Private Altersvorsorge 2027: Neue Förderung ersetzt die Riester-Rente

Private Altersvorsorge 2027: Neue Förderung ersetzt die Riester-Rente
© forium GmbH / Bild mit KI generiert.

Die Reform der privaten Altersvorsorge 2027 soll das bisherige System der Riester-Rente grundlegend verändern. Ziel ist eine einfachere, flexiblere und renditestärkere Förderung. Kernstück ist das neue Altersvorsorgedepot, über das Bürger künftig unter anderem mit ETFs und Fonds steuerlich gefördert fürs Alter sparen können.

Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz am 27.03.2026 beschlossen. Die Zustimmung des Bundesrats steht noch aus. Dennoch hat das Bundesfinanzministerium bereits einen Fragen-und-Antworten-Katalog zur geplanten Neuregelung veröffentlicht.

Was sich bei der privaten Altersvorsorge 2027 ändern soll

  • Einführung eines staatlich geförderten Altersvorsorgedepots
  • Förderung von ETF- und Fondsanlagen
  • höhere Zulagen für Geringverdiener und Familien
  • Erweiterung der Förderung auf Selbstständige
  • Kostendeckel bei Standardprodukten
  • flexiblere Auszahlungsmodelle im Alter

Was ist das neue Altersvorsorgedepot?

Das Altersvorsorgedepot ist ein steuerlich geförderter Vorsorgevertrag ohne klassische Beitragsgarantie. Dadurch sollen höhere Renditechancen möglich werden. Das Geld kann unter anderem in Fonds und ETFs angelegt werden.

Kapitalerträge werden während der Ansparphase nicht besteuert. Erst die späteren Auszahlungen unterliegen der Besteuerung mit dem individuellen Steuersatz.

Standarddepot: einfache Lösung mit Kostendeckel

Das Standarddepot soll besonders einfach funktionieren. Es arbeitet mit voreingestellten Anlagekonzepten. Vorgesehen sind ein defensiver Fonds und ein chancenorientierter Fonds. Vor Beginn der Auszahlungsphase soll das Guthaben schrittweise risikoärmer angelegt werden.

Wichtig ist der Kostendeckel: Die Effektivkosten dürfen bei Standarddepot-Verträgen höchstens 1,0 Prozent pro Jahr betragen.

Neue Förderung der privaten Altersvorsorge 2027

Die bisherige Riester-Grundzulage von 175 Euro soll durch eine beitragsabhängige Förderung ersetzt werden.

Eigenbeitrag pro Jahr Förderung
bis 360 Euro 50 Prozent Zuschuss
weitere 1.440 Euro 25 Prozent Zuschuss

Die maximale Grundzulage beträgt damit künftig 540 Euro pro Jahr.

Zusätzlich sind eine Kinderzulage von bis zu 300 Euro pro Kind und ein einmaliger Berufseinsteigerbonus von 200 Euro geplant.

Steuerliche Behandlung bleibt grundsätzlich erhalten

Die steuerliche Grundsystematik bleibt bestehen: Beiträge werden in der Ansparphase gefördert, Auszahlungen später versteuert. Zusätzlich prüft das Finanzamt im Rahmen der Einkommensteuererklärung, ob der Sonderausgabenabzug günstiger ist.

Die steuerliche Förderung richtet sich weiterhin nach § 10a EStG. Bei bestimmten Beiträgen zur betrieblichen Altersversorgung ist zudem § 82 Abs. 2 EStG relevant.

Auch Selbstständige sollen profitieren

Ein wichtiger Punkt der Reform: Künftig sollen auch Gewerbetreibende und Freiberufler grundsätzlich unmittelbar förderberechtigt sein. Damit wird der Kreis der Anspruchsberechtigten gegenüber der bisherigen Riester-Förderung deutlich erweitert.

Höchstbetrag für Einzahlungen

Die jährliche Einzahlung in einen Altersvorsorgevertrag soll auf 6.840 Euro begrenzt werden. Davon werden bis zu 1.800 Euro staatlich gefördert.

Regelung Maximaler Sonderausgabenabzug
bisherige Riester-Förderung 2.100 Euro
neue private Altersvorsorge 2027 mindestens 2.340 Euro

Was passiert mit bestehenden Riester-Verträgen?

Bestehende Riester-Verträge sollen Bestandsschutz genießen. Verträge, die vor dem 01.01.2027 abgeschlossen werden, können grundsätzlich weitergeführt werden.

Ein Wechsel in die neue Förderung soll möglich sein, ohne dass bereits erhaltene Förderungen zurückgezahlt werden müssen. Allerdings können dabei Wechsel-, Abschluss- oder Vertriebskosten entstehen.

Auszahlung im Alter wird flexibler

In der Auszahlungsphase sollen Sparer künftig zwischen einer lebenslangen Leibrente und einem befristeten Auszahlungsplan wählen können. Der Auszahlungsplan muss mindestens bis zum vollendeten 85. Lebensjahr laufen.

Noch nicht ausgezahltes Vermögen soll beim Auszahlungsplan grundsätzlich vererbbar bleiben.

Fazit: Mehr Flexibilität und höhere Renditechancen bei der privaten Altersvorsorge

Mit der Reform der privaten Altersvorsorge 2027 verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, die staatlich geförderte Vorsorge moderner und attraktiver zu gestalten. Künftig sollen insbesondere ETF- und Fondsanlagen höhere Renditechancen ermöglichen, während gleichzeitig strengere Kostenvorgaben und vereinfachte Standardprodukte für mehr Transparenz sorgen.

Von den geplanten Änderungen könnten vor allem Geringverdiener, Familien sowie Selbstständige profitieren, da die Förderung teilweise deutlich ausgeweitet wird. Gleichzeitig eröffnet die flexiblere Auszahlungsphase neue Gestaltungsmöglichkeiten im Alter.

Trotz der Vorteile sollten bestehende Riester-Verträge jedoch nicht vorschnell gekündigt oder übertragen werden. Ob ein Wechsel sinnvoll ist, hängt insbesondere von den bisherigen Garantien, den Vertragskosten, den bereits erhaltenen Zulagen und den persönlichen Anlagezielen ab.

Da das Gesetz noch der Zustimmung des Bundesrats bedarf, bleiben Änderungen im weiteren Gesetzgebungsverfahren weiterhin möglich.

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