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Alles sehr übersichtlich.
Verena S.
aus Roggentin 15.04.2026 um 19:55
Leicht auszufüllen mit guten Tips. Mach schon viele Jahre meine Steuer Erklärung mit Steuer Go.
Stefanie L.
aus Hoyerswerda 15.04.2026 um 17:18
Schnelle unkomplizierte Bearbeitung der Steuer
Jean S.
aus Rosenbach/Vogtl. 15.04.2026 um 14:07
Habe bereits 2024 mit Steuergo meine Erklärung gemacht. War sehr zufrieden mit dem Ausfüllen .
Brigitte W.
aus Reichenbach im Vogtland 15.04.2026 um 13:29
Einfach und schnell erledigt.
Uwe S.
aus Friedrichsdorf 14.04.2026 um 15:55
Daten vom Vorjahr übernommen, so dass ich nur noch die Summen ändern muss. Geht schnell.
Kerstin P.
aus Hamburg 14.04.2026 um 13:02
Einfache Bedienung und schnelle Durchführung.
Uwe L.
aus Berlin 14.04.2026 um 11:49
Selbsterklärend und wenn mal nicht auf den ersten Blick verständlich, dann gibt es sehr gute Erklärungen! Topp!
Nicole B.
aus Mannheim 13.04.2026 um 19:47
War recht schnell durch mit dem Programm
Gerold G.
aus Waldkraiburg 13.04.2026 um 14:01
Schnell gut und einfach mit der KI und dem Scenen der Dokumente.
Andreas G.
aus Berlin 13.04.2026 um 11:57
Vorteile
SteuerGo ist der einfache Weg, Ihre jährliche Steuererklärung online zu erstellen und abzugeben. Egal, ob Lohnsteuer, Kapitalerträge oder Kinderbetreuungskosten, SteuerGo hilft zu viel gezahlte Einkommensteuern zu sichern.
Erst bei Abgabe der Steuererklärung bezahlen
Sofort starten: Ohne Download und Installation von Software, Updates
Interview mit einfachen Infotexten und Sofort-Berechnung der Rückerstattung
Aus vorherigen Steuererklärungen mit SteuerGo
Die richtigen Belege mit der Steuererklärung abgeben und aufbewahren
Alle Daten werden automatisch auf Richtig- und Vollständigkeit geprüft
Unser technischer Kundenservice hilft immer gern! Wochentags von 9 - 17 Uhr.
Online abgeben: Weniger Rückfragen und schnellere Erstattung
Tipps auf Basis Ihrer Angaben für eine maximale Rückerstattung
Ein behindertengerechter Umbau ist oft unvermeidbar, etwa bei einer schweren Behinderung oder nach einer gravierenden gesundheitlichen Veränderung. Die Kosten können schnell sehr hoch ausfallen. Umso wichtiger ist es, den behindertengerechten Umbau als außergewöhnliche Belastungen richtig abzusetzen.
Der Behinderten-Pauschbetrag soll Menschen mit Behinderung steuerlich entlasten. Bislang musste der Grad der Behinderung (GdB) dem Finanzamt häufig durch Bescheide oder Ausweise nachgewiesen werden. Ab dem Veranlagungszeitraum 2026 ändert sich dieses Verfahren grundlegend: Der Nachweis für den Behinderten-Pauschbetrag erfolgt künftig vorrangig digital.
Der steuerfreie Zuschuss für Betreuungskosten durch den Arbeitgeber ist eine steuerliche Möglichkeit, die viele Arbeitnehmer noch nicht kennen. Dabei können Arbeitgeber ihren Beschäftigten unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 600 Euro pro Jahr steuerfrei für kurzfristige Betreuungsleistungen erstatten.
Unschädliches Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze ist für viele Minijobber und Arbeitgeber ein zentrales Thema, insbesondere wenn es zu ungeplanten Mehrarbeitszeiten oder Sonderzahlungen kommt. Gerade im Jahr 2026, in dem die Minijobgrenze dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt ist, sorgt diese Sonderregelung häufig für Unsicherheit.
Ein behindertengerechter Umbau ist oft unvermeidbar, etwa bei einer schweren Behinderung oder nach einer gravierenden gesundheitlichen Veränderung. Die Kosten können schnell sehr hoch ausfallen. Umso wichtiger ist es, den behindertengerechten Umbau als außergewöhnliche Belastungen richtig abzusetzen.
Der Behinderten-Pauschbetrag soll Menschen mit Behinderung steuerlich entlasten. Bislang musste der Grad der Behinderung (GdB) dem Finanzamt häufig durch Bescheide oder Ausweise nachgewiesen werden. Ab dem Veranlagungszeitraum 2026 ändert sich dieses Verfahren grundlegend: Der Nachweis für den Behinderten-Pauschbetrag erfolgt künftig vorrangig digital.
Der steuerfreie Zuschuss für Betreuungskosten durch den Arbeitgeber ist eine steuerliche Möglichkeit, die viele Arbeitnehmer noch nicht kennen. Dabei können Arbeitgeber ihren Beschäftigten unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 600 Euro pro Jahr steuerfrei für kurzfristige Betreuungsleistungen erstatten.
Unschädliches Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze ist für viele Minijobber und Arbeitgeber ein zentrales Thema, insbesondere wenn es zu ungeplanten Mehrarbeitszeiten oder Sonderzahlungen kommt. Gerade im Jahr 2026, in dem die Minijobgrenze dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt ist, sorgt diese Sonderregelung häufig für Unsicherheit.


