Von wegen erst ab 18: Über 85.000 Kinder und Jugendliche zahlen Einkommensteuer – und das nicht zu knapp.
Unter-18-Jährige zahlen Millionenbeträge
Noch nicht ganz trocken hinter den Ohren, aber schon steuerpflichtig:
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Von wegen erst ab 18: Über 85.000 Kinder und Jugendliche zahlen Einkommensteuer – und das nicht zu knapp.
Unter-18-Jährige zahlen Millionenbeträge
Noch nicht ganz trocken hinter den Ohren, aber schon steuerpflichtig:
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Für Kinder in Schul- und Berufsausbildung, für die die Eltern Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag erhalten, besteht zusätzlich ein Anspruch auf einen Ausbildungsfreibetrag für „Sonderbedarf“, wenn das Kind das 18. Lebensjahr vollendet hat und außerhalb des elterlichen Haushalts untergebracht ist. Der Ausbildungsfreibetrag für volljährige Kinder beträgt 924 EUR im Jahr (§ 33a Abs. 2 EStG).
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