Aktuell werden mit dem „Familienentlastungsgesetz“ das Kindergeld und der Kinderfreibetrag angehoben.
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Suchergebnisse für: Kindergeld
Baukindergeld: Wie die neue Förderung steuerlich behandelt wird
Seit dem 18. September 2018 kann das neue Baukindergeld beantragt werden, und zwar nicht beim Finanzamt, sondern bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Förderfähig ist der erstmalige Neubau oder Erwerb von Wohneigentum in Deutschland. Begünstigt sind Familien und Alleinstehende mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren und einem Haushaltseinkommen von höchstens 90.000 Euro. Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses von 1.200 Euro je Kind 10 Jahre lang.
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Neue Eigenheimförderung: Das Baukindergeld ab 18. September 2018
Seit dem 18. September 2018 kann das neue Baukindergeld beantragt werden. Diese neue Eigenheimförderung gibt es – anders als die frühere Eigenheimzulage oder die vormalige 10e-Förderung – nicht beim Finanzamt, sondern bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
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Kindergeldanspruch: Wann endet eine Berufsausbildung?
Anspruch auf Kindergeld oder auf die steuerlichen Freibeträge besteht bis zum Abschluss der Berufsausbildung, längstens bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Ein Kind befindet sich in Berufsausbildung, solange es sein Berufsziel noch nicht erreicht hat und sich ernstlich darauf vorbereitet. Zur Ausbildung gehört auch das Ablegen der Prüfung, sodass die Berufsausbildung spätestens mit der Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses endet.
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Kindergeldanspruch auch bei berufsbegleitendem Masterstudium
Nach bisheriger Auffassung der Finanzverwaltung war der Bachelorgrad einer inländischen Hochschule ein berufsqualifizierender Abschluss. Daraus folgt, dass der Abschluss eines Bachelorstudiengangs den Abschluss eines Erststudiums darstellt und ein nachfolgender Master-Studiengang als weiteres Studium bzw. als Zweitausbildung anzusehen ist. Dann aber besteht ein Kindergeldanspruch nur, wenn das Kind nicht erwerbstätig ist oder höchstens 20 Wochenstunden arbeitet.
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Kindergeld: Anspruch auf Kindergeld auch während der Untersuchungshaft?
Kinder machen gelegentlich Dummheiten, die strafrechtlich relevant sind. Dann kann es vorkommen, dass das Kind in Untersuchungshaft und ggf. in Haft kommt und deswegen seine Berufsausbildung unterbrechen muss. Die Fra-ge ist, ob der Kindergeldanspruch während der Haftzeit weiter bestehen bleibt.
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Verlängert der Dienst im Katastrophenschutz den Kindergeldanspruch
Befindet sich Ihr Kind noch in der Berufsausbildung, erhalten Sie für dieses längstens bis zum 25. Lebensjahr Kindergeld oder den Kinderfreibetrag. Diese Altersgrenze wird insbesondere dann, wenn das Kind den gesetzlichen Grundwehrdienst oder Zivildienst geleistet hat, um die Dauer dieses Dienstes hinausgeschoben. gilt dies auch für geleistete Dienste im Katastrophenschutz?
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Kindergeld: Verkürzung der rückwirkenden Auszahlung
Um Kindergeld zu erhalten, ist ein Antrag zwingend erforderlich. Das Kindergeld ist stets schriftlich bei der zuständigen Familienkasse zu beantragen. Ein Antrag auf Kindergeld ist auch rückwirkend möglich und zwar für die letzten 4 Jahre, da der Kindergeldanspruch erst vier Jahre nach dem Kalenderjahr verjährt, in dem er entstanden ist. Es gelten hier die allgemeinen Verjährungsregeln gemäß § 169 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AO. Damit ist es möglich, beispielsweise einen Kindergeldanspruch aus 2013 noch im Jahre 2017 geltend zu machen.
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Kindergeld: Fachschulbesuch nach Berufstätigkeit keine Erstausbildung
Viele Kinder durchlaufen mehrere Ausbildungen, ehe sie ihr Berufsziel erreicht haben, z.B. Banklehre und anschließendes Studium, Handwerkerlehre und anschließende Technikerschule oder Fachoberschule, Handwerkerlehre und Fachoberschule und Fachhochschule. Oftmals wird eine einschlägige Berufstätigkeit für den als zweiter Ausbildungsabschnitt vorausgesetzt. Dann ist die Frage, ob der zweite Ausbildungsabschnitt noch Teil einer einheitlichen mehraktigen Erstausbildung ist oder eine „schädliche“ Zweitausbildung darstellt. Bekommen die Eltern dann noch Kindergeld?
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Kindergeldanspruch für die Zeit des „Work and travel“?
„Work and travel“ ist eine beliebte Form des Reisens, bei der man sich die nötigen finanziellen Mittel für den Auslandsaufenthalt durch Gelegenheitsjobs vor Ort verdient. Vor allem Abiturienten und Abiturientinnen nutzen solche Programme, um nach bestandener Abiturprüfung ferne Länder und Leute abseits der typischen Touristenpfade kennen zu lernen. Bevorzugt sind hierbei Australien, Neuseeland, Kanada, USA. Natürlich sollen auch die Fremdspra-chenkenntnisse verbessert werden. Die Frage ist, ob die Eltern für die Travel-Worker Anspruch auf Kindergeld haben.
Wer am 1. eines Monats geboren wird erhält weniger Kindergeld!
Kindergeld erhalten Sie für ein Kind ab dem Geburtsmonat stets bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Oder bis zum vollendeten 25. Lebenjahr, falls Ihr Kind in Berufsausbildung ist. Wie alt Ihr Kind ist, wissen Sie. Aber können Sie genau sagen, wann Ihr Kind das 18. oder 25. Lebensjahr „vollendet“? Vollendet wird ein Lebensjahr mit Ablauf des Tages vor dem Geburtstag. Der Tag des Geburtstags wird also nicht mitgerechnet.
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Einspruch gegen Kindergeldbescheid: Erstattung der Steuerberatungskosten?
Wenn Sie einen Einspruch gegen den Kindergeldbescheid einlegen wollen, gibt es einiges zu beachten. Daher ist es oft sinnvoll, sich Hilfe bei einem Steuerberater oder Rechtsanwalt zu suchen. In bestimmten Fällen können Sie sogar die Rechnung des Steuerberaters an die Familienkasse weiterreichen.
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Kindergeld: Anspruch auch während der Vorbereitung auf die Promotion?
Für Kinder in Schul- oder Berufsausbildung haben die Eltern bis zum vollendeten 25. Lebensjahr Anspruch auf Kindergeld oder die steuerlichen Kinderfreibeträge sowie alle damit verbundenen kindbedingten Steuervergünstigungen. Zur Berufsausbildung im Sinne des Kindergeldrechts gehört auch die Vorbereitung auf eine Promotion, wenn diese im Anschluss an das Studium ernsthaft und nachhaltig durchgeführt wird.
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Verlängerter Kindergeldanspruch wegen freiwilligem Wehrdienst?
Wenn Kinder einen freiwilligen Wehrdienst leisten, haben die Eltern für diese Zeit keinen Anspruch auf Kindergeld oder die steuerlichen Freibeträge. Insofern wird der freiwillige Wehrdienst anders behandelt als der Bundesfreiwilligendienst und das freiwillige soziale oder ökologische Jahr, bei denen die Eltern während der Dienstzeit die Kindervergünstigungen bekommen.
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Gibt es Kindergeld für die Dauer der Grundausbildung?
Ebenso wie beim früheren gesetzlichen Wehr- oder Zivildienst werden Kinder auch beim freiwilligen Wehrdienst steuerlich grundsätzlich nicht berücksichtigt, denn es handelt sich hierbei nicht um einen Freiwilligendienst gemäß § 32 Abs. 4 Nr. 2d EStG. Anders als beim Bundesfreiwilligendienst oder beim freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahr erhalten die Eltern für die Dauer der Dienstzeit weder Kindergeld noch die steuerlichen Freibeträge für das Kind.
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Kindergeld: Wenn das Kind den Ausbildungsplatz nicht antritt
Für Kinder über 18 Jahre, die ihre Ausbildung mangels Ausbildungsplatzes nicht beginnen oder fortsetzen können, haben die Eltern Anspruch auf Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag sowie auf die damit verbundenen kindbedingten Steuervergünstigungen (§ 32 Abs. 4 Nr. 2c EStG). In einigen Fällen kann der Anspruch auf Kindergeld auch verloren gehen.
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Kindergeld: Anspruch auch für unverheiratete Tochter mit unehelichem Kind
Nach früherer Rechtslage hatten Eltern für ein volljähriges Kind in Berufsausbildung nur dann Anspruch auf Kindergeld oder die steuerlichen Freibeträge, wenn eine „typische Unterhaltssituation“ gegeben war. Dies war aber nicht mehr der Fall, wenn das Kind verheiratet war, weil nun die Unterhaltsverpflichtung auf dessen Ehegatten überging (§ 1608 BGB). Gleiches galt, wenn die unverheiratete Tochter ein nichteheliches Kind hatte, denn dann war der Vater des Kindes vorrangig zum Unterhalt verpflichtet (§ 1615 l BGB).
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Kein Kindergeldanspruch mehr für wissenschaftliche Mitarbeiter?

Elterngeld 327/365: Flickr/ Dennis Skley, Lizenz: CC BY-ND 2.0
Ein Kind, das nach abgeschlossenem Hochschulstudium als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität tätig ist und gleichzeitig seine Promotion betreibt, ist im Sinne des Kindergeldrechts noch in Berufsausbildung. Sofern das Kind noch keine 25 Jahre alt ist, hatten bisher die Eltern Anspruch auf Kindergeld oder die steuerlichen Kinderfreibeträge. Allerdings konnten die hohen Einkünfte aus dem Beschäftigungsverhältnis zum Verlust der Vergünstigungen führen. So war es bis 2011. Und wie ist es ab 2012?
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Kindergeld für Zeiten vor und nach dem Freiwilliger Wehrdienst
Eltern erhalten für volljährige Kinder bis zum 25. Lebensjahr Kindergeld oder die steuerlichen Freibeträge, wenn sie in Berufsausbildung sind oder einen sozialen Dienst leisten. Ebenfalls berücksichtigt werden Übergangszeiten von bis zu vier Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten sowie zwischen einem Ausbildungsabschnitt und der Ableistung eines Freiwilligendienstes und umgekehrt. Dies gilt bisher allerdings nicht für den freiwilligen Wehrdienst.
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Kindergeld: Militärische Ausbildung bei der Bundeswehr als Berufsausbildung
Die Bundeswehr sucht auch junge Menschen, die dort mit ihrer abgeschlossenen Ausbildung im erlernten Beruf als Soldat auf Zeit Dienst leisten. So können beispielsweise Kfz-Mechatroniker im Bereich der Kfz- und Panzertechnik eingesetzt werden. Wegen der abgeschlossenen Berufsausbildung werden sie dann gleich mit einem höheren Dienstgrad eingestellt, z. B. als Stabsunteroffizier.
BEA-Freibetrag: Wann die Betreuung durch Großeltern nicht zählt
Beim BEA-Freibetrag kann die Betreuung durch Großeltern nach einer Trennung steuerlich entscheidend sein. Sie zählt aber nicht automatisch als Betreuung durch deren Sohn oder Tochter. Der Bundesfinanzhof hat klargestellt: Organisiert ein Elternteil die Betreuung durch Dritte ohne Mitwirkung des anderen Elternteils, kann dieser sich die Betreuungszeiten nicht allein wegen der familiären oder räumlichen Nähe zurechnen lassen.












