Schlagwort: Kindergeld

Spitzensportler der Polizei: Eltern haben beim Kindergeld das Nachsehen

Kindergeld: Eltern von Spitzensportlern der Polizei haben das Nachsehen

Das FG München hat jüngst entschieden, dass eine achtmonatige Freistellung zur Ausübung von Spitzensport während der Ausbildung zur Versagung des Kindergeldes in diesem Zeitraum führt. Dies gilt auch dann, wenn der Spitzensportler während der Freistellungsphase einige Präsenztage beim Ausbilder verbringen muss.
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Anspruch auf Kindergeld auch bei Arbeitsunfähigkeit und Erkrankung?

Anspruch auf Kindergeld auch bei Arbeitsunfähigkeit und Erkrankung?

Für ein volljähriges Kind wird Kindergeld auch dann gezahlt, wenn es eine Berufsausbildung mangels Ausbildungsplatzes nicht beginnen oder fortsetzen kann. Voraussetzung hierfür ist, dass sich das Kind ernsthaft um eine Ausbildungsstelle oder um die Fortsetzung der Ausbildung bemüht hat. Grundsätzlich sollen ausbildungswillige Kinder ohne Ausbildungsplatz den Kindern gleichgestellt sein, die sich in Ausbildung befinden. Ein Anspruch auf Kindergeld besteht auch dann, wenn ein Kind seine Ausbildung wegen einer Erkrankung unterbrechen muss, weil es aus objektiven Gründen zeitweise nicht in der Lage ist, die Ausbildung fortzusetzen (vgl. BFH-Urteil vom 15.7.2003, VIII R 47/02). Doch was gilt, wenn das Kind eine Ausbildung wegen einer Erkrankung gar nicht erst beginnen oder sich um eine Ausbildungsstelle bemühen kann?
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Kindesunterhalt: Unterhaltsbetrag sinkt ab Juli 2019

Kindesunterhalt: Unterhaltsbetrag sinkt ab Juli 2019

Geschiedene und getrennt lebende Elternteile sowie Eltern nichtehelicher Kinder müssen für ihre Kinder, die beim anderen Elternteil leben, Barunterhalt leisten. Beim Kindesunterhalt ist zwischen dem Mindestunterhalt des Kindes und dem Zahlbetrag des Barunterhaltspflichtigen zu unterscheiden: Der Mindestunterhalt ist der Barunterhaltsbetrag, auf den das minderjährige Kind grundsätzlich Anspruch hat und den der Unterhaltspflichtige grundsätzlich zahlen muss. Dieser ist in der sog. Düsseldorfer Tabelle festgelegt.
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Kinderfreibetrag: Jetzt wieder Vergleich mit dem „gezahlten“ Kindergeld

Kinderfreibetrag: Jetzt wieder Vergleich mit dem "gezahlten" Kindergeld

Es gibt viele Eltern, die vergessen haben, Kindergeld für ihre Sprösslinge zu beantragen. Nun könnte man glauben, dass die Eltern die kindbedingten Vergünstigungen wenigstens im Rahmen ihrer Veranlagung zur Einkommensteuer über den Kinderfreibetrag erhalten würden. Doch weit gefehlt. Bei der sog. Günstigerprüfung wird nämlich nicht das „tatsächlich gezahlte Kindergeld“, sondern der „Anspruch auf Kindergeld“ mit der Steuerersparnis aus den Freibeträgen verglichen. Das heißt: Bereits der „Anspruch auf Kindergeld“ mindert die Begünstigungen bei der Einkommensteuer.
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Nichtantritt zur Prüfung kann Kindergeldanspruch beenden

Nichtantritt zur Prüfung kann Kindergeldanspruch beenden

Kindergeldanspruch besteht bis zum Abschluss der Berufsausbildung, längstens bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Ein Kind befindet sich in Berufsausbildung, solange es sein Berufsziel noch nicht erreicht hat und sich ernstlich darauf vorbereitet. Zur Ausbildung gehört auch das Ablegen der Prüfung, so dass die Berufsausbildung grundsätzlich mit der Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses endet (BFH-Urteil vom 24.5.2000, VI R 143/99).
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Kindergeld: Wann sind weiterführende Ausbildungen begünstigt?

Kindergeld: Wann sind weiterführende Ausbildungen begünstigt?

Auch für volljährige Kinder, die für einen Beruf ausgebildet werden, gibt es bis zum 25. Lebensjahr Kindergeld. Allerdings ist entscheidend, ob es sich um eine Erst- oder Zweitausbildung handelt. Denn für die Zweitausbildung besteht nur dann Anspruch auf Kindergeld, wenn nebenher keine Erwerbstätigkeit oder eine Tätigkeit von maximal 20 Wochenstunden ausgeübt wird. Eine so genannte mehraktige Berufsausbildung gilt indes als Teil einer einheitlichen Erstausbildung.
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Krankenversicherungsbeiträge des Kindes = Sonderausgaben der Eltern

Krankenversicherungsbeiträge des Kindes = Sonderausgaben der Eltern

Kinder in Berufsausbildung – also Auszubildende, Referendare, Beamtenanwärter – sind in der Kranken- und Pflegeversicherung versichert. Sie sind selber Versicherungsnehmer. Die Beiträge behält der Arbeitgeber unmittelbar von der Ausbildungsvergütung ein. Für diesen Fall gibt es im Gesetz eine erfreuliche Sonderregelung: Sofern die Eltern für das Kind noch Anspruch auf Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag haben, können sie die Beiträge zur Basiskranken- und Pflegeversicherung des Kindes dennoch als ihre Sonderausgaben absetzen.
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Kindergeld: Wann sind berufsbegleitende Studiengänge begünstigt?

Kindergeld: Wann sind berufsbegleitende Studiengänge begünstigt?

Auch für volljährige Kinder, die für einen Beruf ausgebildet werden, gibt es bis zum 25. Lebensjahr Kindergeld. Allerdings ist entscheidend, ob es sich um eine Erst- oder Zweitausbildung handelt. Denn für die Zweitausbildung besteht nur dann Anspruch auf Kindergeld, wenn nebenher keine Erwerbstätigkeit oder eine Tätigkeit von weniger als 20 Wochenstunden ausgeübt wird. Eine so genannte mehraktige Berufsausbildung gilt indes als Teil einer einheitlichen Erstausbildung.
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Kinderzuschlag für Geringverdiener: Erhöhung zum 1. Juli 2019

Kinderzuschlag für Geringverdiener: Erhöhung zum 1. Juli 2019

Der Bundestag hat am 21.3.2019 das „Starke-Familien-Gesetz“ verabschiedet. Ziel des Gesetzes ist, Familien mit kleinen und mittleren Einkommen wirksamer vor Armut zu schützen, den Bedarf von Kindern zu sichern und dafür zu sorgen, dass sich auch bei kleinen Einkommen Erwerbstätigkeit lohnt. Zu diesem Zweck werden der Kinderzuschlag zum Kindergeld erhöht und neugestaltet sowie die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets verbessert. Besonders Alleinerziehende sollen durch das „Starke-Familien-Gesetz“ profitieren.
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Ausbildungsfreibetrag: Kein Anspruch für minderjährige Kinder

Ausbildungsfreibetrag: Kein Anspruch für minderjährige Kinder

Für Kinder in Schul- und Berufsausbildung, für die die Eltern Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag erhalten, besteht zusätzlich ein Anspruch auf einen Ausbildungsfreibetrag für „Sonderbedarf“, wenn das Kind das 18. Lebensjahr vollendet hat und außerhalb des elterlichen Haushalts untergebracht ist. Der Ausbildungsfreibetrag für volljährige Kinder beträgt 924 EUR im Jahr (§ 33a Abs. 2 EStG).
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Düsseldorfer Tabelle: Erhöhung des Mindestunterhalt

Düsseldorfer Tabelle: Erhöhung des Mindestunterhalt

Geschiedene und getrennt lebende Elternteile sowie Eltern nichtehelicher Kinder müssen für ihre Kinder, die beim anderen Elternteil leben, Barunterhalt leisten. Der Kindesunterhalt – genauer: der Mindestunterhalt – orientiert sich seit 2016 nicht mehr am steuerlichen Kinderfreibetrag, sondern am „steuerfrei zu stellenden sächlichen Existenzminimum“ des Kindes („Düsseldorfer Tabelle“). Doch anders als im Steuerrecht, wo die Höhe des Existenzminimums von Kindern für alle Altersstufen gilt, wird im Unterhaltsrecht nach drei Altersstufen differenziert (§ 1612a BGB).
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Freiwilligendienst „weltwärts“: Seit 10 Jahren interessant für Jugendliche

Freiwilligendienst "weltwärts": Seit 10 Jahren interessant für Jugendliche

Vor genau zehn Jahren rief das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) den entwicklungspolitischen Freiwilligendienst „weltwärts“ ins Leben. Dieser spricht gezielt junge Menschen in Deutschland an und ermöglicht ihnen einen Aufenthalt in einem Land des Globalen Südens (Afrika, Asien, Lateinamerika, Osteuropa, Ozeanien). Die Freiwilligen sollen dabei an entwicklungspolitische Fragestellungen und an gegenseitiges interkulturelles Lernen in einer globalisierten Welt herangeführt werden.
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Steuererklärung für 2018: Das ist neu

Steuererklärung für 2018: Das ist neu

Wie in jedem Jahr gab es auch für das Jahr 2018 wieder eine Fülle von steuerlichen Änderungen und Neuregelungen. Hier sehen Sie wichtigsten Neuerungen für die Steuererklärung für 2018, die Sie kennen sollten.
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Baukindergeld: Wie die neue Förderung steuerlich behandelt wird

Baukindergeld: Wie die neue Förderung steuerlich behandelt wird

Seit dem 18. September 2018 kann das neue Baukindergeld beantragt werden, und zwar nicht beim Finanzamt, sondern bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Förderfähig ist der erstmalige Neubau oder Erwerb von Wohneigentum in Deutschland. Begünstigt sind Familien und Alleinstehende mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren und einem Haushaltseinkommen von höchstens 90.000 Euro. Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses von 1.200 Euro je Kind 10 Jahre lang.
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Ehrenamtliche Tätigkeit: Mitarbeit im AStA ist steuerpflichtiger Arbeitslohn

Ehrenamtliche Tätigkeit: Mitarbeit im AStA ist steuerpflichtiger Arbeitslohn

In Baden-Württemberg wurde im Jahre 2012 die Verfasste Studierendenschaft wieder eingeführt. Auch in anderen Bundesländern gibt es solche Organisationen. Der Studierendenschaft wurde als Gliedkörperschaft der Hochschule der Status einer rechtsfähigen Körperschaft des öffentlichen Rechts verliehen. Die Studierendenschaft verwaltet ihre Angelegenheiten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen selbst.
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Berufsausbildung: KV-Beiträge des Kindes als Sonderausgaben der Eltern

Berufsausbildung: KV-Beiträge des Kindes als Sonderausgaben der Eltern

Seit 2010 sind Beiträge zur gesetzlichen und privaten Basiskrankenversicherung sowie zur gesetzlichen Pflegeversicherung in tatsächlicher Höhe und unbegrenzt als Sonderausgaben absetzbar (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG). Absetzbar sind nicht nur Beiträge zur eigenen Absicherung, sondern auch Beiträge zur Absicherung von unterhaltsberechtigten Kindern.
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Neue Eigenheimförderung: Das Baukindergeld ab 18. September 2018

Neue Eigenheimförderung: Das Baukindergeld ab 18. September 2018

Seit dem 18. September 2018 kann das neue Baukindergeld beantragt werden. Diese neue Eigenheimförderung gibt es – anders als die frühere Eigenheimzulage oder die vormalige 10e-Förderung – nicht beim Finanzamt, sondern bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
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Kindergeldanspruch: Wann endet eine Berufsausbildung?

Kindergeldanspruch: Wann endet eine Berufsausbildung?

Anspruch auf Kindergeld oder auf die steuerlichen Freibeträge besteht bis zum Abschluss der Berufsausbildung, längstens bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Ein Kind befindet sich in Berufsausbildung, solange es sein Berufsziel noch nicht erreicht hat und sich ernstlich darauf vorbereitet. Zur Ausbildung gehört auch das Ablegen der Prüfung, sodass die Berufsausbildung spätestens mit der Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses endet.
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Kindergeldanspruch auch bei berufsbegleitendem Masterstudium

Kindergeldanspruch auch bei berufsbegleitendem Masterstudium

Nach bisheriger Auffassung der Finanzverwaltung war der Bachelorgrad einer inländischen Hochschule ein berufsqualifizierender Abschluss. Daraus folgt, dass der Abschluss eines Bachelorstudiengangs den Abschluss eines Erststudiums darstellt und ein nachfolgender Master-Studiengang als weiteres Studium bzw. als Zweitausbildung anzusehen ist. Dann aber besteht ein Kindergeldanspruch nur, wenn das Kind nicht erwerbstätig ist oder höchstens 20 Wochenstunden arbeitet.
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