Schlagwort: Berechnung

Finanztip empfiehlt SteuerGo

SteuerGo überzeugt mit einem großen Leistungsumfang und deckt die allermeisten Fälle in der Steuererklärung ab. Du wirst gut abgeholt, arbeitest Schritt für Schritt die steuerlichen Punkte ab und wirst dabei mit nützlichen Tipps unterstützt.

Mit IntelliScan kannst Du Belege in der Browserlösung nicht nur hochladen. SteuerGo erkennt dann die relevanten Funktionen und soll sie sogar an der passenden Stelle in der Steuererklärung eintragen.


Warum Finanztip und andere Redaktionen SteuerGo empfehlen

Wer seine Steuererklärung macht, möchte vor allem eines: eine Lösung, der man vertrauen kann.

Genau dieses Vertrauen bestätigen seit Jahren unabhängige Redaktionen, Vergleichsportale und zehntausende Nutzerbewertungen. SteuerGo wird unter anderem von Finanztip, COMPUTER BILD, FOCUS MONEY und €uro empfohlen. Hinzu kommen die zahlreichen, positiven Bewertungen bei Trusted Shops mit aktuell 4,7 von 5 Sternen ⭐⭐⭐⭐⭐.
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Midijob: Geänderte Berechnung im Übergangsbereich bis 1.300 Euro

Midijob: Geänderte Berechnung im Übergangsbereich bis 1.300 Euro

Bei Überschreiten der Minijob-Grenze von 450 Euro monatlich besteht Versicherungspflicht in der Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung. Doch seit dem 1.7.2019 werden im neuen Übergangsbereich bis 1.300 Euro (Midijob) die Sozialabgaben für die Arbeitnehmer von einer ermäßigten Bemessungsgrundlage berechnet. Diese wird nach einer komplizierten Berechnungsformel ermittelt (§ 20 Abs. 2 SGB IV).
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Außergewöhnliche Belastungen: Wie Sie die zumutbare Belastung jetzt berechnen

Außergewöhnliche Belastungen: Wie Sie die zumutbare Belastung jetzt berechnen

Die Aufwendungen, die als außergewöhnliche Belastungen absetzbar sind, kürzt das Finanzamt um die zumutbare Belastung, so insbesondere Krankheits-, Kur-, Pflege-, Behinderungskosten. Die Zumutbarkeitsgrenze wird in drei Stufen (Stufe 1 bis 15.340 Euro, Stufe 2 bis 51.130 Euro, Stufe 3 über 51.130 Euro) nach einem bestimmten Prozentsatz des „Gesamtbetrags der Einkünfte“ bemessen. Diese beträgt je nach Familienstand und Kinderzahl zwischen 1 und 7 %.
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