Die Bundeswehr sucht auch junge Menschen, die dort mit ihrer abgeschlossenen Ausbildung im erlernten Beruf als Soldat auf Zeit Dienst leisten. So können beispielsweise Kfz-Mechatroniker im Bereich der Kfz- und Panzertechnik eingesetzt werden. Wegen der abgeschlossenen Berufsausbildung werden sie dann gleich mit einem höheren Dienstgrad eingestellt, z. B. als Stabsunteroffizier.
Autor: Thilo Rudolph
Minijob: Riester-Förderung für Minijobber besonders vorteilhaft
Auch Minijobber, die eine geringfügige Beschäftigung mit einem Monatsverdienst von unter 450 Euro ausüben, können die Riester Förderung in Anspruch nehmen. Die Förderung besteht aus einer Grundzulage von 154 Euro und einer Kinderzulage von 300 Euro je Kind (nach dem 1.1.2008 geboren) oder 185 Euro je Kind (vor 2008 geboren). Jugendliche unter 25 Jahren erhalten für das erste Beitragsjahr zusätzlich zur Grundlage einmalig einen Bonus von 200 Euro.
Lohnsteuerermäßigung: Jetzt Freibetrag beim Finanzamt beantragen
Vom Monatsgehalt behält der Arbeitgeber Lohnsteuer nach den Elektronischen LohnSteuerAbzugsMerkmalen (ELStAM) ein. Dies sind Lohnsteuerklasse, Familienstand, Religionszugehörigkeit, Zahl der Kinderfreibeträge, Pauschbetrag für Behinderte sowie ein Lohnsteuerfreibetrag (für hohe Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen). Im monatlichen Lohnsteuertarif sind u. a. der Arbeitnehmerpauschbetrag (1.000 Euro) und der Sonderausgabenpauschbetrag (36 Euro bzw. 72 Euro) mit einem Zwölftel bereits berücksichtigt.
Elektronische Steuerbescheide zukünftig wieder abrufbar
Wie uns das ELSTER-Team heute mitteilte, konnten die in der vergangenen Woche bekannt gewordenen Probleme bei der Übermittlung des elektronischen Steuerbescheids behoben werden.
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Lohnsteuer kompakt erneut erfolgreich zertifiziert
Trusted Shops überprüft seine Händler regelmäßig nach mehr als 100 Einzelkriterien wie Bonität, Preistransparenz, Kundenservice und Datenschutz. Und heute haben wir die strengen Qualitätstests von Trusted Shops in einer Folgeprüfung wieder einmal erfolgreich bestanden.
Probleme bei der Abholung der elektronischen Steuerbescheide
Bei der Bereitstellung des elektronischen Steuerbescheids durch die Finanzbehörden gibt es offensichtlich zur Zeit massive Probleme. Wie uns das ELSTER-Team mitteilte, tritt wohl seit Kurzem ein Fehler auf, der die Abholung des elektronischen Steuerbescheids verhindert.
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Eigenbelege korrekt erstellen!
Ohne Beleg ist oft kein Kostenabzug möglich. Manchmal helfen dann Eigenbelege. Diese sind grundsätzlich möglich, aber unterliegen festen Regeln.
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Die vereinfachte Steuererklärung
Vier Seiten Mantelbogen und drei Seiten Anlage N – das ist das Minimum an Steuererklärung, das Arbeitnehmer auszufüllen haben. Zumindest normalerweise. Was Sie vielleicht nicht wissen: Es geht auch kürzer! Mit der sogenannten „vereinfachten Steuererklärung“ machen Sie Ihre Einkommensteuererklärung im Schnelldurchlauf. Das Formular hat gerade mal zwei Seiten, das Ausfüllen dauert also keine halbe Stunde. Alles was Sie brauchen ist das Formular EST 1V.
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Steuererklärung für Eilige: Mit SteuerGo unterwegs Steuern sparen
Die Steuererklärung für 2013 muss bis zum 2. Juni beim Finanzamt eingegangen sein. Wer jetzt noch einen Steuerendspurt einlegen will, kann mit SteuerGo besonders schnell zum Ziel kommen. Denn mit SteuerGo können Steuerpflichtige ihre Steuererklärung nicht nur am heimischen Computer, sondern auf Wunsch auch auf ihrem Tablet oder Smartphone erledigen. Das Steuer-Portal www.steuergo.de passt sich automatisch an jedes Ausgabegerät an. Einmalig in Deutschland: Kunden können ihre Steuerdaten aus jedem anderen Steuerprogramm übernehmen. Ein weiteres Highlight: SteuerGo gibt es auch auf Englisch.
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com! (Heft 03/2014): Test: Steuersoftware 2014
Lohnsteuer kompakt ist Testsieger bei den Web-Applikationen.
Bewertung: „Anders als der Name vermuten lässt, beschränkt sich Lohnsteuer kompakt nicht auf Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit. Ein übersichtliches Interview leitet durch die Steuererklärung, verständliche Hilfetexte bieten weiterführende Infos. Auch auf den individuellen Steuerfall abgestimmte Steuertipps und ein Planspielmodus unterstützen den Anwender.“
In eigener Sache: Diese Neuerungen erwarten Sie 2014
Lohnsteuer kompakt startet in das neue Steuerjahr mit zahlreichen Neuerungen. Die kontinuierliche Verbesserung unserer Anwendung liegt uns dabei auch 2014 besonders am Herzen. Bereits im vergangenen Jahr haben wir immer wieder positives Feedback erhalten, das zu einer weiteren Verbesserung der Anwendung beigetragen hat. Dass wir auf dem rechten Weg sind, haben uns auch Ihre zahlreichen Zuschriften und auch die positiven Bewertungen bei Trusted Shops bestätigt.
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PC-Magazin (Heft 01/2014): Steuerprogramme im Web: Steuererklärung online – 5 Tools für mehr Geld im Test
Bewertung:
Die Kür: Anhand Ihrer Angaben liefert Lohnsteuer-kompakt.de Tipps zum Steuersparen. Ähnlich wie ein Steuerberater klopft die Software Ihr Leben auf weitere Sparmöglichkeiten ab. Anschließend können Sie sich Ihre Steuerersparnis ausrechnen lassen.
Die Software erläutert knapp und verständlich – und manchmal auch amüsant, welche Angaben zu machen sind.
Fazixt:
Lohnsteuer-kompakt.de ist die richtige Software, wenn Sie in Ihrer Steuerklärung Einkünfte als Arbeitnehmer (Anlage N) […] angeben möchten.
Steuererklärung für Rentner: Das müssen Sie jetzt wissen
Das Arbeitsleben ist beendet – das heißt aber nicht, dass das Finanzamt nun nichts mehr von Ihnen wissen will. Wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, müssen Sie auch als Rentner oder Pensionär eine Steuererklärung abgeben. Denn seit 2005 gilt das Alterseinkünftegesetz, das den Übergang zur nachgelagerten Besteuerung regelt.
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Die besten Tipps für die Steuererklärung
Steuern zahlen ist ein notwendiges Übel, damit unser Staat überhaupt funktioniert. Das ist aber kein Grund, dem Finanzamt Geld zu schenken! Lohnsteuer kompakt hilft Ihnen dabei, effektiv und legal Steuern zu sparen. Mit den übersichtlichen und individuell auf Ihren Steuerfall abgestimmten Tipps von Lohnsteuer kompakt bearbeiten Sie Ihre Einkommensteuererklärung einfach und schnell.
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Mit diesen Tipps klappt die Steuererklärung noch bis Ende Mai
Viele müssen Ihre Einkommensteuererklärung für 2012 bis Ende Mai 2013 beim Finanzamt abgeben. Sonst droht eventuell eine Mahnung. Mit unserer Hilfe bringen Sie das jetzt schnell hinter sich. Und wer es doch nicht rechtzeitig schafft holt zumindest einen Aufschub raus.
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Werbungskosten – Kosten für die Arbeit
Wer noch nie das Wort Werbungskosten gehört hat, vermutet vielleicht hinter dem Begriff Kosten für Reklame. Das ist natürlich falsch. Vielmehr handelt es sich bei Werbungskosten um Ausgaben, die dem Arbeitnehmer im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis entstehen. Arbeitsmittel, Arbeitskleidung, Gewerkschaftsbeiträge, Fahrtkosten sind Beispiele für die Vielzahl von Werbungskosten.
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Sonderausgaben = Private Kosten absetzen?
Im Gegensatz zu den berufsbedingten Werbungskosten fallen die Sonderausgaben in den privaten Bereich. Wie auch Werbungskosten senken sie die Steuerlast des Steuerpflichtigen. Neben Vorsorgeaufwendungen, Beiträgen zur Altersvorsorge, Unterhaltskosten, Kirchensteuer und Ausgaben zur Berufsausbildung gehören auch Spenden zu den Sonderausgaben.
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Außergewöhnliche Belastungen – Außergewöhnliche Kosten
Wie Werbungskosten und Sonderausgaben vermindern auch die außergewöhnlichen Belastungen das zu versteuernde Einkommen. Außergewöhnliche Belastungen liegen vor, wenn ein Steuerpflichtiger zwangsläufig stärker belastet wird als die überwiegende Mehrzahl der Steuerpflichtigen.
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Bundesregierung empfiehlt Trusted Shops Gütesiegel
Eine gute Orientierung für den Verbraucher sicher im Internet einzukaufen, sind Gütesiegel (z.B. von Trusted Shops). Darauf weist die Bundesregierung Verbraucher auf Ihrer Website hin. Die Regierung bestätigt somit, dass Verbraucher in Online-Shops mit einem Gütesiegel der Initiative D21 sicher einkaufen.
NV-Bescheinigung hilft Steuern sparen
Rentner, Schüler und Studenten können Zinsen und Dividenden oft über den Sparer-Pauschbetrag von 801 Euro hinaus steuerfrei einnehmen. Voraussetzung ist, dass die jährlichen Einkünfte den steuerlichen Grundfreibetrag (derzeit 8.130 Euro zuzüglich Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 Euro) nicht überschreiten.
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