Für Angehörige desselben Haushalts reicht in der Regel ein Vertrag aus. In der Familienversicherung sind grundsätzlich alle unverheirateten Kinder mitversichert, wenn sie noch in einer Ausbildung beziehungsweise im Wehr- oder Zivildienst sind.
Wenn ein Paar zusammenzieht, können sich beide über einen Vertrag versichern. Dabei wird der am längsten bestehende Vertrag fortgeführt, die "jüngere" Police kann fristlos gekündigt werden. Allerdings gibt es bei gemeinsamen Verträgen untereinander keine Haftung. Wenn also der neue Mitbewohner die teure Stereoanlage ruiniert, kommt die Versicherung dafür nicht auf. Eine solche Doppel-Versicherung gilt es zu vermeiden.