Kindergeldanträge: Warnung vor teuren Angeboten im Internet

Kindergeldanträge: Warnung vor teuren Kindergeldanträgen im Internet
Kindergeldanträge: Warnung vor teuren Kindergeldanträgen im Internet

Die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit distanziert sich von kommerziellen Internetanbietern, die Kindergeldberechtigten gegen die Zahlung eines Entgelts die Abwicklung der Kindergeldanträge anbieten. Denn der Antrag auf Kindergeld bei der Familienkasse ist online möglich, kostenlos und datensicher.

Die Familienkasse hat bereits im Frühjahr 2018 die Möglichkeit eingerichtet, Kindergeld online zu beantragen. Aus Sicht der Bundesagentur für Arbeit entsteht für Eltern bei der Nutzung des kommerziellen Portals daher keinerlei Mehrwert. „Wir können Berechtigten nur raten, einen Antrag auf Kindergeld immer direkt bei uns zu stellen. Wir garantieren für eine rasche, rechtssichere Bearbeitung – und nicht zuletzt für die Sicherheit der Daten“, so Karsten Bunk, Leiter der Familienkasse.

Das Angebot der Behörde steht auf www.familienkasse.de zur Verfügung und lässt sich auf allen PCs, Laptops und marktüblichen mobilen Endgeräten nutzen. Der Service beinhaltet nahezu alle Lebenslagen. Eltern können sowohl für Neugeborene, als auch für Kinder, die volljährig werden, Kindergeldanträge stellen. Auch Nachweise über die Aufnahme eines Studiums oder einer Berufsausbildung können online eingereicht werden.

Im Internet, z.B. über Google, finden sich viele andere Angebote für Kindergeldanträge. Häufig sind diese aber nicht aktuell oder enthalten zum Teil nicht mehr gültige Formulare bzw. Merkblätter. Alle aktuellen Informationen, Antragsformulare und Nachweisvordrucke sind im Internet unter www.familienkasse.de verfügbar.

Informationen zu Kindergeldanträgen gibt es auch telefonisch von Montag bis Freitag von 8.00 – 18.00 Uhr (gebührenfrei) unter 0800 4 5555 30.

Quelle: Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit (BA)


Für Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres wird in jedem Fall Kindergeld gezahlt. Dabei spielt es keine Rolle, wie hoch das Einkommen des Kindes ist.

Für volljährige Kinder besteht der Anspruch weiter bis zum 25. Geburtstag, solange sie in Ausbildung sind oder einen Freiwilligendienst leisten. Das Kindergeld wird ausgezahlt durch die Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit. Angehörige des öffentlichen Dienstes oder Empfänger von Versorgungsbezügen bekommen das Geld von ihren Arbeitgebern ausgezahlt.

Schreibe einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.
* Pflichtfelder

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.