-Schreiben vom 25.11.2020, BStBl 2020 I S. 1228, Rz. 101). Wie funktioniert es aber, wenn die Familienwohnung im Ausland liegt.
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Umgekehrte Familienheimfahrten bei doppelter Haushaltführung absetzbar?
Im Rahmen einer steuerlich anerkannten doppelten Haushaltsführung sind wöchentliche Familienheimfahrten als Werbungskosten absetzbar. Anerkannt wird eine Fahrt pro Woche mit der Entfernungspauschale. Absetzbar sind allerdings nur die Fahrten, die auch tatsächlich durchgeführt wurden. Was aber gilt, wenn der Arbeitnehmer aus beruflichen oder gesundheitlichen Gründen am Wochenende nicht nach Hause fahren kann, sondern seine Familie ihn am Beschäftigungsort besucht? Können dann diese Kosten für umgekehrte Familienheimfahrten ebenfalls als Werbungskosten abgesetzt werden?
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Doppelter Haushalt: Zimmer im Haus der Eltern zumeist nicht ausreichend
Kosten einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung sind steuerlich als Werbungskosten abziehbar. Ein doppelter Haushalt liegt aber nur vor, wenn der Arbeitnehmer neben der Wohnung am Arbeitsort zuhause einen eigenen Hausstand unterhält und sich dort auch an den Kosten der Lebensführung finanziell beteiligt. Bei verheirateten Personen ist die Anerkennung der doppelten Haushaltsführung zumeist kein Problem, da üblicherweise der Ehegatte oder die gesamte Familie weiter in der Heimat wohnen und dort eine eigene, abgeschlossene Wohnung nutzen. Auch die finanzielle Beteiligung wird nur selten angezweifelt. Bei Ledigen ist die Sache komplizierter.
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Doppelter Haushalt: Wenn die Hauptwohnung nicht weit vom Arbeitsort entfernt ist
Eine doppelte Haushaltsführung liegt vor, wenn Sie außerhalb des Ortes, in dem Sie einen eigenen Haupthaushalt unterhalten (Hauptwohnung), beschäftigt sind und am Beschäftigungsort eine Zweitwohnung unterhalten. Die Errichtung des zweiten Haushalts in der Zweitwohnung am Beschäftigungsort begründet diese doppelte Haushaltsführung. Wird die Zweitwohnung aber auch dann anerkannt, wenn die Hauptwohnung in der Nähe des Beschäftigungsortes liegt?
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Doppelter Haushalt: Kosten für die Wohnungseinrichtung zusätzlich absetzbar
Im Rahmen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung sind auch die Unterkunftskosten bzw. die Kosten der Zweitwohnung als Werbungskosten absetzbar oder können vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet werden. Anerkannt werden stets nur nachgewiesene Kosten, keine Pauschbeträge. Doch was ist mit der neu gekauften Wohnungseinrichtung?
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Doppelter Haushalt: Befreiung von der Zweitwohnungsteuer bei Verheirateten
Zahlreiche Städte verlangen inzwischen eine Zweitwohnungsteuer, zu zahlen von Bürgern mit Zweit- oder Ferienwohnung. Betroffen davon sind auch zigtausende Berufspendler, die am Beschäftigungsort aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung unterhalten. Wird bei Ihnen eine doppelte Haushaltsführung steuerlich anerkannt, können Sie neben der Wohnungsmiete und den Fahrtkosten auch die Zweitwohnungsteuer als Werbungskosten absetzen (R 9.11 Abs. 8 Satz 2 LStR).
Doppelter Haushalt: Umzugskostenpauschale nicht absetzbar
Im Rahmen der doppelten Haushaltsführung können allerlei Kosten als Werbungskosten abgesetzt werden. Zu den abzugsfähigen Kosten der doppelten Haushaltsführung gehören u.a. auch die Kosten für den Umzug in die Zweitwohnung am Beschäftigungsort sowie für die Auflösung der Zweitwohnung nach Beendigung der auswärtigen Tätigkeit.
Doppelter Haushalt: Zusammenleben mit dem Partner in der Zweitwohnung
Nicht selten nimmt der auswärts beschäftigte Arbeitnehmer seine Ehefrau, seinen Lebenspartner oder seine Lebensgefährtin mit an den auswärtigen Beschäftigungsort und lebt mit dem Partner gemeinsam in der Zweitwohnung. Gleichzeitig behalten sie am Heimatort ihre Wohnung bei und kehren immer wieder dorthin zurück. Manchmal erlangen die Finanzbeamten – auf welche Weise auch immer – davon Kenntnis und verweigern dann die Anerkennung der Kosten wegen doppelter Haushaltsführung. Sie unterstellen, der Lebensmittelpunkt habe sich an den auswärtigen Beschäftigungsort verlagert.
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