Schlagwort: Gemeinderat

Steuerfreibetrag kommunales Ehrenamt 2026: Höhere Beträge rückwirkend ab Januar

Steuerfreibetrag kommunales Ehrenamt 2026: Höhere Beträge rückwirkend ab Januar

Wer sich ehrenamtlich in einer Gemeinde, Stadt oder einem Landkreis engagiert, kann für seine Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung erhalten. Beim Steuerfreibetrag für das kommunale Ehrenamt 2026 gibt es eine wichtige Verbesserung: Seit dem 1.1.2026 können Aufwandsentschädigungen grundsätzlich bis zu 275 Euro monatlich beziehungsweise 3.300 Euro jährlich steuerfrei bleiben. Je nach Bundesland, Funktion und Größe der Kommune können höhere Beträge gelten.
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Ehrenamt: Höhere Steuerfreibeträge für Gemeinde- oder Stadtrat

Ehrenamt: Höhere Steuerfreibeträge für Gemeinde- oder Stadtrat

Viele Bürger sind in den Stadt- und Gemeinderäten ehrenamtlich aktiv. Für die Sitzungsteilnahme erhalten sie eine Entschädigung, deren Höhe durch die Gemeindesatzung bestimmt wird. Mit Steuerfreibeträgen soll der steuerlich abzugsfähige Aufwand für das Ehrenamt pauschal berücksichtigt werden.
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