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(2009) Welche Beiträge zur Arbeitslosigkeits- und Berufsunfähigkeitsversicherung kann ich angeben?

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2009. Die aktuelle Version für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Welche Beiträge zur Arbeitslosigkeits- und Berufsunfähigkeitsversicherung kann ich angeben?

Beiträge für freiwillige Versicherungen gegen Arbeitslosigkeit können geltend gemacht werden.
Wer eine freiwillige Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen hat, kann die Beiträge hierzu als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend machen. Allerdings werden diese Beiträge nur bis zu einem Höchstbetrag anerkannt. Es gilt der Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen von derzeit 1.500 Euro, wenn Sie als Steuerzahler einen steuerfreien Zuschuss zu Ihrer Krankenversicherung oder Beihilfe zu den Krankheitskosten erhalten. Bekommen Sie diese steuerfreien Zuschüsse nicht, können Sie bis zu 2.400 Euro als sonstige Vorsorgeaufwendungen geltend machen.