Schlagwort: Kinder

Haushaltsnahe Dienstleistungen: Betreuung von Haustieren steuerlich begünstigt?

Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen können direkt von der Steuerschuld abgezogen werden, und zwar mit 20 %, höchstens 4 000 Euro im Jahr (§ 35a Abs. 2 EStG). Begünstigt sind u.a. die Pflege und Betreuung von pflegebedürftigen Personen durch ambulante Pflegedienste oder selbstständige Pflegekräfte sowie die Betreuung von Kindern durch selbstständige Tagesmütter oder Aupairs im Haushalt des Auftraggebers. Die Frage ist, ob auch die Betreuung von Haustieren eine haushaltsnahe Dienstleistung darstellt und entsprechende Kosten steuerlich abziehbar sind.
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Doppelter Haushalt: Zusammenleben mit dem Partner in der Zweitwohnung

Nicht selten nimmt der auswärts beschäftigte Arbeitnehmer seine Ehefrau, seinen Lebenspartner oder seine Lebensgefährtin mit an den auswärtigen Beschäftigungsort und lebt mit dem Partner gemeinsam in der Zweitwohnung. Gleichzeitig behalten sie am Heimatort ihre Wohnung bei und kehren immer wieder dorthin zurück. Manchmal erlangen die Finanzbeamten – auf welche Weise auch immer – davon Kenntnis und verweigern dann die Anerkennung der Kosten wegen doppelter Haushaltsführung. Sie unterstellen, der Lebensmittelpunkt habe sich an den auswärtigen Beschäftigungsort verlagert.
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Gibt es Kindergeld für die Dauer der Grundausbildung?

Ebenso wie beim früheren gesetzlichen Wehr- oder Zivildienst werden Kinder auch beim freiwilligen Wehrdienst steuerlich grundsätzlich nicht berücksichtigt, denn es handelt sich hierbei nicht um einen Freiwilligendienst gemäß § 32 Abs. 4 Nr. 2d EStG. Anders als beim Bundesfreiwilligendienst oder beim freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahr erhalten die Eltern für die Dauer der Dienstzeit weder Kindergeld noch die steuerlichen Freibeträge für das Kind.
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Kosten zur Ausübung des Umgangsrechts mit Kind nicht absetzbar

Oftmals zieht nach der Trennung der sorgeberechtigte Elternteil mit dem gemeinsamen Kind weg an einen entfernten Ort. Will der andere Elternteil (meist der Vater) den Kontakt mit seinem Kind aufrechterhalten, muss er weite Wege und damit hohe Aufwendungen für Fahrten, Verpflegung und Übernachtung, ggf. auch für Flüge und Mietwagen vor Ort in Kauf nehmen. Die Kosten dürfen allerdings nicht in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Warum?
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Kindergeld: Wenn das Kind den Ausbildungsplatz nicht antritt

Für Kinder über 18 Jahre, die ihre Ausbildung mangels Ausbildungsplatzes nicht beginnen oder fortsetzen können, haben die Eltern Anspruch auf Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag sowie auf die damit verbundenen kindbedingten Steuervergünstigungen (§ 32 Abs. 4 Nr. 2c EStG). In einigen Fällen kann der Anspruch auf Kindergeld auch verloren gehen.
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Grundfreibetrag und Kinderfreibetrag werden erhöht

Das Bundeskabinett hat am 28. Januar 2015 den Bericht über die Höhe des steuerfrei zu stellenden Existenzminimums von Erwachsenen und Kindern für die Jahre 2015 und 2016 beschlossen. Danach sind der steuerliche Grundfreibetrag und der Kinderfreibetrag anzupassen.
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Pflegestärkungsgesetz: Verbesserte Freistellungsmöglichkeiten bei der Pflege eines Angehörigen

In Deutschland sind derzeit rund 2,63 Millionen Menschen pflegebedürftig. Die meisten Pflegebedüftigen wünschen sich so lange wie möglich zu Hause in der vertrauten Umgebung gepflegt zu werden. 1,85 Millionen aller Pflegebedürftigen werden auch zu Hause gepflegt und von diesen rund zwei Drittel ausschließlich durch Angehörige. Um die Pflege zu Hause besser zu unterstützen, werden die Leistungen für die häusliche Pflege um rund 1,4 Milliarden Euro erhöht.
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Unterhaltszahler entlastet, Nullrunde für Kinder

Geschiedene Väter und Väter nichtehelicher Kinder müssen Unterhalt an ihre Kinder zahlen, mit denen sie nicht in einem Haushalt zusammenleben. Ein wichtiger Maßstab bei der Bemessung des Unterhalts ist die sog. Düsseldorfer Tabelle. In den Jahren 2011 bis 2014 wurde der Kindesunterhalt nicht erhöht, weil auch der steuerliche Kinderfreibetrag nicht stieg. Allerdings wurde 2011 und 2013 der Selbstbehalt für Unterhaltszahler angehoben.
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Jahressteuergesetz 2015: Weitere Steueränderungen verschiedener Art

Wieder wurde ein umfangreiches Steuerpaket beschlossen. Ähnlich einem Jahressteuergesetz bringt das „Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ (ZollkodexAnpG) vom 22.12.2014 verschiedene Änderungen im steuerlichen Bereich. Wir informieren hier über die wichtigsten Neuregelungen, die im wesentlichen ab 2015 relevant sind und bei Lohnsteuer kompakt berücksichtigt werden.
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Vereinbarkeit von Beruf und Familie verbessert

Eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist für viele Arbeitnehmer wichtig. Daher sollten Firmen gute Rahmenbedingungen bieten, um beispielsweise den Beschäftigten, die nach der Elternzeit wieder in den Beruf zurückkehren, den Wiedereinstieg problemloser zu ermöglichen oder Arbeitnehmern, die pflegebedürftige Angehörige betreuen, entsprechend zu unterstützen. Damit Arbeitgeber ihre Mitarbeiter mit Serviceleistungen unterstützen können, unterstützt der Fiskus künftig die Arbeitgeber.
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BFH: Komplizierte Vorschriften bei den Kinderbetreuungskosten sind verfassungsgemäß

In den Jahren 2006 bis 2011 wurden Kinderbetreuungskosten bei Erwerbstätigen „wie“ Werbungskosten oder Betriebsausgaben und bei Nicht-Erwerbstätigen als Sonderausgaben berücksichtigt. Neben der Unterscheidung nach erwerbsbedingtem und nicht erwerbsbedingtem Aufwand spielten auch die persönlichen Anspruchsvoraussetzungen eine bedeutende Rolle, wie erwerbstätig, in Ausbildung, behindert oder krank. Mal waren Kinder bis zum 14. Lebens-jahr begünstigt, mal nur im Alter von 3 bis 5 Jahren. Immer aber wurden die Kosten nur zu zwei Drittel, höchstens 4 000 EUR je Kind, anerkannt.
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Krankheitskosten: Vorauszahlung von hohen Behandlungskosten absetzbar?

Krankheitskosten sind als außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art der Höhe nach unbegrenzt absetzbar. Doch vorher müssen Sie einen Teil der Kosten selber übernehmen, die sog. zumutbare Belastung, die sich nach der Höhe Ihres Einkommens, der Anzahl der Kinder und Ihrem Familienstand richtet (§ 33 Abs. 3 EStG). Weil die zumutbare Belastung jedes Jahr aufs Neue wieder überschritten werden muss, bevor sich die außergewöhnlichen Belastungen steuermindernd auswirken, ist es vorteilhaft, möglichst viele außergewöhnliche Belastungen in ein Jahr zu legen, Rechnungen vorzeitig zu bezahlen oder aber durch Stundung die Bezahlung ins nächste Jahr zu verschieben.
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In eigener Sache: Diese Neuerungen erwarten Sie 2015

Lohnsteuer kompakt startet in das neue Steuerjahr 2015 mit zahlreichen Neuerungen. Die kontinuierliche Verbesserung unserer Anwendung liegt uns auch 2015 am Herzen. Im vergangenen Jahr haben wir viel positives, aber auch kritisches Feedback erhalten, das zu einer weiteren Verbesserung der Anwendung beigetragen hat. Dass wir auf dem rechten Weg sind, haben uns auch Ihre zahlreichen Zuschriften und sehr gute Bewertungen bei Trusted Shops bestätigt.
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Prozesskosten für Scheidung weiterhin absetzbar

Private Anwalts- und Gerichtskosten sind nur im Ausnahmefall als außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG absetzbar. Seit 2013 ist im Gesetz festgeschrieben, dass solche Aufwendungen grundsätzlich vom Abzug ausgeschlossen und nur ausnahmsweise steuerlich anzuerkennen sind, „wenn der Steuerpflichtige Gefahr liefe, seine Existenzgrundlage zu verlieren und seine lebensnotwendigen Bedürfnisse in dem üblichen Rahmen nicht mehr befriedigen zu können“ (§ 33 Abs. 2 Satz 4 EStG).


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Kindergeld: Anspruch auch für unverheiratete Tochter mit unehelichem Kind

Nach früherer Rechtslage hatten Eltern für ein volljähriges Kind in Berufsausbildung nur dann Anspruch auf Kindergeld oder die steuerlichen Freibeträge, wenn eine „typische Unterhaltssituation“ gegeben war. Dies war aber nicht mehr der Fall, wenn das Kind verheiratet war, weil nun die Unterhaltsverpflichtung auf dessen Ehegatten überging (§ 1608 BGB). Gleiches galt, wenn die unverheiratete Tochter ein nichteheliches Kind hatte, denn dann war der Vater des Kindes vorrangig zum Unterhalt verpflichtet (§ 1615 l BGB).
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Kein Kindergeldanspruch mehr für wissenschaftliche Mitarbeiter?

Kein Kindergeldanspruch mehr für wissenschaftliche Mitarbeiter?

Elterngeld 327/365: Flickr/ Dennis Skley, Lizenz: CC BY-ND 2.0

Ein Kind, das nach abgeschlossenem Hochschulstudium als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität tätig ist und gleichzeitig seine Promotion betreibt, ist im Sinne des Kindergeldrechts noch in Berufsausbildung. Sofern das Kind noch keine 25 Jahre alt ist, hatten bisher die Eltern Anspruch auf Kindergeld oder die steuerlichen Kinderfreibeträge. Allerdings konnten die hohen Einkünfte aus dem Beschäftigungsverhältnis zum Verlust der Vergünstigungen führen. So war es bis 2011. Und wie ist es ab 2012?
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Doppelter Haushalt: Eigener Hausstand auch im Mehrgenerationenhaushalt

Zahlreiche ledige Arbeitnehmer, die an einem auswärtigen Ort beschäftigt sind und dort eine Zweitwohnung innehaben, leben an ihrem Heimatort in einem gemeinsamen Haushalt mit den Eltern oder einem Elternteil. Will der oder die Ledige dann Kosten einer doppelten Haushaltsführung als Werbungskosten absetzen, lehnt das Finanzamt ab mit der Begründung, am Heimatort werde kein eigener Hausstand geführt. Ist das richtig?
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Beruflicher Umzug: Erhöhung der Umzugskostenpauschale seit März 2014

Beruflicher Umzug: Erhöhung der Umzugskostenpauschale seit März 2014Bei einem Umzug aus beruflichen Gründen können Sie die Umzugskosten als Werbungskosten absetzen oder vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet bekommen. Dazu zählen neben den Transportkosten, Reisekosten, doppelten Mietzahlungen, Maklergebühren für eine Mietwohnung auch sonstige Umzugsauslagen. Während die erstgenannten Kosten in nachgewiesener Höhe absetzbar sind, können sonstige Umzugsauslagen mit einem Pauschbetrag geltend gemacht werden.
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Kindergeld für Zeiten vor und nach dem Freiwilliger Wehrdienst

Eltern erhalten für volljährige Kinder bis zum 25. Lebensjahr Kindergeld oder die steuerlichen Freibeträge, wenn sie in Berufsausbildung sind oder einen sozialen Dienst leisten. Ebenfalls berücksichtigt werden Übergangszeiten von bis zu vier Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten sowie zwischen einem Ausbildungsabschnitt und der Ableistung eines Freiwilligendienstes und umgekehrt. Dies gilt bisher allerdings nicht für den freiwilligen Wehrdienst.
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Wie Sie vom Weihnachtsgeld mehr steuerfrei erhalten

Hatten Sie in diesem Jahr 2014 hohe Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen? Oder Aufwendungen für Kinderbetreuung, Haushaltshilfe, haushaltsnahe Dienstleistungen, Handwerkerleistungen? Dann müssen Sie nicht bis nächstes Jahr warten, um dafür über die Steuererklärung eine Steuererstattung zu erhalten. Wenn Sie wollen, können Sie noch dieses Jahr ein zusätzliches „Weihnachtsgeld“ vom Fiskus bekommen.
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