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Hier können Sie alle Unterhaltszahlungen an bedürftige Personen (z. B. Großeltern, Eltern oder Kinder) geltend machen. Allerdings werden Unterhaltszahlungen an Kinder nur anerkannt, wenn niemand Anspruch auf Kindergeld im Jahr 2025 hatte.

Unterhaltszahlungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehepartner können ebenfalls geltend gemacht werden. Allerdings dürfen diese Ausgaben nicht bereits als Sonderausgaben berücksichtigt worden sein.



Erhöhung des Unterhaltshöchstbetrages für 2025

Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen sind bis zum Unterhaltshöchstbetrag als außergewöhnliche Belastungen besonderer Art absetzbar, ohne dass eine zumutbare Belastung angerechnet wird (§ 33a Abs. 1 EStG). Dieser abzugsfähige Höchstbetrag orientiert sich am steuerlichen Grundfreibetrag.

Nach der Rechtsprechung des BVerfG (Beschluss vom 13.12.1996, 1 BvR 1474/88) sind zwangsläufige Unterhaltsverpflichtungen mindestens in Höhe des Existenzminimums von der Besteuerung auszunehmen. Die Erhöhung des steuerlichen Grundfreibetrages muss daher phasengleich auf den Abzug von Unterhaltsaufwendungen in § 33a Abs. 1 EStG übernommen werden. Im Jahre 2025 beträgt der Unterhaltshöchstbetrag 12.096 Euro.

Der Unterhaltshöchstbetrag wird häufig nicht in dieser Höhe gewährt, sondern gekürzt. Und zwar um ein Zwölftel für jeden vollen Kalendermonat, in dem die Voraussetzungen nicht gegeben sind, um eigene Einkünfte und Bezüge des Unterhaltsempfängers, die über den Anrechnungsfreibetrag von 624 EUR hinausgehen, sowie um ein, zwei oder drei Viertel, wenn der Unterhaltsempfänger in einem Land mit niedrigerem Lebensstandard lebt.

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Falls der Unterhaltszahler für den Unterhaltsempfänger auch Beiträge zur Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung übernimmt, sind diese Beiträge seit 2010 über den Höchstbetrag hinaus absetzbar. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie die Beiträge an die bedürftige Person zahlen, damit diese ihre Beitragspflicht erfüllen kann, oder ob Sie die Beiträge direkt an das Versicherungsunternehmen leisten im Wege des abgekürzten Zahlungsweges.

Erhöhung des Unterhaltshöchstbetrages für 2025



Evitați plățile retroactive

O plată retroactivă nu este posibilă, adică o sumă transferată în august poate fi destinată doar întreținerii din august sau din lunile următoare. Dacă prestațiile de întreținere nu se referă la întregul an calendaristic, ci doar la anumite luni, suma maximă pentru prestațiile de întreținere va fi redusă corespunzător.

Evitați plățile retroactive



Sind Unterhaltsleistungen Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen?

Sind Unterhaltsleistungen Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen?

Unterhaltsleistungen an Ihren geschiedenen oder dauernd getrenntlebenden Ehepartner können entweder als Sonderausgaben oder als außergewöhnliche Belastungen abgesetzt werden. Diese Entscheidung gilt für die gesamte Unterhaltsleistung, das heißt, Sie können nicht einen Teil als Sonderausgaben und den anderen Teil als außergewöhnliche Belastung angeben. Welche Variante günstiger ist, hängt vom individuellen Fall ab.

Sonderausgaben:

Bei höheren Unterhaltszahlungen empfiehlt sich oft der Abzug als Sonderausgaben, da die Steuerersparnis höher sein kann. Der Unterhaltspflichtige kann bis zu 12.096 Euro jährlich plus die übernommenen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge des Unterhaltsempfängers absetzen. Allerdings muss der Empfänger zustimmen und die Zahlungen als Einkommen versteuern. Die Zustimmung erfolgt über die "Anlage U".

Außergewöhnliche Belastungen:

Der Abzug als außergewöhnliche Belastung ist einfacher, da keine Zustimmung des Ex-Partners erforderlich ist. Hier können Sie bis zu 11.784 Euro jährlich plus die für den Unterhaltsempfänger gezahlten Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge absetzen (Stand 2024).

Zusammenveranlagung im Trennungsjahr:

Im Jahr der Trennung ist die Zusammenveranlagung häufig steuerlich attraktiver. In diesem Fall sind Unterhaltszahlungen in dem Jahr nicht absetzbar.

Sind Unterhaltsleistungen Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen?



Wie kann ich Unterhalt an eine bedürftige Person absetzen?

Unterhaltszahlungen an bedürftige Angehörige können als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend gemacht werden, ohne dass eine zumutbare Belastung angerechnet wird. Dabei ist zu beachten, dass das Finanzamt diese Zahlungen nur anerkennt, wenn sie im Verhältnis zu Ihrem Nettoeinkommen stehen. Nach Abzug der Unterhaltszahlungen muss Ihr Einkommen ausreichen, um Ihren eigenen Lebensunterhalt sowie den Ihres Partners und Ihrer Kinder zu sichern. Diese Grenze wird als Opfergrenze bezeichnet.

Keine Opfergrenze bei Unterhaltszahlungen an Ex-Partner

Die Opfergrenze gilt nicht für Unterhaltszahlungen an Ihren Ex-Partner, dauerhaft getrennt lebenden Partner oder einen bedürftigen Lebenspartner, mit dem Sie in einem gemeinsamen Haushalt leben.

Berechnung der Opfergrenze

Die Opfergrenze wird anhand Ihres Nettoeinkommens berechnet, das unter anderem Lohn, Kindergeld und Arbeitslosengeld abzüglich Steuern, Sozialabgaben und Werbungskosten umfasst. Für jedes volle 500 Euro Nettoeinkommen beträgt die Opfergrenze 1 Prozent. Bei Ehepaaren wird das gemeinsame Einkommen berücksichtigt. Maximal werden jedoch 50 Prozent des Nettoeinkommens anerkannt. Der Prozentsatz reduziert sich um 5 Prozent pro Kind, für das Sie Kindergeld erhalten, sowie um 5 Prozent für den Ehepartner, maximal jedoch um 25 Prozent.

Beispiel zur Berechnung der Opfergrenze

Sie sind verheiratet, haben zwei Kinder und unterstützen Ihre Eltern mit 9.000 Euro pro Jahr. Ihr Nettoeinkommen beträgt 24.000 Euro im Jahr.

  • Nettoeinkommen: 24.000 Euro
  • 1 Prozent je 500 Euro = 48 Prozent
  • Abzug für Ehepartner: -5 Prozent
  • Abzug für zwei Kinder: -10 Prozent
  • Verbleibende Opfergrenze: 33 Prozent

Ihre Opfergrenze beträgt somit 33 Prozent von 24.000 Euro, also 7.920 Euro. Von den 9.000 Euro Unterhaltszahlungen werden 7.920 Euro anerkannt.

Unterhaltshöchstbetrag

Im Jahr 2025 liegt der Unterhaltshöchstbetrag bei 12.096 Euro. Dieser Betrag kann erhöht werden, wenn Sie zusätzlich Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge für den Unterhaltsempfänger übernehmen.

Wie kann ich Unterhalt an eine bedürftige Person absetzen?



Pot edita și plăți unice?

Chiar și plățile de întreținere ocazionale sau unice sunt deductibile fiscal în cadrul plăților de întreținere pentru persoanele aflate în nevoie.

În cazul unei plăți unice de întreținere, administrația financiară presupune întotdeauna că aceasta ar trebui să acopere nevoile de întreținere până la sfârșitul anului. Suma maximă de întreținere este redusă pentru lunile anterioare cu o douăsprezecea parte pentru fiecare lună. Dacă efectuați o plată în septembrie, suma maximă de întreținere va fi redusă cu 8/12. Dacă efectuați plata unică deja în ianuarie, suma maximă de întreținere nu va fi redusă. O plată de întreținere în ianuarie asigură astfel suma maximă de întreținere pentru întregul an, dacă persoana susținută este în nevoie pe tot parcursul anului. Plata de întreținere ar trebui să acopere întotdeauna nevoile de trai până la următoarea plată. Nu contează dacă aceste plăți ating suma maximă proporțională.

Excepție

Plățile de întreținere către soț/soție pot fi întotdeauna deduse până la suma maximă de întreținere, indiferent de momentul efectuării plății.

Pot edita și plăți unice?



Wie hoch ist die Vermögensgrenze für steuerlich absetzbare Unterhaltszahlungen?

Wer einen Angehörigen finanziell unterstützt, kann die Unterhaltszahlungen unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich als außergewöhnliche Belastung absetzen (§ 33a Abs. 1 EStG). Eine wichtige Voraussetzung: Die unterstützte Person darf nur über geringes Vermögen verfügen.

Vermögensgrenze: 15.500 Euro

Die Vermögensgrenze liegt bei 15.500 Euro. Liegt das Vermögen der unterstützten Person über diesem Betrag, erkennt das Finanzamt die Unterhaltszahlungen nicht steuerlich an.

Was zählt nicht zum anrechenbaren Vermögen? (Schonvermögen)

Bestimmte Vermögenswerte bleiben außer Betracht – sie gelten als sogenanntes Schonvermögen. Dazu gehören zum Beispiel:

  • ein angemessenes selbst bewohntes Hausgrundstück,
  • Vermögenswerte, deren Verwertung einer wirtschaftlichen Härte gleichkäme (z. B. sehr ungünstiger Verkaufswert).
BFH-Urteil vom 29.02.2024: Klarstellung zur Vermögensgrenze

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 29. Februar 2024 (VI R 21/21) bestätigt, dass die Grenze von 15.500 Euro weiterhin gilt.

Der Fall:
Ein Vater wollte Unterhaltszahlungen für seinen Sohn steuerlich absetzen. Das Finanzamt lehnte ab, da der Sohn am 1. Januar 2019 ein Bankguthaben von 15.950 Euro hatte – also über der Grenze.
Allerdings enthielt dieser Betrag eine Vorauszahlung von 500 Euro für den Januar, die erst 2019 steuerlich wirksam wurde (§ 11 EStG). Der BFH entschied: Diese Vorauszahlung darf nicht in die Vermögensberechnung einfließen.
Das anrechenbare Vermögen lag damit nur bei 15.450 Euro – und somit unter der Grenze. Die Unterhaltszahlungen waren damit absetzbar.

Seit 1975 unverändert: Keine Erhöhung der Vermögensgrenze

Trotz Inflation und steigender Lebenshaltungskosten hält der BFH die Grenze für ausreichend. Sie liegt deutlich über dem steuerlichen Grundfreibetrag (2025: 12.096 Euro) und soll Betroffenen einen kleinen Notgroschen sichern.

Zudem stellt der BFH klar: Monatliche Unterhaltszahlungen zählen erst dann als Vermögen, wenn sie nicht zeitnah verbraucht werden.

Fazit: Vermögensgrenze bleibt auch 2025 bei 15.500 Euro

Auch im Steuerjahr 2025 gilt:
Unterhaltszahlungen können nur dann steuerlich abgesetzt werden, wenn das Vermögen der unterstützten Person 15.500 Euro nicht übersteigt. Steuerpflichtige sollten daher gründlich prüfen, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind, um Probleme mit dem Finanzamt zu vermeiden.

Wie hoch ist die Vermögensgrenze für steuerlich absetzbare Unterhaltszahlungen?

Ajutoare pentru câmp

Denumire (orice nume, de ex. localitatea)

Indicați aici un nume oarecare pentru gospodăria sprijinită.

 

Cine a efectuat plățile de întreținere?

Vă rugăm să precizați cine a plătit întreținerea pentru persoana care primește sprijin.

Această informație este necesară pentru calcularea corectă a evaluării individuale pentru soți. Dacă nu furnizați nicio informație, cheltuielile vor fi alocate implicit contribuabilului.