Kategorie: Unternehmer

Einkommensteuer 2015: Finanzämter starten Anfang März mit der Bearbeitung

Finanzämter starten Anfang März mit der Bearbeitung der Einkommensteuer 2015

Die Finanzämter starten wie in den vergangenen Jahren Anfang März mit der Bearbeitung der Einkommensteuer für das Jahr 2015. Bis zu diesem Zeitpunkt haben Arbeitgeber, Versicherungen und andere Institutionen Zeit, die für die Steuerberechnung benötigten Angaben an die Finanzverwaltung zu übermitteln. Dazu zählen zum Beispiel. Lohnsteuerbescheinigungen, Beitragsdaten zur Kranken- und Pflegeversicherung und zur Altersvorsorge sowie Rentenbezugsmitteilungen.
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Frührentner: Vergütungen aus Fotovoltaikanlage als schädlicher Hinzuverdienst

Frührentner: Vergütungen aus Fotovoltaikanlage als schädlicher Hinzuverdienst

Wer vor der Regelaltersgrenze (65 Jahre plus x Monate) eine vorgezogene Altersrente oder eine Erwerbsminderungsrente bezieht, darf lediglich 450 Euro im Monat hinzuverdienen, ohne seinen Rentenanspruch zu gefährden. Als Hinzuverdienst gelten hier Arbeitslohn aus einer abhängigen Beschäftigung und Arbeitseinkommen aus einer selbstständigen Tätigkeit.
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Steuererklärung für 2015: Das ist neu

Steuererklärung für 2015: Das ist neu

Sie sind gut ins neue Jahr gerutscht und brauchen noch einen guten Vorsatz fürs neue Jahr? Wie wär’s mit dem hier: Die Steuererklärung noch im Januar angehen! Klingt nicht so spannend? Je früher Sie sich an die Arbeit machen, desto schneller haben Sie Ihr Geld zurück.Bei der Steuererklärung für 2015 gibt es ein paar Neuerungen, die Sie kennen sollten.
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Grunderwerbsteuer: Steuerliche Mehrfachbelastung jetzt wohl endgültig

Wer ein Grundstück von einem Bauunternehmen kauft und sich von diesem ein Haus darauf errichten lässt, muss Grunderwerbsteuer zahlen – und zwar auf den Grundstückspreis und auf die Baukosten! Nach der BFH-Rechtsprechung stellen Kauf des Grundstücks und Bau des Hauses ein „einheitliches Vertragswerk“ dar, wenn der Bauerrichtungsvertrag in zeitlichem Zusammenhang mit dem Kaufvertrag abgeschlossen wird, auch wenn zwei getrennte Verträge vorliegen oder die Hausplanung vom Erwerber gestaltet wird.
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Abgabe der Steuererklärung auch mittels Fax zulässig

Die Einkommensteuererklärung muss vom Steuerbürger eigenhändig unterschrieben und abgegeben werden (§ 25 Abs. 3 EStG). Dies erfordert eine Unterschrift im Original. Und deshalb vertritt die Finanzverwaltung die Auffassung, dass Einkommensteuererklärungen nicht per Telefax eingereicht werden dürfen (BMF-Schreiben vom 20.1.2003, BStBl. 2003 I S. 74).
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Jahressteuergesetz 2015: Weitere Steueränderungen verschiedener Art

Wieder wurde ein umfangreiches Steuerpaket beschlossen. Ähnlich einem Jahressteuergesetz bringt das „Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ (ZollkodexAnpG) vom 22.12.2014 verschiedene Änderungen im steuerlichen Bereich. Wir informieren hier über die wichtigsten Neuregelungen, die im wesentlichen ab 2015 relevant sind und bei Lohnsteuer kompakt berücksichtigt werden.
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Privatnutzung von PC, Tablet usw.: Keine Steuerfreiheit wie bei Arbeitnehmern

Privatnutzung von PC, Tablet usw.: Keine Steuerfreiheit wie bei ArbeitnehmernDie private Nutzung von betrieblichen Datenverarbeitungs- und Telekommunikationsgeräten ist steuerfrei. Dies betrifft PC, Laptop, Notebook, Ultrabook, Tablet-PC, Fax, Telefon, Handy, Autotelefon, Smartphone, Internet – mitsamt Peripheriegeräten, Zubehör und zugehöriger Software. Die Steuerfreiheit gilt allerdings ausdrücklich nur für Arbeitnehmer (§ 3 Nr. 45 EStG).
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Kindergeld: Militärische Ausbildung bei der Bundeswehr als Berufsausbildung

Die Bundeswehr sucht auch junge Menschen, die dort mit ihrer abgeschlossenen Ausbildung im erlernten Beruf als Soldat auf Zeit Dienst leisten. So können beispielsweise Kfz-Mechatroniker im Bereich der Kfz- und Panzertechnik eingesetzt werden. Wegen der abgeschlossenen Berufsausbildung werden sie dann gleich mit einem höheren Dienstgrad eingestellt, z. B. als Stabsunteroffizier.


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Die vereinfachte Steuererklärung

Vier Seiten Mantelbogen und drei Seiten Anlage N – das ist das Minimum an Steuererklärung, das Arbeitnehmer auszufüllen haben. Zumindest normalerweise. Was Sie vielleicht nicht wissen: Es geht auch kürzer! Mit der sogenannten „vereinfachten Steuererklärung“ machen Sie Ihre Einkommensteuererklärung im Schnelldurchlauf. Das Formular hat gerade mal zwei Seiten, das Ausfüllen dauert also keine halbe Stunde. Alles was Sie brauchen ist das Formular EST 1V.
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Steuererklärung für Rentner: Das müssen Sie jetzt wissen

Das Arbeitsleben ist beendet – das heißt aber nicht, dass das Finanzamt nun nichts mehr von Ihnen wissen will. Wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, müssen Sie auch als Rentner oder Pensionär eine Steuererklärung abgeben. Denn seit 2005 gilt das Alterseinkünftegesetz, das den Übergang zur nachgelagerten Besteuerung regelt.
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