Geht eine Spende in den Vermögensstock einer Stiftung sind im Jahr der Spende und den folgenden neun Jahren bis zu 1 Million Euro als Sonderausgaben absetzbar. Über den noch nicht berücksichtigten Spendenbetrag erteilt das Finanzamt jedes Jahr einen Feststellungsbescheid. Dieser Betrag kann während des Zeitraums nur einmal in Anspruch genommen werde, aber beliebig auf die zehn Jahre verteilt werden. Diese Spenden dürfen von der Stiftung nicht zeitnah verwendet werden. Der Spender sollte bei dieser Form der Spende ausdrücklich bestimmen, dass das Geld für das Grundstockvermögen der Stiftung bestimmt ist.
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