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Ich verwende das Programm seit Jahren und bin sehr zufrieden!
Ruth L.
aus Untermeitingen 09.04.2026 um 19:54
Sie könnten bei Vorkasse dazuschreiben, dass dann, vor dem Absenden, eine Verifizierung notwendig ist.
Yvonn H.
aus Nieder-Olm 08.04.2026 um 09:43
Sehr schnell erledigt
Simone H.
aus Mainz 08.04.2026 um 08:53
Das Programm ist einfach und sicher.
Raluca B.
aus Andernach 07.04.2026 um 15:06
Sehr einfach und verständlich erklärt!
Hans W.
aus Lünen 07.04.2026 um 14:03
im grossden und ganzen soweit alles.
Markus G.
aus Magdeburg 07.04.2026 um 12:25
Es ging schnell und die Daten konnten übertragen werden. Das fand ich gut.
Eva-Maria J.
aus Treffurt 07.04.2026 um 08:31
Besonders ist mir aufgefallen, das neben dem Antrag, paralell dazu, die Gliederung der Vorgehensweise für das Ausfüllen angelegt ist ! Das hilft auf… mehr jedenfall beim ausfüllen des Antrags !!
Harry Friedhelm W.
aus Norderstedt 06.04.2026 um 03:43
Sehr gute Menüführung mit Zusammenfassung und Vorschlägen.
Oliver K.
aus Dillingen 02.04.2026 um 13:35
sehr schnell und einfach zu bearbeiten !
Siegfried K.
aus Ginsheim-Gustavsburg 02.04.2026 um 12:50
Vorteile
SteuerGo ist der einfache Weg, Ihre jährliche Steuererklärung online zu erstellen und abzugeben. Egal, ob Lohnsteuer, Kapitalerträge oder Kinderbetreuungskosten, SteuerGo hilft zu viel gezahlte Einkommensteuern zu sichern.
Erst bei Abgabe der Steuererklärung bezahlen
Sofort starten: Ohne Download und Installation von Software, Updates
Interview mit einfachen Infotexten und Sofort-Berechnung der Rückerstattung
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Die richtigen Belege mit der Steuererklärung abgeben und aufbewahren
Alle Daten werden automatisch auf Richtig- und Vollständigkeit geprüft
Unser technischer Kundenservice hilft immer gern! Wochentags von 9 - 17 Uhr.
Online abgeben: Weniger Rückfragen und schnellere Erstattung
Tipps auf Basis Ihrer Angaben für eine maximale Rückerstattung
Der Behinderten-Pauschbetrag soll Menschen mit Behinderung steuerlich entlasten. Bislang musste der Grad der Behinderung (GdB) dem Finanzamt häufig durch Bescheide oder Ausweise nachgewiesen werden. Ab dem Veranlagungszeitraum 2026 ändert sich dieses Verfahren grundlegend: Der Nachweis für den Behinderten-Pauschbetrag erfolgt künftig vorrangig digital.
Der steuerfreie Zuschuss für Betreuungskosten durch den Arbeitgeber ist eine steuerliche Möglichkeit, die viele Arbeitnehmer noch nicht kennen. Dabei können Arbeitgeber ihren Beschäftigten unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 600 Euro pro Jahr steuerfrei für kurzfristige Betreuungsleistungen erstatten.
Unschädliches Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze ist für viele Minijobber und Arbeitgeber ein zentrales Thema, insbesondere wenn es zu ungeplanten Mehrarbeitszeiten oder Sonderzahlungen kommt. Gerade im Jahr 2026, in dem die Minijobgrenze dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt ist, sorgt diese Sonderregelung häufig für Unsicherheit.
Der Behinderten-Pauschbetrag soll Menschen mit Behinderung steuerlich entlasten. Bislang musste der Grad der Behinderung (GdB) dem Finanzamt häufig durch Bescheide oder Ausweise nachgewiesen werden. Ab dem Veranlagungszeitraum 2026 ändert sich dieses Verfahren grundlegend: Der Nachweis für den Behinderten-Pauschbetrag erfolgt künftig vorrangig digital.
Der steuerfreie Zuschuss für Betreuungskosten durch den Arbeitgeber ist eine steuerliche Möglichkeit, die viele Arbeitnehmer noch nicht kennen. Dabei können Arbeitgeber ihren Beschäftigten unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 600 Euro pro Jahr steuerfrei für kurzfristige Betreuungsleistungen erstatten.
Unschädliches Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze ist für viele Minijobber und Arbeitgeber ein zentrales Thema, insbesondere wenn es zu ungeplanten Mehrarbeitszeiten oder Sonderzahlungen kommt. Gerade im Jahr 2026, in dem die Minijobgrenze dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt ist, sorgt diese Sonderregelung häufig für Unsicherheit.


