Im März 2021 wurde, laut Angaben der Finanzämter mit der Bearbeitung der Steuererklärungen für 2020 begonnen. Warum nicht schon eher? Weil den Behörden erst im März die dafür notwendige Software zur Verfügung steht.
SteuerGo hat jetzt ausgewertet, welche Bundesländer am schnellsten in das Steuerjahr gestartet sind. Berücksichtigt wurden dafür die ersten 250 Steuerbescheide, die Kund*innen von SteuerGo aus den jeweiligen Bundesländern erhalten haben.
Die Top 3
Am schnellsten arbeiteten demnach die Finanzämter in Nordrhein-Westfalen. Die ersten 250 Steuerbescheide gingen am 9.3. aus Nordrhein-Westfalen ein. Rund 13 Tage später folgt Bayern an zweiter Stelle, dicht gefolgt von Mecklenburg-Vorpommern mit 14 Tagen Verzögerung im Vergleich zum schnellen Nordrhein-Westfalen.
Am langsamsten ist das Saarland ins Steuerjahr gestartet, mit einer Verzögerung von 34 Tagen im Vergleich zu Nordrhein-Westfalen.
Trotz Corona starten die Bundesländer ähnlich schnell wie im Vorjahr in die Steuer-Saison.
„Ein Grund hierfür können die ergriffenen Maßnahmen und die effiziente Arbeit in den Finanzämtern sein“, sagt Felix Bodeewes, Geschäftsführer von SteuerGo.
Auch in den beiden Vorjahren hatte Nordrhein-Westfalen die schnellsten Finanzämter. Der Grund: In dem Bundesland wird die Steuersoftware für die Länder federführend mitentwickelt.
Guten Tag,
ich habe meine Steuererklärung 2020 an das Finanzamt Erfurt am 28.02.2021 übergeben. Die erste Reaktion des FA auf Zusendung von Rechnungen erhielt ich am 20.04.2021. Am 06.05.2021 wurde der Bescheid zugestellt. Keinerlei Berücksichtigung von absetzbaren Aufwendungen. Auf zwischenzeitliche fristgerechte Einsprüche keinerlei Rückmeldung vom FA.
Leider wurde das Computerprogramm Elster geändert und als völlig neues Programm Mein Elster eingeführt. Ich bin mit diesem Programm nicht klar gekommen und habe meine Steuererklärung an ein Steuerbüro gegeben. Sollte sich nichts grundlegend ändern, werde ich künftig wieder auf die analoge Papiererklärung zu greifen.
Die Programmierer sind offensichtlich nicht fähig, einfache und verständliche Lösungen zu schaffen oder soll man die Bezahl-Programme nutzen ?
Auch inhaltlich wird es immer komplizierter, offensichtlich hofft man, dass die Steuerzahler nicht alle Möglichkeiten der Rückzahlung ausnutzen können. Ich werde mal Herrn Merz anschreiben und ihn an seine Bierdeckelvariante erinnern.
Das ist meine Steuer Erklärung
Hallo!
Wann kann ich mit meiner Einkommensteuererstattung rechnen ?
Hallo Gerhard,
bitte wenden Sie sich direkt an Ihr zuständiges Finanzamt. Nur dort kann man Ihnen eine Auskunft über den Stand der Bearbeitung geben. Um die korrekten Kontaktdaten zu ermitteln, nutzen Sie einfach unsern Finanzamtssuche.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen keine individuelle steuerliche Beratung durchführen dürfen. Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte für eine verbindliche Auskunft an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Steuerfragen in Ihrer Nähe.
Mit freundlichen Grüßen
Thilo Rudolph
SteuerGo.de
Wie komme ich an einen Antrag für meine Steuer Erklärung?
Hallo Hella,
ja, Sie können Ihre Steuererklärung selbst ausfüllen und bei ihrem Finanzamt einreichen.
Probieren Sie doch einfach mal SteuerGo.de aus. Unser Programm bietet wesentliche Vorteile, die Ihnen viel Zeit und Geld sparen. Schließlich haben die Finanzämter kein Interesse, Ihnen beim Steuersparen zu helfen. Das Ausprobieren unserer Anwendung ist kostenfrei. Erst bei der Abgabe Ihrer Steuererklärung fällt der Kaufpreis an.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen keine individuelle steuerliche Beratung durchführen dürfen. Bei tiefergehenden Fragen wenden Sie sich daher bitte für eine verbindliche Auskunft an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Steuerfragen in Ihrer Nähe.
Mit freundlichen Grüßen
Thilo Rudolph
SteuerGo.de
wenn es zum geldeintreiben geht ist das Finanzamt schnell !! es ist eine unverschämtheit das ich als rentner u. witwer steuern bezahlen muss !!!
m.f.g. k.h.beeskow Tel. 0172 5634626
Hallo,
ch bin Paulo Bohlke und kann meiner „Steuererklärung nicht abgeben oder drucken“ auf und versenden to finance .
VG Paulo Bohlke
Hallo Paulo.
unser Kundenservice wird sich in Kürze mit Ihnen in Verbindung setzen.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen keine individuelle steuerliche Beratung durchführen dürfen. Bei tiefergehenden Fragen wenden Sie sich daher bitte für eine verbindliche Auskunft an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Steuerfragen in Ihrer Nähe.
Mit freundlichen Grüßen
Thilo Rudolph
SteuerGo.de