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Ich bin seit Jahren sehr zufrieden - einfach und sehr gute Erklärungen - der Betrag der Rückerstattung ist immer annähernd richtig.
Jürgen-Josef P.
aus Mühldorf 09.03.2026 um 13:28
Viele hilfreiche Tipps zur Optimierung der Steuererklärung. Es geht einfach und ich bin schnell fertig. Ich kann Daten aus dem Vorjahr übernehmen und… mehr muss nicht komplett alles neu eingeben. Das finde ich super.
Kerstin S.
aus Löcknitz 09.03.2026 um 11:51
Anwendungsfreundlich,strukturiert und sehr gute Hinweise bei einzelnen Positionen hinsichtlich steuerersparnis.
Ralf W.
aus Leipzig 09.03.2026 um 09:22
Alle Daten wurden erfolgreich übernommen und die Erklärungen konnte man gut umsetzen.
Michael S.
aus Ahaus 08.03.2026 um 13:40
Die Datenübernahme erleichtert die Bearbeitung.
Marcus F.
aus Berlin 08.03.2026 um 11:42
Weil es einfach und schnell geht
Manuela P.
aus Geislingen an der Steige 08.03.2026 um 10:53
Wie jedes Jahr mit der Software zufrieden, sehr übersichtlich und verständlich.
Axel S.
aus Altlandsberg 08.03.2026 um 10:52
Sehr einfach und Toll
Marvin H.
aus Köln 07.03.2026 um 15:00
Super leicht zu verstehen. Bei Fragen, ist die Antwort und Hilfe umgehend nebenan. Auf Möglichkeiten zu sparen wird hingewiesen. Der Austausch mit dem… mehr Finanzamt wird geregelt. Einfach toll
Martina K.
aus Schönau 07.03.2026 um 12:58
Unkomplizierte Eingaben und sofortige Meldungen zum Ergebnis. Super Erklärungen neben jedem Eingabefeld. Prima Abfolge und schnelle Verarbeitung.
Rita B.
aus Chemnitz 07.03.2026 um 11:01
Vorteile
SteuerGo ist der einfache Weg, Ihre jährliche Steuererklärung online zu erstellen und abzugeben. Egal, ob Lohnsteuer, Kapitalerträge oder Kinderbetreuungskosten, SteuerGo hilft zu viel gezahlte Einkommensteuern zu sichern.
Erst bei Abgabe der Steuererklärung bezahlen
Sofort starten: Ohne Download und Installation von Software, Updates
Interview mit einfachen Infotexten und Sofort-Berechnung der Rückerstattung
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Die richtigen Belege mit der Steuererklärung abgeben und aufbewahren
Alle Daten werden automatisch auf Richtig- und Vollständigkeit geprüft
Unser technischer Kundenservice hilft immer gern! Wochentags von 9 - 17 Uhr.
Online abgeben: Weniger Rückfragen und schnellere Erstattung
Tipps auf Basis Ihrer Angaben für eine maximale Rückerstattung
Der steuerfreie Zuschuss für Betreuungskosten durch den Arbeitgeber ist eine steuerliche Möglichkeit, die viele Arbeitnehmer noch nicht kennen. Dabei können Arbeitgeber ihren Beschäftigten unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 600 Euro pro Jahr steuerfrei für kurzfristige Betreuungsleistungen erstatten.
Unschädliches Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze ist für viele Minijobber und Arbeitgeber ein zentrales Thema, insbesondere wenn es zu ungeplanten Mehrarbeitszeiten oder Sonderzahlungen kommt. Gerade im Jahr 2026, in dem die Minijobgrenze dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt ist, sorgt diese Sonderregelung häufig für Unsicherheit.
Das Firmenfahrrad ist für viele Arbeitnehmer attraktiv: Es ermöglicht die berufliche und private Nutzung eines Fahrrads oder E-Bikes mit steuerlichen Vorteilen. Spätestens am Ende der Leasinglaufzeit stellt sich jedoch eine zentrale Frage: Was gilt beim Firmenfahrrad Erwerb nach Ende des Leasingvertrags?
Mit den neuen Funktionen und Verbesserungen für 2025/26 wird deine Steuererklärung noch einfacher, verständlicher und digitaler. Ob bessere Orientierung, KI-Unterstützung oder ein deutlich vereinfachter Abgabeprozess – hier erfährst du kurz und übersichtlich, was dich erwartet.
Viele Arbeitnehmer geben in ihrer Einkommensteuererklärung keine einzelnen Werbungskosten an. Stattdessen berücksichtigt das Finanzamt automatisch den Arbeitnehmer-Pauschbetrag. Umso wichtiger ist es zu wissen, dass Gewerkschaftsbeiträge absetzen künftig auch dann möglich ist, wenn dieser Pauschbetrag gar nicht überschritten wird.
Den Freistellungsauftrag überprüfen sollten Sparer regelmäßig – besonders dann, wenn mehrere Bankverbindungen bestehen. Nur so stellen Sie sicher, dass Ihr Sparerpauschbetrag optimal genutzt wird und keine unnötige Abgeltungsteuer einbehalten wird, die Sie sich später mühsam über die Steuererklärung zurückholen müssten.
Der steuerfreie Zuschuss für Betreuungskosten durch den Arbeitgeber ist eine steuerliche Möglichkeit, die viele Arbeitnehmer noch nicht kennen. Dabei können Arbeitgeber ihren Beschäftigten unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 600 Euro pro Jahr steuerfrei für kurzfristige Betreuungsleistungen erstatten.
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