Wenn Sie Mitglied einer der folgenden Religionsgemeinschaften sind, müssen Sie Kirchensteuer zahlen:
• Römisch-Katholische Kirche (Diözesen) • Evangelische Landeskirchen • Altkatholische Kirche • Jüdische Kultusgemeinden • Israelitische Religionsgemeinschaften (z.B. in Baden-Württemberg) • Freireligiöse Gemeinden (z.B. in Baden, Württemberg, Mainz, Offenbach, Pfalz) • Französische Kirche zu Berlin (Hugenottenkirche) • Mennonitengemeinde in Hamburg-Altona • Unitarische Religionsgemeinschaft Freier Protestanten in Rheinland-Pfalz
Die Höhe der Kirchensteuer richtet sich nach Ihrem Wohnort. Leben Sie in Bayern oder Baden-Württemberg zahlen Sie 8 Prozent in den übrigen Ländern 9 Prozent.
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