Steuererklärung für Eilige: Mit SteuerGo unterwegs Steuern sparen

Die Steuererklärung für 2013 muss bis zum 2. Juni beim Finanzamt eingegangen sein. Wer jetzt noch einen Steuerendspurt einlegen will, kann mit SteuerGo besonders schnell zum Ziel kommen. Denn mit SteuerGo können Steuerpflichtige ihre Steuererklärung nicht nur am heimischen Computer, sondern auf Wunsch auch auf ihrem Tablet oder Smartphone erledigen. Das Steuer-Portal www.steuergo.de passt sich automatisch an jedes Ausgabegerät an. Einmalig in Deutschland: Kunden können ihre Steuerdaten aus jedem anderen Steuerprogramm übernehmen. Ein weiteres Highlight: SteuerGo gibt es auch auf Englisch.
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Schon viele Anmeldungen

Ab sofort können Steuerpflichtige ihre Steuererklärung nicht nur am heimischen Computer, sondern auf Wunsch auch auf ihrem Tablet oder Smartphone erledigen. Das Steuer-Portal www.steuergo.de passt sich automatisch an jedes Ausgabegerät an. Da die Eingabe über den Internet-Browser erfolgt, funktioniert SteuerGo auf allen Betriebssystemen. Einmalig in Deutschland: Kunden können ihre Steuerdaten aus jedem anderen beliebigen Steuerprogramm einfach übernehmen.


com! (Heft 03/2014): Test: Steuersoftware 2014

Lohnsteuer kompakt ist Testsieger bei den Web-Applikationen.

Bewertung: „Anders als der Name vermuten lässt, beschränkt sich Lohnsteuer kompakt nicht auf Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit. Ein übersichtliches Interview leitet durch die Steuererklärung, verständliche Hilfetexte bieten weiterführende Infos. Auch auf den individuellen Steuerfall abgestimmte Steuertipps und ein Planspielmodus unterstützen den Anwender.“


Online-Steuer-Erklärung SteuerGo gestartet

Ab sofort können Steuerpflichtige ihre Steuererklärung nicht nur am heimischen Computer, sondern auf Wunsch auch auf ihrem Tablet oder Smartphone erledigen. Das Steuer-Portal www.steuergo.de passt sich automatisch an jedes Ausgabegerät an. Da die Eingabe über den Internet-Browser erfolgt, funktioniert SteuerGo auf allen Betriebssystemen. Einmalig in Deutschland: Kunden können ihre Steuerdaten aus jedem anderen beliebigen Steuerprogramm einfach übernehmen.
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In eigener Sache: Diese Neuerungen erwarten Sie 2014

Lohnsteuer kompakt startet in das neue Steuerjahr mit zahlreichen Neuerungen. Die kontinuierliche Verbesserung unserer Anwendung liegt uns dabei auch 2014 besonders am Herzen. Bereits im vergangenen Jahr haben wir immer wieder positives Feedback erhalten, das zu einer weiteren Verbesserung der Anwendung beigetragen hat. Dass wir auf dem rechten Weg sind, haben uns auch Ihre zahlreichen Zuschriften und  auch die positiven Bewertungen bei Trusted Shops bestätigt.
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PC-Magazin (Heft 01/2014): Steuerprogramme im Web: Steuererklärung online – 5 Tools für mehr Geld im Test

Bewertung:

Die Kür: Anhand Ihrer Angaben liefert Lohnsteuer-kompakt.de Tipps zum Steuersparen. Ähnlich wie ein Steuerberater klopft die Software Ihr Leben auf weitere Sparmöglichkeiten ab. Anschließend können Sie sich Ihre Steuerersparnis ausrechnen lassen.

Die Software erläutert knapp und verständlich – und manchmal auch amüsant, welche Angaben zu machen sind.

Fazixt:

Lohnsteuer-kompakt.de ist die richtige Software, wenn Sie in Ihrer Steuerklärung Einkünfte als Arbeitnehmer (Anlage N) […] angeben möchten.


Steuererklärung für Rentner: Das müssen Sie jetzt wissen

Das Arbeitsleben ist beendet – das heißt aber nicht, dass das Finanzamt nun nichts mehr von Ihnen wissen will. Wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, müssen Sie auch als Rentner oder Pensionär eine Steuererklärung abgeben. Denn seit 2005 gilt das Alterseinkünftegesetz, das den Übergang zur nachgelagerten Besteuerung regelt.
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Die besten Tipps für die Steuererklärung

Steuern zahlen ist ein notwendiges Übel, damit unser Staat überhaupt funktioniert. Das ist aber kein Grund, dem Finanzamt Geld zu schenken! Lohnsteuer kompakt hilft Ihnen dabei, effektiv und legal Steuern zu sparen. Mit den übersichtlichen und individuell auf Ihren Steuerfall abgestimmten Tipps von Lohnsteuer kompakt bearbeiten Sie Ihre Einkommensteuererklärung einfach und schnell.
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Mit diesen Tipps klappt die Steuererklärung noch bis Ende Mai

Viele müssen Ihre Einkommensteuererklärung für 2012 bis Ende Mai 2013 beim Finanzamt abgeben. Sonst droht eventuell eine Mahnung. Mit unserer Hilfe bringen Sie das jetzt schnell hinter sich. Und wer es doch nicht rechtzeitig schafft holt zumindest einen Aufschub raus.
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Werbungskosten – Kosten für die Arbeit

Wer noch nie das Wort Werbungskosten gehört hat, vermutet vielleicht hinter dem Begriff Kosten für Reklame. Das ist natürlich falsch. Vielmehr handelt es sich bei Werbungskosten um Ausgaben, die dem Arbeitnehmer im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis entstehen. Arbeitsmittel, Arbeitskleidung, Gewerkschaftsbeiträge, Fahrtkosten sind Beispiele für die Vielzahl von Werbungskosten.
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Sonderausgaben = Private Kosten absetzen?

Im Gegensatz zu den berufsbedingten Werbungskosten fallen die Sonderausgaben in den privaten Bereich. Wie auch Werbungskosten senken sie die Steuerlast des Steuerpflichtigen. Neben Vorsorgeaufwendungen, Beiträgen zur Altersvorsorge, Unterhaltskosten, Kirchensteuer und Ausgaben zur Berufsausbildung gehören auch Spenden zu den Sonderausgaben.
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Außergewöhnliche Belastungen – Außergewöhnliche Kosten

Wie Werbungskosten und Sonderausgaben vermindern auch die außergewöhnlichen Belastungen das zu versteuernde Einkommen. Außergewöhnliche Belastungen liegen vor, wenn ein Steuerpflichtiger zwangsläufig stärker belastet wird als die überwiegende Mehrzahl der Steuerpflichtigen.
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Bundesregierung empfiehlt Trusted Shops Gütesiegel

Eine gute Orientierung für den Verbraucher sicher im Internet einzukaufen, sind Gütesiegel (z.B. von Trusted Shops). Darauf weist die Bundesregierung Verbraucher auf Ihrer Website hin. Die Regierung bestätigt somit, dass Verbraucher in Online-Shops mit einem Gütesiegel der Initiative D21 sicher einkaufen.


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NV-Bescheinigung hilft Steuern sparen

Rentner, Schüler und Studenten können Zinsen und Dividenden oft über den Sparer-Pauschbetrag von 801 Euro hinaus steuerfrei einnehmen. Voraussetzung ist, dass die jährlichen Einkünfte den steuerlichen Grundfreibetrag (derzeit 8.130 Euro zuzüglich Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 Euro) nicht überschreiten.
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Fehlerhafter Steuerbescheid? So legen Sie Einspruch ein!

mail_greenUntersuchungen haben ergeben, dass jeder fünfte Steuerbescheid fehlerhaft ist. Nach Angaben des Bundes der Steuerzahler in Berlin hat das allerdings nicht mit dem aktuellen Schuldenrekord des Staates zu tun. Vielmehr sind Personalmangel und Regelungswut im Steuerrecht schuld an der schlechten Quote. Den Einkommenssteuerbescheid sollten Steuerzahler deshalb nicht einfach abheften, sondern genau nach dem Erhalt gründlich prüfen.


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Einfach online prüfen: Der elektronische Steuerbescheid

bescheidpruefung-icon-1Nachdem Sie Ihre Steuererklärung beim Finanzamt eingereicht haben, überprüft ein Finanzbeamter Ihre Angaben und Sie erhalten Ihren Einkommensteuerbescheid in Papierform per Post zugestellt. Alle Kunden von Lohnsteuer kompakt können ab sofort zusätzlich auch Ihren elektronischen Steuerbescheid abrufen und online in Ihrem Kundenkonto verwalten.


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BdSt fordert eine steuerliche Entlastung der Verbraucher

Der Bund der Steuerzahler (BdSt) fordert eine deutliche Senkung der Stromsteuer oder der Mehrwertsteuer auf Strom. Mit dem Anstieg der EEG-Umlage werden seit dem neuen Jahr sowohl die deutsche Wirtschaft als auch die deutschen Haushalte unverhältnismäßig stark belastet. Dies trifft vor allem die unteren Einkommensschichten besonders schwer.


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