Kosten einer Aus- oder Fortbildung können in unbegrenzter Höhe als Werbungskosten oder nur begrenzt bis 6.000 Euro als Sonderausgaben absetzbar sein. Ein wichtiger Posten sind die Fahrt-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten. Diesbezüglich gelten seit 2014 neue Regeln, wenn die Bildungsmaßnahme in Vollzeit absolviert wird.
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Bundeswehr: Sind zurückgezahlte Studienkosten Werbungskosten ?
Kürzlich ging durch die Presse, dass ein Ex-Sanitätsoffizier 57.000 Euro an Studienkosten an die Bundeswehr zurückzahlen muss (Spiegel online vom 14.1.2020). Der Betroffene hatte sich bei der Bundeswehr zu einem Dienst von 17 Jahren verpflichtet. Auf Kosten der Bundeswehr konnte er mit einem stattlichen Ausbildungsgeld Medizin studieren, wurde danach Offizier und durfte nach dem Studium sogar eine klinische Weiterbildung zum Facharzt für Anästhesie absolvieren. Anschließend war er als Armeearzt mehrere Jahre in Krisengebieten im Einsatz gewesen, unter anderem auch in Afghanistan. Dann verweigerte er den Kriegsdienst, wurde vorzeitig aus der Bundeswehr entlassen und soll nun einen Teil seiner Studienkosten zurückzahlen.
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Pilotenausbildung: Weiterhin Zweiklassengesellschaft bei der Steuer
Die Ausbildung zum Verkehrsflugzeugführer und der Erwerb der Berufspilotenlizenz (ATPL) ist so ziemlich die teuerste Berufsausbildung überhaupt. Wer seinen vermeintlichen Traumjob verwirklichen möchte, muss mit Kosten von 70.000 Euro bis 80.000 Euro für die Flugschule und weiteren Ausgaben für Fahrten, Auslandsaufenthalt usw. rechnen. Alle Kosten sind selbst zu stemmen, denn die Möglichkeit eines Ausbildungsdienstverhältnisses mit einer Fluggesellschaft sucht man vergebens. Also gibt es noch nicht einmal eine Vergütung während der Ausbildungszeit von rund 18 Monaten. Die hohen Kosten der Ausbildung sind steuerlich absetzbar. Zu unterscheiden ist allerdings, ob die Pilotenausbildung die erste Berufsausbildung ist oder ob man vorher bereits eine Berufsausbildung abgeschlossen hat.
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Umsatzsteuer: Wahlrecht auf Kleinunternehmerregelung
Gewerbetreibende und Freiberufler mit eher geringen Umsätzen können sich von den Unannehmlichkeiten der Umsatzsteuer befreien, wenn sie von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen (§ 19 Abs. 1 UStG). Die Kleinunternehmerregelung bei der Umsatzsteuer können sie wählen, wenn ihr Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Umsatzsteuer
- im Vorjahr nicht höher als 22.000 Euro (früher: 17.500 Euro) war und
- im laufenden Jahr voraussichtlich nicht höher als 50.000 Euro sein wird.
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Kindergeld: Gilt ein Praxisjahr als Berufsausbildung?
Viele Schulabgänger, die noch nicht wissen, welches für Sie der richtige Beruf sein wird, legen ein so genanntes Praxisjahr ein. Sie nutzen die Möglichkeit, einen Beruf oder eine Branche näher kennenzulernen. Zuweilen wird ein Praxisjahr für eine weitergehende Ausbildung auch verpflichtend vorausgesetzt. Doch gibt es für Eltern volljähriger Kinder, die sich in einem solchen Praxisjahr befinden, noch Kindergeld?
Sky-Abonnement als Werbungskosten absetzen?
Viele Fußball-Interessierte haben ein Sky-Abonnement, für das der Pay-TV-Senders Sky z.B. für die Programmpakete Fußball Bundesliga und Sport (UEFA Champions League, DFB-Pokal u.a.) 49 Euro monatlich oder für das Gesamtpaket 59 Euro monatlich berechnet. Damit kann das Sportvergnügen gesteigert werden, weshalb die Abo-Gebühren zu den nichtabzugsfähigen Kosten der privaten Lebensführung zählen. Die Frage ist, ob die Abonnementgebühren bei einem Profi-Fußballspieler beruflich veranlasst sein können und deshalb als Werbungskosten absetzbar sind.
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Verpflegungspauschbetrag: Kürzung auch bei Verzicht auf Gemeinschaftsverpflegung?
Bei Fortbildungsveranstaltungen, Seminaren, Tagungen, Verkaufsveranstaltungen und anderen Auswärtstätigkeiten werden die Teilnehmer im Allgemeinen auf Kosten des Arbeitgebers beköstigt. Entweder der Arbeitgeber direkt oder auf dessen Veranlassung ein Dritter sorgt dann für die Verpflegung, z. B. in einem Tagungshotel oder durch ein Cateringunternehmen. Werden die Mahlzeiten aber gestellt, dann ist der Verpflegungspauschbetrag entsprechend zu kürzen.
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Nebentätigkeit: Übungsleiterfreibetrag nicht für nebenberufliche Vortragstätigkeiten?
Für eine Nebentätigkeit als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer, Pfleger und Künstler bleiben Vergütungen bis zum sog. Übungsleiterfreibetrag von 2.400 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei. Dazu ist erforderlich, dass die Tätigkeit nebenberuflich für eine gemeinnützige Organisation oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts (z.B. Behörden des Bundes, der Länder, Kreise, Verbandsgemeinden und Gemeinden, Feuerwehren, Religionsgemeinschaften, Innungen, Handwerkskammern, Universitäten, Fachhochschulen, Volkshochschulen) geleistet wird und gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dient (§ 3 Nr. 26 EStG).
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Sturz bei betrieblichem Bowling-Turnier als Arbeitsunfall
Arbeitsunfälle sind Unfälle von Arbeitnehmern bei Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit. Sie sind versichert über die gesetzliche Unfallversicherung und werden durch die Berufsgenossenschaften medizinisch, beruflich und sozial
rehabilitiert. Dies gilt auch, wenn der Unfall sich während des Betriebssports oder einer betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltung ereignet (§ 8 SGB VII).
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Unterliegt das Transferkurzarbeitergeld der Fünftelregelung?
Die vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist für die betroffenen Mitarbeiter meist sehr schmerzlich. Zur gütlichen Trennung werden sie daher häufig mit einem goldenen Handschlag verabschiedet und erhalten zum Ausgleich für den Verlust des Arbeitsplatzes eine Abfindung. Die Abfindung ist eine Entschädigung im Sinne des § 24 Nr. 1a EStG und gehört damit zu den „außerordentlichen Einkünften„. Und für diese außerordentlichen Einkünfte gibt es eine Steuervergünstigung: die ermäßigte Besteuerung nach der sog. Fünftelregelung (§ 34 EStG).
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Studienkosten nach Eintritt in den Ruhestand nicht absetzbar
Aufwendungen für ein Studium sind in unbegrenzter Höhe als Werbungskosten absetzbar, wenn bereits vorher eine Berufsausbildung abgeschlossen worden ist oder wenn es sich um ein Zweitstudium handelt. Dann nämlich gelten die Studienkosten als Fortbildungskosten. Ansonsten rechnen die Kosten für ein Erststudium zu den Ausbildungskosten, und diese sind lediglich begrenzt bis 6.000 Euro als Sonderausgaben absetzbar (§ 4 Abs. 9, § 9 Abs. 6, § 10 Abs. 1 Nr. 7 und § 12 Nr. 5 EStG).
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Tagesmütter: Wie Vergütungen für Kinderbetreuung steuerlich behandelt werden
Seit dem 1. August 2013 hat jedes Kind ab seinem ersten Geburtstag einen Anspruch auf Förderung in einer öffentlichen Kindertagesstätte oder bei einer Tagesmutter. Viele Eltern schätzen die Betreuung ihrer Kleinen durch private Tagesmütter, denn die Vorzüge liegen – gerade für Kinder unter drei Jahren – in der familienähnlichen, intensiven und individuellen Betreuung in einer kleinen, übersichtlichen Kindergruppe. Tagesmütter wollen wissen, wie die Vergütungen steuerlich zu behandeln sind und wie ihre Tätigkeit bezüglich der Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung einzuordnen ist.
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Jetzt Lohnsteuerermäßigung für 2017 beantragen!
Steuerpflichtige können beim Finanzamt einen Lohnsteuerfreibetrag auf Ihrer Lohnsteuerkarte eintragen lassen. So erhöht sich das monatliche Nettoeinkommen, da der Arbeitgeber aufgrund der eingetragenen Freibeträge weniger Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer vom Arbeitslohn einbehält. Der Antrag auf Lohnsteuerermäßigung ist einfach und kann sich lohnen.
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Meisterbonus: Keine Kürzung der Werbungskosten
Die Fortbildung zum Meister ist teuer, und die Aufwendungen sind steuerlich als Werbungskosten absetzbar. Einige Bundesländer zahlen seit einiger Zeit einen Meisterbonus, um die Gleichwertigkeit von beruflicher und allgemeiner Bildung zu unterstreichen. Es soll ein Anreiz geschaffen werden, sich beruflich weiterzubilden und die eigene Qualifikation zu stärken. Die Frage ist allerdings, ob die Werbungskosten um den Bonus gekürzt werden müssen.
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Kontenspionage: Rekordabrufe im Jahre 2015
Mit Hilfe der automatisierten Kontenspionage können die Behörden heimlich, still und leise feststellen, wer wo wie viele Konten und Depots hat, ohne dass dies Bürger und Banken erfahren. Nicht ersichtlich sind jedoch Kontenstände und Kontenbewegungen. Dafür muss gezielt bei den betreffenden Banken nachgefragt werden.
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Arbeitszimmer: Auch während der Elternzeit steuerlich absetzbar?
Das Elterngeld macht’s möglich, dass ein Elternteil – meist die Mutter – nach der Geburt eines Kindes zumindest für ein Jahr zu Hause bleibt und das Kind betreut. Diese Elternzeit kann bis auf drei Jahre ohne Gehaltsfortzahlung ausgedehnt werden. Die Frage ist, ob während der Elternzeit das häusliche Arbeitszimmer weiterhin steuerlich anerkannt wird und in welcher Höhe die Arbeitszimmerkosten berücksichtigt werden.
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Schummeln bei der Steuererklärung
Ein paar Kilometer Umweg auf dem Weg ins Büro sparen viel Geld. Ein Krimi ist selbstverständlich Fachlektüre. Und 30 Prozent Trinkgeld sind auf Geschäftsreisen ganz normal. Zumindest will man das dem Finanzamt weismachen. Doch wer bei der Steuererklärung Kosten aufbauscht oder gar erfindet, bewegt sich auf dünnem Eis.
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Jahressteuergesetz 2015: Weitere Steueränderungen verschiedener Art
Wieder wurde ein umfangreiches Steuerpaket beschlossen. Ähnlich einem Jahressteuergesetz bringt das „Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ (ZollkodexAnpG) vom 22.12.2014 verschiedene Änderungen im steuerlichen Bereich. Wir informieren hier über die wichtigsten Neuregelungen, die im wesentlichen ab 2015 relevant sind und bei Lohnsteuer kompakt berücksichtigt werden.
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Vereinbarkeit von Beruf und Familie verbessert
Eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist für viele Arbeitnehmer wichtig. Daher sollten Firmen gute Rahmenbedingungen bieten, um beispielsweise den Beschäftigten, die nach der Elternzeit wieder in den Beruf zurückkehren, den Wiedereinstieg problemloser zu ermöglichen oder Arbeitnehmern, die pflegebedürftige Angehörige betreuen, entsprechend zu unterstützen. Damit Arbeitgeber ihre Mitarbeiter mit Serviceleistungen unterstützen können, unterstützt der Fiskus künftig die Arbeitgeber.
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Lohnsteuerermäßigung: Jetzt Freibetrag beim Finanzamt beantragen
Vom Monatsgehalt behält der Arbeitgeber Lohnsteuer nach den Elektronischen LohnSteuerAbzugsMerkmalen (ELStAM) ein. Dies sind Lohnsteuerklasse, Familienstand, Religionszugehörigkeit, Zahl der Kinderfreibeträge, Pauschbetrag für Behinderte sowie ein Lohnsteuerfreibetrag (für hohe Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen). Im monatlichen Lohnsteuertarif sind u. a. der Arbeitnehmerpauschbetrag (1.000 Euro) und der Sonderausgabenpauschbetrag (36 Euro bzw. 72 Euro) mit einem Zwölftel bereits berücksichtigt.

















