Schlagwort: Wohneigentum

Baukindergeld: Wie die neue Förderung steuerlich behandelt wird

Baukindergeld: Wie die neue Förderung steuerlich behandelt wird

Seit dem 18. September 2018 kann das neue Baukindergeld beantragt werden, und zwar nicht beim Finanzamt, sondern bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Förderfähig ist der erstmalige Neubau oder Erwerb von Wohneigentum in Deutschland. Begünstigt sind Familien und Alleinstehende mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren und einem Haushaltseinkommen von höchstens 90.000 Euro. Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses von 1.200 Euro je Kind 10 Jahre lang.
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Neue Eigenheimförderung: Das Baukindergeld ab 18. September 2018

Neue Eigenheimförderung: Das Baukindergeld ab 18. September 2018

Seit dem 18. September 2018 kann das neue Baukindergeld beantragt werden. Diese neue Eigenheimförderung gibt es – anders als die frühere Eigenheimzulage oder die vormalige 10e-Förderung – nicht beim Finanzamt, sondern bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
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