Leiharbeitnehmer stehen in einem Arbeitsverhältnis mit dem Verleiher, nicht mit dem Entleiher. Ihre Einsätze sind oft befristet, was steuerliche Fragen zu Fahrtkosten aufwirft: Können sie ihre Fahrten zur Arbeit nach Reisekostengrundsätzen oder nur mit der Entfernungspauschale absetzen? Der Bundesfinanzhof (BFH) und das Finanzgericht Düsseldorf haben hierzu wichtige Urteile gefällt – mit erfreulichen Ergebnissen für Leiharbeiter.
Schlagwort: Finanzgericht Düsseldorf
Handwerkerleistungen: Kein Steuerabzug bei freiwilliger Anzahlung
Für Handwerkerleistungen im Zusammenhang mit einer selbst genutzten Immobilie können bis zu 6.000 Euro im Jahr steuerlich geltend gemacht werden. Dabei lassen sich 20 Prozent der Kosten, höchstens jedoch 1.200 Euro, direkt von der Steuerschuld abziehen (§ 35a Abs. 3 EStG). Wichtig ist, dass die Leistungen ordnungsgemäß abgerechnet und unbar bezahlt werden. Steuerlich absetzbar sind dabei nur Arbeits-, Maschinen- und Fahrtkosten.
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