Seit dem 1. Januar 2007 gibt es einen neuen Höchstbetrag für Zuwendungen für kirchliche, religiöse, gemeinnützige, mildtätige, wissenschaftliche und kulturelle Zwecke. Neben Spenden zählen zu den Zuwendungen auch Mitgliedsbeiträge. Spender können bis zu 20 Prozent vom Gesamtbetrag ihrer Einkünfte als Sonderausgaben geltend machen.
Zuwendungen, die den Höchstbetrag übersteigen, können in das Folgejahr vorgetragen und dort im Rahmen des Höchstbetrages berücksichtigt werden. Dieser Spendenvortrag gilt zeitlich unbegrenzt.
Tipp: Neben Geld- können Sie auch Sachspenden steuerlich geltend machen. Wenn Sie Ihre alten Kleider einer gemeinnützigen Organisation spenden möchten, benötigen Sie von dieser eine Spendenbescheinigung, die den Marktwert und den Zustand der Kleidungsstücke auflistet.
Beispiel: Ihr steuerpflichtiger Bruttoverdienst: 45.000 Euro Abzüglich Werbungskosten: 3.000 Euro Gesamtbetrag der Einkünfte: 42.000 Euro
Sie können Spenden und Mitgliedsbeiträge in Höhe von 8.400 Euro (20 Prozent von 42.000 Euro) als Sonderausgaben steuerlich geltend machen.
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