Fehlerhafter Steuerbescheid? So legen Sie Einspruch ein!

mail_greenUntersuchungen haben ergeben, dass jeder fünfte Steuerbescheid fehlerhaft ist. Nach Angaben des Bundes der Steuerzahler in Berlin hat das allerdings nicht mit dem aktuellen Schuldenrekord des Staates zu tun. Vielmehr sind Personalmangel und Regelungswut im Steuerrecht schuld an der schlechten Quote. Den Einkommenssteuerbescheid sollten Steuerzahler deshalb nicht einfach abheften, sondern genau nach dem Erhalt gründlich prüfen.

Mit dem Steuerbescheid-Prüfer unterstützt Sie Lohnsteuer kompakt bei der Untersuchung Ihres Steuerbescheides auf Abweichungen und gibt hilfreiche Tipps für das Einlegen eines Einspruchs.

Steuerbescheid: Abweichung festgestellt

Wurde eine Abweichung zwischen der Berechnung von Lohnsteuer kompakt und dem Steuerbescheid des Finanzamtes festgestellt, wird Ihnen die Differenz angezeigt und ob diese eine negative (rot)  oder positive(grün) Auswirkung auf Ihre Steuerschuld hat. Können Sie sich eine Abweichung nicht erklären, klicken Sie einfach auf „Jetzt untersuchen“, um nähere Informationen zu dieser Position zu erhalten  und eventuell einen Einspruch gegen den Steuerbescheid einzulegen.

Steuerbescheid: Abweichung plausibel

Manchmal finden sich in den Hinweisen des Finanzamts (Erläuterungen zur Festsetzung) plausible Erklärungen für die Abweichung. Lässt sich die Abweichung also vernünftig nachvollziehen, macht ein Einspruch gegen den Steuerbescheid wenig Sinn.

Steuerbescheid: Einspruchsbegründung

Voraussetzung für einen Einspruch gegen Ihren Steuerbescheid ist, dass Sie durch den Steuerbescheid in irgendeiner Form benachteiligt werden. Hier die wichtigsten Einspruchsgründe:

  • Sie haben vergessen, Aufwendungen geltend zu machen.
  • Das Finanzamt hat Werbungskosten (Fahrtkosten, Arbeitszimmer, bestimmte Arbeitsmittel, etc.) oder Sonderausgaben nicht  anerkannt.
  • Die geltend gemachten Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen wurden durch das Finanzamt nicht berücksichtigt.
  • Das Finanzamt hat steuerzahlerfreundliche Urteile und Verwaltungsanweisungen nicht angewendet.
  • Das Finanzamt hat sich schlicht verrechnet!

Je nach dem an welcher Stelle durch Lohnsteuer kompakt eine Abweichung von Ihrer Steuererklärung festgestellt wird, werden Ihnen im Programm weitere Einspruchsbegründungen zur Auswahl angeboten.

Steuerbescheid: Einspruch drucken

Haben Sie einen Einspruchsgrund ausgewählt, können Sie diesen einfach in die Musterbriefvorlagen von Lohnsteuer kompakt übernehmen.  Das Anschreiben an das Finanzamt können Sie dann beliebig ergänzen und das Schreiben als PDF-Datei auf ihrem Computer herunterladen.

Nun müssen Sie Ihren Einspruch nur ausdrucken und an das Finanzamt senden.

Steuerbescheid: Einspruch PDF-Datei

Wichtig: Das Einspruchsverfahren ist für jeden Steuerzahler kostenlos. Erst wenn man später vor Gericht ziehen will, kann es teuer werden. Das Einspruchsschreiben kann grundsätzlich formlos beim Finanzamt abgegeben werden. Selbst eine  Postkarte oder sogar ein Bierdeckel reichen dafür aus.

4 Kommentare zu “Fehlerhafter Steuerbescheid? So legen Sie Einspruch ein!”:

  1. Werner Schießl

    Hallo. Bin mit SteuerGo absolut nicht zufrieden. Mir wurden 609.78 € Rückerstattung errechnet. Stattdessen muss ich jetzt 228. 50 € nachzahlen. Was ist los?
    Bitte melden.

    1. Thilo Rudolph Autor

      Hallo Werner,

      bitte nutzen Sie nach dem Login den Steuerbescheid-Prüfer innerhalb unserer Webanwendung. Bei Fragen hilft Ihnen auch unser Kundenservice hilfe@steuergo.de gerne weiter.

      Eine Abweichung bei der Vorausberechnung der Steuerschuld kann verschiedene Ursachen haben. Einerseits kann natürlich ein Fehler bei der Berechnung der Steuerschuld durch das Finanzamt vorliegen. Andererseits kann es sein, dass das Finanzamt bestimmte Werbungskosten oder Sonderausgaben, die Sie angegeben haben, nicht anerkannt hat.

      Weiterhin ist es möglich, dass das Finanzamt zusätzliche Einkünfte zugrunde gelegt hat, die Sie in der Steuererklärung nicht angegeben haben.

      Es lohnt sich, den Steuerbescheid genau zu prüfen, da das Finanzamt bei vielen Posten auf die elektronisch übermittelten Daten der Arbeitgeber und Sozialversicherungen zurückgreift. Werden von Ihrem Arbeitgeber oder den Kranken- und Sozialversicherungen falsche Daten an die Finanzbehörden übermittelt, sollten Sie ggf. Einspruch einlegen.

      Ist Ihnen der Grund für die Abweichung nicht sofort ersichtlich, sollten Sie den Teil „Erläuterung zur Festsetzung“ in Ihrem Steuerbescheid lesen. Hilft das nicht weiter, ist es oft ratsam, direkt telefonisch bei Ihrem Sachbearbeiter beim Finanzamt nachzufragen, wie es zu der Steuernachzahlung gekommen ist.

      Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen keine individuelle steuerliche Beratung durchführen dürfen. Bei tiefergehenden Fragen wenden Sie sich daher bitte für eine verbindliche Auskunft an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Steuerfragen in Ihrer Nähe.

      Mit freundlichen Grüßen

      Thilo Rudolph
      SteuerGo.de

    1. Thilo Rudolph Autor

      Hallo Nicole,

      bitte nutzen Sie nach dem Login den Steuerbescheid-Prüfer innerhalb unserer Webanwendung. Bei Fragen hilft Ihnen auch unser Kundenservice hilfe@steuergo.de gerne weiter.

      Eine Abweichung bei der Vorausberechnung der Steuerschuld kann verschiedene Ursachen haben. Einerseits kann natürlich ein Fehler bei der Berechnung der Steuerschuld durch das Finanzamt vorliegen. Andererseits kann es sein, dass das Finanzamt bestimmte Werbungskosten oder Sonderausgaben, die Sie angegeben haben, nicht anerkannt hat.

      Weiterhin ist es möglich, dass das Finanzamt zusätzliche Einkünfte zugrunde gelegt hat, die Sie in der Steuererklärung nicht angegeben haben.

      Es lohnt sich, den Steuerbescheid genau zu prüfen, da das Finanzamt bei vielen Posten auf die elektronisch übermittelten Daten der Arbeitgeber und Sozialversicherungen zurückgreift. Werden von Ihrem Arbeitgeber oder den Kranken- und Sozialversicherungen falsche Daten an die Finanzbehörden übermittelt, sollten Sie ggf. Einspruch einlegen.

      Ist Ihnen der Grund für die Abweichung nicht sofort ersichtlich, sollten Sie den Teil „Erläuterung zur Festsetzung“ in Ihrem Steuerbescheid lesen. Hilft das nicht weiter, ist es oft ratsam, direkt telefonisch bei Ihrem Sachbearbeiter beim Finanzamt nachzufragen, wie es zu der Steuernachzahlung gekommen ist.

      Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen keine individuelle steuerliche Beratung durchführen dürfen. Bei tiefergehenden Fragen wenden Sie sich daher bitte für eine verbindliche Auskunft an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Steuerfragen in Ihrer Nähe.

      Mit freundlichen Grüßen

      Thilo Rudolph
      SteuerGo.de

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