Wenn Ihr Umzug beruflich bedingt ist, können Sie die daraus resultierenden Kosten als Werbungskosten abziehen. Ein beruflicher Grund ist zum Beispiel bei folgenden Merkmalen gegeben:
- Ihr Arbeitgeber verlegt seinen Standort - Sie ziehen um, weil Sie den Arbeitgeber gewechselt haben - Ihr Arbeitgeber hat Sie versetzt - Sie verringern durch den Umzug die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte erheblich. Dabei sollte sich die tägliche Fahrzeit um mindestens eine Stunde verringern. - Sie beziehen oder räumen eine Dienstwohnung - Sie ziehen an den Arbeitsort, um eine doppelte Haushaltsführung zu beenden
Text reviews: Wann kann ich Umzugskosten als Werbungskosten absetzen?
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