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Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2020. Die Version die für die Steuererklärung 2020 finden Sie unter:
(2023): Lohnersatzleistungen

Was muss ich nicht als Lohnersatzleistungen in der Steuererklärung angeben?

Neben den Lohnersatzleistungen, die sich auf den Progressionsvorbehalt auswirken gibt es noch die steuerfreien Leistungen, die sich nicht auf Ihren Steuersatz auswirken.

Das sind beispielsweise:
Überbrückungsgeld, Existenzgründerzuschuss, Arbeitslosengeld II, Erziehungsgeld, Kindergeld, Wohngeld, Sozialhilfe. Aber auch der Wehrsold und das Entlassungsgeld der Wehr- und Zivildienstleistenden, die Eingliederungsbeihilfe und das Einkommen aus einem Ein-Euro-Job müssen Sie nicht eintragen. Weiterhin wirken sich nicht auf Ihren Progressionsvorbehalt aus das Wintergeld sowie Streikgelder.

(2010): Was muss ich nicht als Lohnersatzleistungen in der Steuererklärung angeben?