Schlagwort: Steuerbescheid

Wann darf der Steuerbescheid nicht mehr geändert werden?

Steuerbescheid: Wann das Finanzamt den Bescheid nicht mehr ändern darf

In der Abgabenordnung gibt es eine Vorschrift, nach der das Finanzamt Schreibfehler, Rechenfehler und ähnliche  offenbare Unrichtigkeite jederzeit berichtigen kann (§ 129 AO). Ähnliche offenbare Unrichtigkeiten im Steuerbescheid sind einem Schreib- oder Rechenfehler vergleichbare „mechanische Versehen“
wie beispielsweise Eingabe- oder Übertragungsfehler, die ebenso mechanisch, d. h. ohne weitere Prüfung, erkannt und berichtigt werden können.
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Die Finanzämter haben mit der Bearbeitung begonnen

Die Finanzämter haben mit der Bearbeitung begonnen

Die obersten Finanzbehörden hatten eigentlich den 15. März 2020 als offiziellen Termin festgelegt, ab dem die Finanzämter mit der Bearbeitung der Steuererklärung 2019 beginnen. Denn Arbeitgeber, Versicherungen und andere Institutionen haben bis Ende Februar Zeit, alle wichtigen Unterlagen zur Steuererklärung beim Finanzamt einzureichen. Daher starten die meisten Finanzämter Mitte März mit der Bearbeitung. Es gibt in diesem Jahr allerdings wieder einige Spitzenreiter, die schon vorliegende Steuererklärungen für 2019 lobenswerterweise bereits bearbeitet haben.
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Auswertung von lohnsteuer-kompakt.de: Das schnellste Finanzamt kommt aus Nordrhein-Westfalen

Schnellstes Finanzamt Deutschlands 2019

Auch im letzten Jahr hieß es wieder: Bis zum 31. Juli musste die Steuererklärung beim Finanzamt sein. Somit gab es für die Mitarbeiter im Finanzamt wieder viel zu tun. Nach Abgabe der Steuererklärung kann es den Bürgern gar nicht schnell genug gehen mit dem Steuerbescheid. Wie schnell die Steuererklärung bearbeitet wird, hängt stark davon ab, bei welchem Finanzamt man ist. Doch welches Finanzamt in Deutschland ist im vergangenen Jahr das schnellste oder gar das langsamste gewesen?
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Riester-Verträge: Finanzamt muss bei Änderungen eigenständig prüfen

Riester-Verträge: Finanzamt muss bei Änderungen eigenständig prüfen

Riester-Verträge werden bekanntlich staatlich gefördert: Die Förderung besteht aus einer Altersvorsorgezulage und gegebenenfalls einem ergänzenden Sonderausgabenabzug. Derzeit stehen viele Riester-Sparer vor dem Problem, dass die Finanzämter die Steuerbescheide für die Vorjahre ändern und den Sonderausgabenabzug streichen, weil sie von der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) darüber informiert worden sind, dass die Voraussetzungen für die Zulagengewährung bzw. für den Sonderausgabenabzug nicht vorliegen.
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Finanzamt vergisst Renteneinkünfte: Steuerbescheid darf nicht geändert werden

Finanzamt vergisst Renteneinkünfte: Steuerbescheid darf nicht geändert werden

Einige Rentner durften sich in den vergangenen Jahren über ein schönes Steuergeschenk freuen: Wohl aufgrund eines technischen Versehens oder aufgrund eines Fehlers im „Betriebsablauf“ der Finanzverwaltung sind bei ihnen Renteneinkünfte nicht versteuert worden, und zwar trotz ordnungsgemäßer Erklärung. Natürlich versuchen die Finanzämter jetzt, die Einkommensteuer auf die Renten nachträglich doch noch festzusetzen.
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Steuerbescheid: Verbesserte Bagatellgrenze für Steuerzahler

Steuerbescheid: Verbesserte Bagatellgrenze für Steuerzahler

Hat man Ausgaben in der Steuererklärung vergessen, kann man sie noch nach Erhalt des Steuerbescheids im Wege des Einspruchs geltend machen. Doch wenn sich dann die Steuer zu Ihren Gunsten um weniger als 10 Euro (Bagatellgrenze) verringert, wird das Finanzamt eine Änderung ablehnen. Begründung? Die Kleinbetragsverordnung!
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Außergewöhnliche Belastungen: Wie Sie die zumutbare Belastung jetzt berechnen

Außergewöhnliche Belastungen: Wie Sie die zumutbare Belastung jetzt berechnen

Die Aufwendungen, die als außergewöhnliche Belastungen absetzbar sind, kürzt das Finanzamt um die zumutbare Belastung, so insbesondere Krankheits-, Kur-, Pflege-, Behinderungskosten. Die Zumutbarkeitsgrenze wird in drei Stufen (Stufe 1 bis 15.340 Euro, Stufe 2 bis 51.130 Euro, Stufe 3 über 51.130 Euro) nach einem bestimmten Prozentsatz des „Gesamtbetrags der Einkünfte“ bemessen. Diese beträgt je nach Familienstand und Kinderzahl zwischen 1 und 7 %.
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Steuerbescheide: Vorsicht vor Phishing-Mails

Steuerbescheide: Vorsicht vor Phishing-Mails

Aktuell gebe es eine auffällige Häufung von Mail-Attacken mit gefälschten Steuerbescheiden, berichtet die Verbraucherzentrale NRW unter Verweis auf den von ihr betriebenen Phishing-Radar. Per E-Mail kündigen die Betrüger dabei Steuerrückzahlungen von mehreren hundert Euro an. Als vorgeblicher Absender der Phishing-Mails firmiert das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), das Finanzamt oder eben ELSTER. Doch wer die in der Mail verlinkte Webseite aufruft, um einen Antrag auf Rückerstattung der Steuergelder auszufüllen, geht in die Falle.


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Änderung des Steuerbescheids: Neue Korrekturvorschrift ab 2017

Änderung des Steuerbescheids: Neue Korrekturvorschrift ab 2017

Nach bisheriger Rechtslage kann das Finanzamt „Schreibfehler, Rechenfehler und ähnliche offenbare Unrichtigkeiten, die beim Erlass eines Verwaltungsakts unterlaufen sind, jederzeit berichtigen“ – und zwar zugunsten wie auch zuungunsten des Steuerzahlers (§ 129 AO). Die offenbare Unrichtigkeit muss bei Erlass des Verwaltungsakts unterlaufen sein. Daher können nur solche Fehler berichtigt werden, die dem Finanzamt selbst unterlaufen sind.
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Arbeitszimmer: Kosten bei gemeinsamer Nutzung richtig absetzen

Arbeitszimmer: Kosten bei gemeinsamer Nutzung richtig absetzen

Nutzen Sie ein Arbeitszimmer gemeinsam mit Ihrem berufstätigen Ehegatten, Lebenspartner oder Lebensgefährten, ist häufig unklar, wer welche Aufwendungen in welcher Höhe steuerlich absetzen kann. Klar ist, dass als erstes die Arbeitszimmerkosten zu berechnen sind und den beiden Nutzern entsprechend dem Nutzungsverhältnis zugeordnet werden.
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Schummeln bei der Steuererklärung

Schummeln bei der Steuererklärung

Ein paar Kilometer Umweg auf dem Weg ins Büro sparen viel Geld. Ein Krimi ist selbstverständlich Fachlektüre. Und 30 Prozent Trinkgeld sind auf Geschäftsreisen ganz normal. Zumindest will man das dem Finanzamt weismachen. Doch wer bei der Steuererklärung Kosten aufbauscht oder gar erfindet, bewegt sich auf dünnem Eis.
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Erstausbildung: Steuerbescheide auf Vorläufigkeitsvermerk prüfen!

Aufwendungen für die erste Berufsausbildung und für das Erststudium als Erstausbildung, welche nicht im Rahmen eines Ausbildungsdienstverhältnisses (z.B. Lehre) absolviert werden, sind nach geltendem Recht nur begrenzt bis zu 6.000 Euro als Sonderausgaben absetzbar, während die Kosten für jegliche Bildungsmaßnahmen nach abgeschlossener Berufsausbildung, auch für ein Erststudium nach einer Lehre, in voller Höhe als Werbungskosten berücksichtigt werden (§ 4 Abs. 9, § 9 Abs. 6, § 10 Abs. 1 Nr. 7 und § 12 Nr. 5 EStG).
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Steuerbescheid: Einspruch auch durch einfache E-Mail zulässig

Gegen einen unrichtigen Steuerbescheid kann man sich auch online wehren. Aufgrund des „Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung“ vom 25.7.2013 ist mit Wirkung ab dem 1.8.2013 nun in der Abgabenordnung explizit geregelt, dass „der Einspruch schriftlich oder elektronisch einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären ist“ (§ 357 Abs. 1 AO).
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Erstausbildung: Studienkosten doch unbegrenzt als Werbungskosten absetzbar?

Aufwendungen für die erste Berufsausbildung und für das Erststudium als Erstausbildung, welche nicht im Rahmen eines Ausbildungsdienstverhältnisses (z.B. Lehre) absolviert werden, sind nach geltendem Recht nur begrenzt bis zu 6.000 Euro (bis 2011: 4.000 Euro) als Sonderausgaben absetzbar, während die Kosten für jegliche Bildungsmaßnahmen nach abgeschlossener Berufsausbildung, auch für ein Erststudium nach einer Lehre, in voller Höhe als Werbungskosten berücksichtigt werden.
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Probleme bei der Abholung der elektronischen Steuerbescheide

Bei der Bereitstellung des elektronischen Steuerbescheids durch die Finanzbehörden gibt es offensichtlich zur Zeit massive Probleme. Wie uns das ELSTER-Team mitteilte, tritt wohl seit Kurzem ein Fehler auf, der die Abholung des elektronischen Steuerbescheids verhindert.
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Fehlerhafter Steuerbescheid? So legen Sie Einspruch ein!

mail_greenUntersuchungen haben ergeben, dass jeder fünfte Steuerbescheid fehlerhaft ist. Nach Angaben des Bundes der Steuerzahler in Berlin hat das allerdings nicht mit dem aktuellen Schuldenrekord des Staates zu tun. Vielmehr sind Personalmangel und Regelungswut im Steuerrecht schuld an der schlechten Quote. Den Einkommenssteuerbescheid sollten Steuerzahler deshalb nicht einfach abheften, sondern genau nach dem Erhalt gründlich prüfen.


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Einfach online prüfen: Der elektronische Steuerbescheid

bescheidpruefung-icon-1Nachdem Sie Ihre Steuererklärung beim Finanzamt eingereicht haben, überprüft ein Finanzbeamter Ihre Angaben und Sie erhalten Ihren Einkommensteuerbescheid in Papierform per Post zugestellt. Alle Kunden von Lohnsteuer kompakt können ab sofort zusätzlich auch Ihren elektronischen Steuerbescheid abrufen und online in Ihrem Kundenkonto verwalten.


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Fiskus lässt Steuerzahler zu lange warten

Der Bund der Steuerzahler (BdSt) fordert Fristverlängerung zur Abgabe der Steuererklärung. Die Bearbeitung der Einkommensteuererklärungen für das Jahr 2012 und damit die Auszahlung von Steuererstattungen werden nach Aussagen des Steuergewerkschaftschefs Thomas Eigenthaler voraussichtlich nicht vor Mitte März 2013 erfolgen. Die Finanzämter benötigen damit zu lange, um die Softwareprogramme für die Bearbeitung der Einkommensteuererklärungen 2012 umzustellen, kritisiert der BdSt.
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