Ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) bringt Zeitarbeitskräften erhebliche steuerliche Vorteile. Leiharbeitnehmer können ihre Fahrtkosten für Leiharbeitnehmer in vielen Fällen nach den günstigeren Reisekostengrundsätzen geltend machen – und nicht nur mit der einfachen Entfernungspauschale. Wir zeigen, was das Urteil bedeutet und wer jetzt profitieren kann.
Schlagwort: Leiharbeit
Leiharbeitnehmer aufgepasst: Mehr Fahrtkosten steuerlich absetzbar?
Leiharbeitnehmer stehen in einem Arbeitsverhältnis mit dem Verleiher, nicht mit dem Entleiher. Ihre Einsätze sind oft befristet, was steuerliche Fragen zu Fahrtkosten aufwirft: Können sie ihre Fahrten zur Arbeit nach Reisekostengrundsätzen oder nur mit der Entfernungspauschale absetzen? Der Bundesfinanzhof (BFH) und das Finanzgericht Düsseldorf haben hierzu wichtige Urteile gefällt – mit erfreulichen Ergebnissen für Leiharbeiter.

