Bestimmend für die Höhe der ausländischen Einkünfte ist das deutsche Steuerrecht. Etwaige Abzüge für Werbungskosten werden also nach dem Einkommensteuergesetz gehandhabt.
Ausländische Einkünfte liegen vor bei: • Arbeitslohn bei einer Tätigkeit im Ausland • Erträge aus Guthaben und Einlagen bei ausländischen Finanzinstituten • Dividenden von Aktien ausländischer Unternehmen • Ausschüttungen bzw. Erträge aus ausländischen Investmentfonds oder Anleihen • Einkünfte aus selbständiger Arbeit, wenn die Tätigkeit im Ausland ausgeübt wird • Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, wenn die bewirtschafteten Flächen im Ausland liegen
Rechner
Einkommensteuer-Rechner: Sie wollen die wahrscheinliche Höhe der Einkommensteuer ganz schnell berechnen? Nutzen Sie unseren Einkommensteuer-Rechner um die aus Ihrem zu versteuernden Einkommen resultierende Steuerlast zu ermitteln.
Sichern Sie sich einfach die volle Steuererstattung, die Ihnen zusteht!
Nur SteuerGo bietet Ihnen:
Persönliche Steuertipps im Wert von 312 Euro (Durchschnitt)
Verständliche Eingabehilfen und Erklärungen
Import aus jeder beliebigen anderen Steuersoftware